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Ohne Führerschein und alkoholisiert unterwegs

13.05.2018 • Redaktion • Aufrufe: 629
13.05.2018
Redaktion
Aufrufe: 629

Wunstorf (red). Heute früh, kurz nach 1 Uhr, kontrollierte die Polizei in Steinhude einen 25-jährigen Autofahrer. Als sie sein Fahrzeug überprüften, stellten die Beamten fest, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Dann kam die nächste Überraschung. Als sie seinen Führerschein sehen wollten, konnte der Mann aus Steinhude ihn nicht vorzeigen – denn er hatte gar keinen. Die Polizei ordnete eine Blutprobe an und leitete ein Strafverfahren ein.

INFO: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Autofahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu haben, ist keine Bagatelle, sondern eine Straftat. Dabei spielt es keine Rolle, ob überhaupt nie ein Führerschein erworben wurde oder (z. B. wegen einem anderen Verkehrsverstoß) gerade ein Fahrverbot besteht und der Führerschein deswegen vorübergehend abgegeben ist. Die Tat wird mit maximal einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. Wer eine Fahrerlaubnis hat, jedoch lediglich seinen Führerschein bei der Kontrolle nicht dabeihat, begeht dagegen eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit 10 Euro Bußgeld geahndet werden. Wenig bekannt: Ein Fahrzeughalter, der einen anderen ohne gültige Fahrerlaubnis seinen Wagen benutzen lässt, wird genauso bestraft, als hätte er selbst keinen Führerschein gemacht.
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  • Auf dem Highway wird das Blech knapp.

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