
Wunstorf (as). Planorama hatte die erste Runde des städtischen Wettbewerbs zur Umgestaltung gewonnen. In der zweiten Phase hatte die Stadt aber dem Büro Kerck und Partner den Zuschlag erteilt. Das hannoversche Unternehmen hatte zuvor Platz zwei belegt.
Planorama sieht sich benachteiligt, kritisiert die Bewertungskriterien der Stadt bei der Vergabe und wandte sich mit einer Rüge an die Vergabekammer in Lüneburg. Deren Juristen entschieden jedoch zugunsten der Stadt. Einen Verstoß gegen die Richtlinien stellte die Kammer nicht fest.
Diese Bewertung greifen die letztlich unterlegenen Planer nun an, indem ihr Prozessbevollmächtigter in Celle eine sofortige Beschwerde vorlegte. Die neue Runde im Streit um die Auftragsvergabe hat zur Folge, dass die Stadt dem Büro Kerck den Zuschlag nicht erteilen darf.
Die Stadtverwaltung hat die Vorsitzenden der Ratsfraktionen am heutigen Nachmittag in einer E-Mail über die aktuelle Entwicklung informiert. Zeitlich versetzt wurde eine Presseerklärung veröffentlicht.
Ich kann das nicht nachvollziehen, wie ein Erstplazierter nicht den Zuschlag erhalten kann und dann ein Zweitplazierter bevorzugt wird.
In meiner Welt werden Vergabekriterien mitveröffentlicht und sind damit bindend. Für Bieter und für den Vergeber.
Daher kann ich auch nicht verstehen, wie ein Gericht der Stadt Wunstorf in diesem Fall recht geben kann.
Welches Gericht hat denn der Stadt Recht gegeben?
Die Beschwerde ist doch gerade erst beim Gericht eingegangen.
Ich glaub, hier wird einiges durcheinander geworfen.
Okay… Die Vergabekammer ist kein Gericht. Aber schon recht dicht dran.
Zur Klarstellung des Sachverhaltes:
Planorama hat lediglich den ersten Preis für die Gestaltung erhalten. Im nächsten Schritt – nachdem weitere Kriterien berücksichtigt wurden – ist Planorama dann nur Zweitplatzierter in der Gesamtwertung geworden.
Erstplatzierter in der Gesamtwertung : Kerck und Partner.
Da hat die Stadtverwaltung nichts falsch gemacht. Das wurde auch von der Vergabekammer bestätigt.
Klagen von unterlegenen Unternehmen scheinen sich zu häufen. Woran liegt es? Sind die Auftragsbücher leer? Ist es ein „Geschäftsmodell“?
Johannas „Klarstellung“ ist keine Klarstellung, sondern der Versuch, einen hochproblematischen Vorgang schönzureden.
Der entscheidende Punkt bleibt: Planorama war inhaltlich Erstplatzierter. Der Entwurf, der fachlich und gestalterisch vorne lag, wurde am Ende nicht umgesetzt. Stattdessen gewinnt Kerck und Partner offenbar deshalb, weil dieses Büro sich in der zweiten Phase stärker an politische Wünsche und Vorgaben angepasst hat. Damit wurde nicht der bessere Entwurf belohnt, sondern das opportunistischere Verhalten.
Genau das ist der eigentliche Skandal.
Wenn ein Wettbewerb erst einen fachlich besten Entwurf hervorbringt und dieser Entwurf anschließend durch nachgeschobene oder anders gewichtete Kriterien praktisch ausgehebelt wird, dann verliert ein solches Verfahren seine Glaubwürdigkeit. Dann entsteht zwangsläufig der Eindruck: Gewonnen hat nicht, wer die beste Planung hatte, sondern wer sich am gefügigsten in die politische Erwartungshaltung eingefügt hat.
Die Aussage „Da hat die Stadtverwaltung nichts falsch gemacht“ ist deshalb geradezu grotesk. Die Stadtverwaltung hat hier sehr wohl etwas falsch gemacht: Sie hat es nicht geschafft, ein transparentes, nachvollziehbares und für Bürger wie Bewerber überzeugendes Verfahren zu führen. Dass die Vergabekammer zunächst keinen Vergabeverstoß festgestellt hat, ersetzt keine politische Verantwortung und erst recht keine öffentliche Transparenz.
