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Betrunkener fällt vor den Augen der Polizei vom Fahrrad

16.12.2024 • Redaktion • 2 Min. • Kommentare: 1

Den guten Rat der Polizisten schlug ein Steinhuder am Wochenende in den Wind – und sich auf sein Rad. Das ging nicht gut aus. Der Radfahrer fiel beinahe direkt in ein Auto. Aus dem Nachhauseweg wird nun ein Fall für den Staatsanwalt.

16.12.2024
Redaktion
2 Min.
„Idiotentestwerbung“ in Wunstorf (Symbolbild)

Steinhude (red). Die Kontrolle kam sozusagen mit Ansage: Einer Streifenwagenbesatzung der Wunstorfer Polizei war in der Nacht von Freitag auf Samstag ein Mann aufgefallen, der einen alkoholisierten Eindruck machte. Um 1.37 Uhr war der Mann zu Fuß in der Steinhuder Straße „Tiefental“ unterwegs – allerdings befand sich dort in der Nähe auch sein abgestelltes Pedelec.

Die Beamten machten den 64-Jährigen darauf aufmerksam, dass es keine gute Idee sei, in stark alkoholisiertem Zustand das Fahrrad zu benutzen. Er solle es nach Hause schieben, lautete der vorsorgliche, aber eindringliche Rat der Polizisten.

Beinahe-Sturz in Auto

Der Mann jedoch schlug den Rat in den Wind – und sich auf sein Rad. Nur wenige Momente nach der Ansprache durch die Polizei fuhr der Steinhuder auf diese Weise in Richtung Leinenweberstraße davon. Nun hatten die Beamten keine Wahl mehr und mussten eingreifen – denn sie beobachteten eine mögliche Straftat: Trunkenheit im Verkehr.

Dass der Verdacht nicht fernlag, zeigte sich, als der 64-Jährige beim Weiterfahren beinahe in ein am Straßenrand geparktes Auto stürzte. Die Polizeibeamten stoppten nun sofort die Fahrt des Mannes und unterzogen ihn nun einer zweiten Kontrolle. Diesmal blieb es nicht bei guten Ratschlägen. Eine Blutentnahme zur Beweissicherung wurde veranlasst und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.

Bereits bei unsicherer Fahrweise wird es kriminell

Die Promillegrenze von 0,5 Promille im Straßenverkehr gilt nicht für Radfahrer, doch auch für diese gibt es Grenzen: Bei Trunkenheit im Verkehr, die in der Regel spätestens bei 1,6 Promille oder unsicherer Fahrweise erreicht ist, wird es strafrechtlich relevant: Wer aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu steuern, gerät unter Verdacht. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis – bei gravierenden Fällen – zu einem Jahr Gefängnis. Ein vorhandener Führerschein kann dann ebenfalls eingezogen werden. Zurück bekommt man ihn in der Regel nur über den sogenannten „Idiotentest“, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

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Kommentare


  • Anonym sagt:

    „Den guten Rat der Polizisten schlug ein Steinhuder am Wochenende in den Wind – und sich auf sein Rad.“
    Eine verschlagene Ausdrucksweise sozusagen, bei der ich mir direkt vor Lachen auf die Schenkel schlagen musste.
    Der Steinhuder „schlug“ sich also auf sein Rad.
    Nichts für ungut, aber man kann es mit Verben sparen auch übertreiben.

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