
Blumenau (red). Wie in einer der Auepost-Symbolbilder zum Thema Trunkenheit im Straßenverkehr hat sich am gestrigen Sonntag ein Autofahrer in Blumenau verhalten: Er hatte nach Angaben einer Zeugin, die sich bei der Polizei meldete, eine Bierflasche in der Hand, während er am Steuer saß.
Gegen 6.20 Uhr am frühen Sonntagmorgen wurde der Autofahrer entsprechend beobachtet, mit zur Beobachtung passenden auffälligen Fahrweise. Die Polizei schickte einen Streifenwagen, der das betreffende Fahrzeug mit „erheblichen Fahrauffälligkeiten“ im Bereich Leinechaussee und Manhorner Straße entdeckte.
Die eingesetzten Beamten versuchten nun, eine Verkehrskontrolle durchzuführen, was allerdings nicht gelang – der Fahrer des Wagens gab Gas und entkam der Polizei für den Moment. Das Auto war für die Beamten nicht mehr im Blickfeld.
Die Fahndung wurde wiederaufgenommen, und kurz darauf war das Auto eingeholt – im Bereich des Blumenauer Schützenvereins. Der Fahrer allerdings war nun verschwunden, nachdem er mit dem Auto bei der Flucht vor der Polizei einen Unfall gebaut hatte. Das Fahrzeug war leer.
Doch weit kam der Fahrer nicht, die Polizisten entdeckten ihn in der unmittelbaren Umgebung, wo er sich zu verstecken versucht hatte. Es war ein 28 Jahre alter Mann. Er wurde vorläufig festgenommen und auf Alkohol hin kontrolliert. Die Messung während der ersten Ermittlungen ergab 1,92 Promille.
Außerdem hatte der Mann keinen Führerschein. Eine Fahrerlaubnis dürfte er nun auch nicht mehr bekommen. Stattdessen ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden eingeleitet. Bereits nur eines dieser Delikte wird mit hohen Geldstrafen geahndet. Bei schweren Fällen droht sogar eine Gefängnisstrafe. In bestimmten Konstellationen kann auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Nach Entnahme der Blutprobe auf der Polizeidienststelle wurde der 28-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt.
Offensichtlich nach dem Motto „Frechheit siegt!“ leben zu wollen?
Kann man zwar machen.
Kann aber mächtig nach hinten losgehen!
Dass das der junge Mann nun genauso erleben muss?
„Die Strafe folgt der Tat auf dem Fuß“.
Mag ’ne Binsenweisheit sein.
Doch hier durchaus zutreffend= gut so!