Steinhude (red). In den vergangenen Jahren hat es sich aus Sicht der Verwaltung und der Polizei bewährt, den Besuch in Steinhude an Christi Himmelfahrt teilweise zu steuern. Daher wurde auch in diesem Jahr wieder eine Allgemeinverfügung erlassen: Sie beinhaltet insbesondere, dass das Abspielen von Musik, die andere stören könnte, im Gebiet der Ortschaft Steinhude auf sämtlichen öffentlichen Flächen, auf dem Strandterrassenvorplatz, der Wiese zwischen Strandterrassen und Bootshaus der Feuerwehr und dem Kurparkgelände untersagt ist.
Auf der Wiese zwischen Minigolfplatz, Strandterrassenparkplatz und Bruchdamm besteht das Abspielverbot von Musik erst ab 18 Uhr. Dieser Grünflächenberich ist zudem spätestens um 19 Uhr zu verlassen. Das Kurparkgelände rund um die Sonnenuhr wird ganztägig mittels Bauzäunen abgesperrt. Das Grillen auf den genannen Rasenflächen ist mit Hinweis auf den Brandschutz untersagt.
Der Zutritt zur Badeinsel wird ebenfalls wieder von einem Sicherheitsdienst geregelt. Auf die Badeinsel dürfen weder alkoholische Getränke noch Glasflaschen jeglicher Art mitgenommen werden. Transportbehältnisse müssen für eine Sichtkontrolle geöffnet werden. Erkennbar alkoholisierten Personen wird der Zutritt zur Insel verweigert.
Für die Durchsetzung der Allgemeinverfügung sowie der städtischen Vorgaben zum Betreten der Badeinsel werden neben dem Sicherheitsdienst auch Einsatzkräfte der Polizei sorgen.
Seit einigen Jahren bemüht sich die Stadt mit Erfolg, allzu ausschweifenden "Vatertagstourismus" einzudämmen. Durch die aufgestellten Regeln soll allen Gästen in Steinhude ein angenehmer Aufenthalt ermöglicht werden, die Erholung soll sich der Partystimmung nicht unterordnen müssen. Auch die Interessen der Anwohner spielen dabei eine Rolle.
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