Wunstorf (red). Damit die Endverbraucher von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden, entfällt die Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) bereits zum 1. Juli 2022 und damit ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag geplant. Bisher beträgt die Umlage über die Stromrechnung netto rund 3,72 Cent pro Kilowattstunde (brutto rund 4,43 Cent pro Kilowattstunde). „Die sich daraus ergebende Entlastung geben wir selbstverständlich an unsere Kundinnen und Kunden in vollem Umfang weiter“, führt Henning Radant, Geschäftsführer der Stadtwerke Wunstorf, aus.
Die Umstellung des Arbeitspreises erfolgt automatisch, die Kunden der Stadtwerke Wunstorf müssen sich um nichts kümmern. „In der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2022 wird die zeitanteilige Berechnung des Verbrauchspreises transparent ausgewiesen, für den Zeitraum bis 30. Juni 2022 inklusive EEG-Umlage, für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 ohne EEG-Umlage“, informiert Heike Kröger, Teamleiterin Vertrieb, Kundenservice und Marketing. „Es ist nicht erforderlich, den Zählerstand zum 30.06.2022 mitzuteilen. Die Stadtwerke errechnen diesen maschinell auf Basis des bisherigen Verbrauchs. Alternativ können uns die Kundinnen und Kunden ihren Zählerstand per 30. Juni 2022 mitteilen. Am bequemsten ist dies online in unserem Kundenportal möglich, hier können auch Abschlagsanpassungen vorgenommen werden“, so Kröger weiter.
Doch die Ersparnis für die Kunden der Stadtwerke ist nur temporär. Stadtwerke-Geschäftsführer Henning Radant nimmt kein Blatt vor den Mund: „Angesichts des nie da gewesenen Preisniveaus auf den Energiemärkten wird der Wegfall der EEG-Umlage allein nicht ausreichen, um die extrem gestiegenen Beschaffungskosten nachhaltig abzufedern. Aufgrund der Ukrainekrise rechnen wir Anfang 2023 mit weiteren drastischen Energiekostensteigerungen bei Gas, Öl und Strom, die wir so noch nie gesehen haben. Es sind weitere Maßnahmen der Bundesregierung notwendig, um die Verbraucherinnen und Verbraucher auch längerfristig zu entlasten.“
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