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Bereits gestoppter Radfahrer versucht der Polizeikontrolle zu entkommen – Polizistin verletzt

28.04.2025 • Redaktion • 2 Min. • Kommentare: 3

Eine Verkehrskontrolle bei einem Radfahrer in Wunstorf eskalierte am Wochenende: Aus dem Verdacht einer Trunkenheit im Verkehr wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

28.04.2025
Redaktion
2 Min.
Fahrradweg an der Kolenfelder Straße (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). In der Nacht von Samstag auf Sonntag war ein Streifenwagen der Wunstorfer Polizei eine Viertelstunde vor Mitternacht gerade auf der Kolenfelder Straße unterwegs, als den Beamten ein Fahrradfahrer auffiel.

Der Radfahrer fuhr ohne Beleuchtung – und sehr wacklig mit seinem Fahrrad. Die Polizisten stoppten den 21-Jährigen daraufhin für eine Verkehrskontrolle – eine sogenannte anlassbezogene Verkehrskontrolle, bei der Beamte bereits einen bestimmten Verdacht haben und deshalb auch weitere Befugnisse haben als bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle.

Der Radfahrer machte dann auf die Beamten bei näherer Begutachtung auch tatsächlich den Eindruck, unter Alkoholeinfluss zu stehen. Anders als bei Autofahrern gilt für Radfahrer keine starre Promillegrenze – auf dem Rad darf man in Deutschland auch mit über 0,5 Promille noch am Straßenverkehr teilnehmen. Doch Ausfallerscheinungen darf man dabei dann nicht zeigen. Um sich ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr einzuhandeln, reicht es aus, wenn im alkoholisierten Zustand nicht mehr sicher Rad gefahren werden kann. Spätestens bei 1,6 Promille gehen Gerichte dann auch generell von Trunkenheit im Verkehr aus.

Flüchtender wird festgehalten

Diesen Stress wollte sich der 21-Jährige offenbar nicht antun und versuchte, noch während die Polizei dabei war, seine Personalien aufzunehmen, zu flüchten. Er schwang sich wieder auf sein Fahrrad und wollte wegfahren. Die Polizisten verhinderten dies, indem sie das Fahrrad und den Mann einfach festhielten. Dabei wurde eine Beamtin allerdings leicht verletzt.

Ein anschließend durchgeführter Alkoholtest ergab bei dem Radfahrer einen Atemalkoholwert von 1,37 Promille. Aufgrund des Fluchtversuches trotz körperlichen Einsatzes der Polizisten sieht der Radfahrer nun nicht nur ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, sondern auch noch wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte auf sich zukommen.

Sollte der 21-Jährige ebenfalls einen Führerschein besitzen, würde es bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ebenfalls unangenehm: Der Führerschein wäre dann nach aller Wahrscheinlichkeit zunächst einmal passé, obwohl kein Auto im Spiel war.

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Kommentare


  • Basti g. sagt:

    Die Polizei muss sich härter durchsetzen es gibt nur noch wenige die Respekt vor der Polizei haben ! Früher wurde auch öfters mal in der Stadt geblitzt usw. Heutzutage Garnicht mehr

  • Petra Buchholz sagt:

    Die Polizei sollte öfter mal Kontrolle in der Kolenfelder Str machen. Da sind öfter Raser unterwegs.

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