Rechtlich mag eine Entscheidung zunächst halten. Politisch kann sie trotzdem miserabel sein.
Und besonders schäbig wird es, wenn dann auch noch eine Neiddebatte gegen klagende Unternehmen eröffnet wird. Die Unterstellung, Firmen könnten aus Klagen ein „Geschäftsmodell“ machen, ist absurd. Planungsbüros investieren Zeit, Fachwissen, Personal und Geld in professionelle Entwürfe – auf eigenes Risiko. Wer ernsthaft suggeriert, solche Unternehmen würden absichtlich teure Wettbewerbsbeiträge erstellen, nur um anschließend herumzuklagen, verdreht die Realität.
Das ist eine typische sozialistische Neiddebatte: Nicht mehr die Stadtverwaltung wird kritisch betrachtet, nicht mehr die fragwürdige Bewertung, nicht mehr die fehlende Transparenz – sondern plötzlich steht das Unternehmen unter Verdacht, das seine Rechte wahrnimmt.
Planorama nutzt kein Störmanöver. Planorama nutzt ein legitimes Rechtsmittel. Genau dafür gibt es Nachprüfungsverfahren und Gerichte. Öffentliche Vergaben sind kein Herrschaftsinstrument der Verwaltung und auch kein politischer Wunschzettel. Sie müssen transparent, fair und nachvollziehbar sein.
Wenn die Stadt Wunstorf ein Millionenprojekt für die Innenstadt plant, dann muss sie ein Verfahren liefern, das Vertrauen schafft. Stattdessen liegt das Projekt nun auf Eis, das OLG Celle muss sich damit befassen, Zeit wird verloren, Geld wird verbrannt und die Bürger dürfen zusehen, wie ein weiteres wichtiges Projekt im Streit versinkt.
Die Verantwortung dafür liegt nicht bei Planorama. Sie liegt bei denjenigen, die ein Verfahren produziert haben, das am Ende offenbar mehr Fragen als Antworten hinterlässt.
Planorama geht den richtigen Weg. Nicht aus Trotz, sondern weil öffentliche Vergaben überprüfbar bleiben müssen. Wer das als „Geschäftsmodell“ diffamiert, verteidigt nicht die Stadt – er verteidigt Intransparenz.
Danke!!!
Genau das scheinen die meisten nicht zu verstehen oder wollen es einfach nicht verstehen.
Die Kriterien waren ja bekannt und danach war Planorama nunmal nicht auf dem 1. Platz der Gesamtwertung.
Genau das hat die Vergabekammer nun bestätigt.
Es ist das gute Recht, gegen Entscheidungen und Feststellungen Beschwerde einzulegen, ob es Aussicht auf Erfolg gibt, steht auf einem anderen Blatt.
Genau diese Beschwichtigung ist das Problem.
Wenn angeblich alles so klar, sauber und eindeutig war, warum liegt der Fall dann jetzt beim Oberlandesgericht und warum ist der Zuschlag gestoppt? So eindeutig kann es also nicht gewesen sein.
Außerdem bezweifle ich ausdrücklich, dass die Vergabekriterien — vor allem ihre konkrete Gewichtung — von Anfang an für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar bekannt waren. Genau daran hängt doch die Fairness des gesamten Verfahrens.
Planorama hatte offenbar den fachlich stärksten Entwurf. Dass am Ende trotzdem der politisch bequemere Entwurf gewinnt, ist den Bürgern kaum vermittelbar. Das riecht nicht nach bester Planung, sondern nach opportunistischer Anpassung.
Wer sich jetzt hinter der Vergabekammer versteckt, macht es sich viel zu einfach. Rechtlich „durchgewunken“ heißt noch lange nicht politisch sauber, fair oder bürgernah.
