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Betrunkener Autofahrer flüchtet vor Polizei – als er schon beim Arzt für die Blutprobe sitzt

24.08.2025 • Redaktion • 2 Min.Kommentare: 0

Die Blutprobe gelang erst beim zweiten Anlauf. Vorher lief ein Autofahrer am Freitag noch vor der Polizei weg – als er schon mit zwei Beamtinnen beim Arzt eingetroffen war.

24.08.2025
Redaktion
2 Min.
Alkoholkontrolle (Symbolbild)

Wunstorf (red). Am vergangenen Freitag, den 22. August, wurde die Wunstorfer Polizei zu einem offenbar liegengebliebenen Auto auf der B441 alarmiert. Der Wagen stand ungesichert im Bereich der Abfahrt zur Adolf-Oesterheld-Straße in Luthe.

Die Polizei kontrollierte den Wagen gegen 20 Uhr. Der Fahrer befand sich im Fahrzeug – und verströmte Alkoholgeruch. Die beiden eingesetzten Polizeibeamtinnen ließen den Mann deshalb einen Atemalkoholtest machen. Der ergab 1,81 Promille.

Für die Blutprobe zum Arzt

Nun wurde die Anordnung einer Blutprobe veranlasst und der Autofahrer von den Beamtinnen zur Blutentnahme zu einer Arztpraxis gefahren. Den Bereich der Freiwilligkeit hatte man in diesem Moment jedoch bereits hinter sich gelassen. Den Atemalkoholtest hätte der Mann ablehnen können, nicht jedoch die Entnahme der Blutprobe.

Das sah er jedoch anders und lief plötzlich zur Ausgangstür der Arztpraxis, um zu flüchten. Die ihn begleitenden Polizistinnen hielten ihn fest, doch der Mann riss sich ruckartig los, gelangte zur Tür und verschwand ins Freie.

Weit kam er allerdings nicht. Nach kurzer Verfolgung befand er sich wieder in der Obhut der Polizei. Die Blutentnahme konnte im zweiten Anlauf dann durchgeführt werden.

Auto abgeschleppt

Um das bei Luthe stehende Auto kümmerte sich unterdessen ein Abschleppdienst. Denn ans Steuer durfte der Autofahrer, der mit großer Wahrscheinlichkeit in Kürze ein amtlich festgestellter Nicht-Autofahrer sein wird, nicht mehr.

Außerdem handelte er sich mit seinem Verhalten zwei Strafverfahren ein. Neben der Verfolgung durch die Polizei vor der Arztpraxis kommt jetzt auch noch die Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft hinzu: Sie führt Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr plus Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Die möglichen Folgen

Bereits das Überschreiten der Promillegrenze von 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration führt zu einem Bußgeld und einem oder mehreren Punkten in der Verkehrssünderkartei. Bei Trunkenheit im Verkehr, die in der Regel spätestens bei 1,1 Promille oder unsicherer Fahrweise erreicht ist, bleibt es nicht bei Punkten in Flensburg oder Führerscheinverlustgefahr: Wer in dieser Verfassung trotzdem am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Das kann Geldstrafe oder in schweren Fällen bis zu einem Jahr Gefängnis bedeuten. Das Wiedererlangen des Führerscheins kann an hohe Hürden geknüpft sein: Der sogenannte Idiotentest, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), steht normalerweise spätestens ab 1,6 Promille an.

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