
Wunstorf (red). Eine 50-Jährige machte in der zurückliegenden Woche eine kuriose Entdeckung, nachdem sie eine gebrauchte Handtasche in einem Second-Hand-Geschäft in Wunstorf erworben hatte: Es befand sich Bargeld in Höhe von 1.000 Euro darin.
Die Frau brachte das gefundene Geld direkt zur Polizei. Die prüft nun, ob es sich bei dem Geld rechtlich tatsächlich um eine Fundsache handelt oder nicht.
Womöglich könnte sich dann sogar herausstellen, dass die Taschenkäuferin nicht nur Finderlohn erhält, sondern die 1.000 Euro komplett behalten darf.
Der reine Finderlohn würde bei dieser Summe 40 Euro betragen: Gesetzlich steht jedem Finder in Deutschland ein anteiliger Finderlohn zu. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Gegenstände oder direkt Bargeld handelt – es zählt der Wert, nicht der Materialwert. Für Fundsachen im Wert bis 500 Euro erhält der Finder 5 % des Wertes, für darüber hinausgehende Werte stehen ab dieser Grenze dem Finder jeweils weitere 3 % zu.
Wie viel die Tasche ursprünglich im Laden gekostet hatte, teilte die Polizei nicht mit.
Wer sich darüber ärgert, fremdes Geld nicht einfach behalten zu haben, ärgert sich im Grunde nicht über Ehrlichkeit, sondern über die eigene unterlassene Vorteilsnahme.
Auch wenn ich die Ehrlichkeit der Dame, ihren Geld-Fund bei der Polize abzugeben, sehr schätze, so könnte ich dennoch nachvollziehen, sollte sich die Finderin des Baren im Nachhinein über sich selbst ärgern.