@Anonym: Nehmen wir mal an, sie wären besonders schlau. Dann können Sie mir doch sicherlich erklären, wieso es nach dem Entwurfsteil des Wettbewerbs überhaupt noch weitere Kriterien für die Bestimmung des Siegers gibt, wenn doch eh der Erstplatzierte des ersten Teils gewinnen muss?
Ich bin sehr sicher, dass die Teilnehmer und auch die Preisrichter des Wettbewerbs alle sehr genau gewusst haben, dass der Entwurfssieger nicht automatisch auch der Sieger des Gesamtwettbewerbs ist.
Würden Sie mir bitte auch noch erklären, was es mit Neid zu tun hat, wenn ein Unternehmen unterliegt und ein anderes Unternehmen den Auftrag bekommt?
Sie scheinen mir eine übertrieben negative Einstellung zu unserer Verwaltung zu haben. Keine Angst! Die sitzen da nicht in der Teeküche und beschwören den Teufel, um sich Gemeinheiten gegen die Wunstorfer auszudenken.
Der Sinn eines Vergabeverfahrens des öffentlichen Dienstes ist wie hier schon angemerkt wurde, eine transperente Vergabe von Aufträgen, damit Klüngeleien vermieden werden.
Damit das klappt, müssen die Regeln der Vergabe allen Beteiligten im Vorfeld klar sein.
Ich kenne öffentliche Vergaben, wo vor der Bewertung von Angeboten gelegentlich Anbieter ausgeschlossen werden, weil sie auf eine schwarzen Liste stehen. Bei der Bewertung von Angeboten wird festgestellt, dass Vorgaben nicht erfüllt werden, was zum Ausschluss dieses Angebotes führt.
Zur Vergabe sind zwei Wege zulässig, je nach Art der Vergabe. Entweder wird das günstigste Produkt gekauft oder das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (wenn ich mehr Leistung für mehr Geld bekomme, ist das u.U. in Ordnung). Aber auch das wissen die Bieter vorher.
Ein weiterer Sinn eines Vergabeverfahrens ist, dass es keine Nachverhandlungen gibt. Die ausschreibende Partei legt die Regeln fest, an die sich ein Bieter halten muss. Die notwendigen finanziellen Aufwände dafür muss er kalkulieren und in sein Gebot pressen.
Aus meiner Sicht, gewinnt dann der Erstplazierte den Zuschlag. Sollte, warum auch immer, der Erstplazierte nicht berücksichtigt werden sollen, dann muss die Vergabestelle sehr gute Gründe haben und die müssen dann eben auch rechtssicher sein. Diese Argumente werden nun vom OLG geprüft.
„Nehmen wir mal an, sie wären besonders schlau“, wie überflüssig und wertend
@unsere Stadt-Johanna:
Johannas „Klarstellung“ ist keine Klarstellung, sondern der Versuch, einen hochproblematischen Vorgang schönzureden.
Der entscheidende Punkt bleibt: Planorama war inhaltlich Erstplatzierter. Der Entwurf, der fachlich und gestalterisch vorne lag, wurde am Ende nicht umgesetzt. Stattdessen gewinnt Kerck und Partner offenbar deshalb, weil dieses Büro sich in der zweiten Phase stärker an politische Wünsche und Vorgaben angepasst hat. Damit wurde nicht der bessere Entwurf belohnt, sondern das opportunistischere Verhalten.
Wenn ein Wettbewerb erst einen fachlich besten Entwurf hervorbringt und dieser Entwurf anschließend durch nachgeschobene oder anders gewichtete Kriterien praktisch ausgehebelt wird, dann verliert ein solches Verfahren seine Glaubwürdigkeit. Dann entsteht zwangsläufig der Eindruck: Gewonnen hat nicht, wer die beste Planung hatte, sondern wer sich am gefügigsten in die politische Erwartungshaltung eingefügt hat.
Die Aussage „Da hat die Stadtverwaltung nichts falsch gemacht“ ist deshalb geradezu grotesk. Die Stadtverwaltung hat hier sehr wohl etwas falsch gemacht: Sie hat es nicht geschafft, ein transparentes, nachvollziehbares und für Bürger wie Bewerber überzeugendes Verfahren zu führen. Dass die Vergabekammer zunächst keinen Vergabeverstoß festgestellt hat, ersetzt keine politische Verantwortung und erst recht keine öffentliche Transparenz.
