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Keine Woche ohne Fahrerflucht

07.04.2019 • Daniel Schneider • Aufrufe: 218
07.04.2019
Daniel Schneider
Aufrufe: 218

Zwei weitere Fälle von Unfallflucht lassen die Wunstorfer Kriminalstatistik anwachsen: in den letzten Tagen wurden ein Auto und ein Zaun beschädigt, die Verursacher flüchteten jeweils.

Polizeifahrzeug Wunstorf

Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Auch 2019 wächst die Statistik kontinuierlich: zwei weitere Verkehrsteilnehmer entschieden sich in den letzten Tagen, Fahrerflucht zu begehen, statt am Unfallort auf die Polizei zu warten.

Lukas-Cranach-Straße

Am Freitagmorgen um 7 Uhr herum beschädigte ein Verkehrsteilnehmer einen Zaun in der Lukas-Cranach-Straße und flüchtete anschließend. Eine Anwohnerin hatte den Vorfall jedoch beobachtet und stellte sich später der Polizei als Zeugin zur Verfügung. Das Fahrzeug des Unfallverursachers konnte daher inzwischen ermittelt werden. Die Polizei leitete ein Strafverfahren ein.

Speckenstraße

In der Speckenstraße wurde dann am Samstagmorgen ein dort abgestellter VW Tiguan beschädigt. Auch bei diesem Unfall flüchtete der Verursacher, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Die Ermittlungen dauern an.

Wie hoch die Schäden sind, steht in beiden Fällen noch nicht fest, teilte die Polizei mit.

INFO: Fahrerflucht
Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500-1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr oder nach 24 Stunden profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.
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