Rechtlich mag eine Entscheidung zunächst halten. Politisch kann sie trotzdem miserabel sein.
Und besonders übel wird es aber dann, wenn dann auch noch eine Neiddebatte gegen klagende Unternehmen eröffnet wird. Die Unterstellung, Firmen könnten aus Klagen ein „Geschäftsmodell“ machen, ist absurd. Planungsbüros investieren Zeit, Fachwissen, Personal und Geld in professionelle Entwürfe – auf eigenes Risiko. Wer ernsthaft suggeriert, solche Unternehmen würden absichtlich teure Wettbewerbsbeiträge erstellen, nur um anschließend herumzuklagen, verdreht die Realität.
Das ist eine typische Neiddebatte: Nicht mehr die Stadtverwaltung wird kritisch betrachtet, nicht mehr die fragwürdige Bewertung, nicht mehr die fehlende Transparenz – sondern plötzlich steht das Unternehmen unter Verdacht, das seine Rechte wahrnimmt.
Planorama nutzt kein Störmanöver. Planorama nutzt ein legitimes Rechtsmittel. Genau dafür gibt es Nachprüfungsverfahren und Gerichte. Öffentliche Vergaben sind kein Herrschaftsinstrument der Verwaltung und auch kein politischer Wunschzettel. Sie müssen transparent, fair und nachvollziehbar sein.
Wenn die Stadt Wunstorf ein Millionenprojekt für die Innenstadt plant, dann muss sie ein Verfahren liefern, das Vertrauen schafft. Stattdessen liegt das Projekt nun auf Eis, das OLG Celle muss sich damit befassen, Zeit wird verloren, Geld wird verbrannt und die Bürger dürfen zusehen, wie ein weiteres wichtiges Projekt im Streit versinkt.
Die Verantwortung dafür liegt nicht bei Planorama. Sie liegt bei denjenigen, die ein Verfahren produziert haben, das am Ende offenbar mehr Fragen als Antworten hinterlässt.
Planorama geht den richtigen Weg. Nicht aus Trotz, sondern weil öffentliche Vergaben überprüfbar bleiben müssen. Wer das als „Geschäftsmodell“ diffamiert, verteidigt nicht die Stadt – er verteidigt Intransparenz.
@Johanna: Noch ein kleiner Denkanstoß bzgl. ihrer Aussage:
„Sie scheinen mir eine übertrieben negative Einstellung zu unserer Verwaltung zu haben. Keine Angst! Die sitzen da nicht in der Teeküche und beschwören den Teufel, um sich Gemeinheiten gegen die Wunstorfer auszudenken.“
Johanna, dieser Teeküchen-Vergleich ist zwar nett formuliert, geht aber komplett am Punkt vorbei.
Es geht hier nicht darum, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der unteren Verwaltungsebene pauschal Böswilligkeit zu unterstellen. Ganz im Gegenteil: Die Verwaltungsebene, mit der man als Wunstorfer Bürger im direkten Kontakt täglich zu tun hat, funktioniert nach meiner Erfahrung oft ausgesprochen gut. Dort treffe ich auf freundliche, fleißige und hilfsbereite Menschen, und viele Abläufe sind erstaunlich gut durchdacht, effizient und bürgernah organisiert. Dafür kann man durchaus Anerkennung aussprechen. Vielen Dank an genau diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Laden im Alltag am Laufen halten.
Aber genau das hat nun rein gar nichts mit der politischen und administrativen Führungsebene zu tun, die für solche Großverfahren verantwortlich ist.
Wenn ein Verfahren, das man vollkommen unaufgeregt, nachvollziehbar und transparent hätte durchführen können, am Ende vor der Vergabekammer landet, Vertrauen zerstört, Zeit frisst, Geld kostet und nun womöglich noch vor Gericht weiter eskaliert, dann ist das kein Problem der Sachbearbeiter am Schalter. Dann ist das ein Führungsproblem.
Und genau dort liegt der Punkt: Nicht „die Verwaltung“ im Sinne der normalen Arbeitsebene steht hier in der Kritik, sondern die Spitze, die dieses Verfahren zu verantworten hat. Dort hätte man von Anfang an maximale Transparenz schaffen müssen. Dort hätte man erklären müssen, warum der inhaltlich erstplatzierte Entwurf am Ende nicht zum Zuge kommt. Dort hätte man verhindern müssen, dass der Eindruck entsteht, ein politisch anschlussfähigerer und gefälligerer Entwurf werde gegenüber dem fachlich stärkeren Entwurf bevorzugt.
Stattdessen steht Wunstorf jetzt mit einem beschädigten Verfahren, verlorener Zeit, unnötigen Kosten und weiterem Rechtsrisiko da. Das ist kein kleiner Schönheitsfehler, sondern ein massives Versagen auf Führungsebene.
Also nein: Niemand behauptet, unten in der Verwaltung säßen Leute, die sich in der Teeküche Gemeinheiten gegen Wunstorfer Bürger ausdenken. Das ist eine Ablenkung. Die normale Verwaltungsebene verdient Respekt. Die Führungsebene aber muss sich Kritik gefallen lassen, wenn sie ein sensibles, öffentlich relevantes Verfahren derart ungeschickt, intransparent und teuer gegen die Wand fährt.
Und nun lege ich eine Schallplatte auf: Eddy Grant – Gimme Gope Jo’anna
https://www.youtube.com/watch?v=d78Gzg1iH3Q&list=RDd78Gzg1iH3Q&start_radio=1
Ich halte zunächst fest: Auf meine konkrete Frage haben Sie bisher nicht geantwortet. Auch die Fakten, die ich genannt habe, würdigen Sie nicht. Stattdessen wiederholen Sie sehr weitgehende Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung und gegen das Verfahren.
Daraus kann ich leider nur schließen, dass es Ihnen weniger um eine sachliche Einordnung geht, sondern vor allem darum, negative Stimmung gegen die Stadtverwaltung zu machen. Mit der Stadtverwaltung habe ich im Übrigen nichts zu tun. Mir geht es lediglich darum, Tatsachen darzulegen und Falschbehauptungen sowie unbelegte Anschuldigungen nicht unwidersprochen stehen zu lassen.
Es ist aus meiner Sicht schlicht nicht belegt, dass Kerk und Partner deshalb ausgewählt wurden, weil sich dieses Büro „politischen Wünschen“ angebiedert oder unterworfen hätte. Das ist eine sehr schwere Unterstellung. Gerade bei einem solchen Verfahren sollte die Entscheidung fachlich und nicht politisch getroffen werden. Warum man der Stadtverwaltung hier ohne belastbaren Nachweis ein politisch motiviertes Vorgehen unterstellt, erschließt sich mir nicht.
Dass ein Entwurf in einer Phase inhaltlich vorne gelegen haben mag, bedeutet nicht automatisch, dass er am Ende auch zwingend den Zuschlag erhalten muss. Wettbewerbs- und Vergabeverfahren bestehen aus mehreren Bewertungsstufen, Abwägungen und Anforderungen. Wenn sich in einer späteren Phase andere Aspekte als entscheidend herausstellen oder ein Büro bestimmte Anforderungen besser erfüllt, ist das nicht automatisch „Opportunismus“ oder „politische Gefügigkeit“.
Auch der Vorwurf, die Stadtverwaltung habe hier bewusst oder gezielt ein Verfahren manipuliert oder intransparent gestaltet, ist aus meiner Sicht nicht haltbar, solange dafür keine konkreten Belege vorgelegt werden. Kritik an Verfahren ist legitim. Aber aus Kritik gleich eine Art politisch gesteuerte Entscheidung oder ein unfaires Spiel zulasten eines Büros zu konstruieren, geht deutlich zu weit.
Ebenso halte ich es für falsch, Kerk und Partner indirekt abzuwerten, indem man deren Erfolg als Ergebnis von Anpassung oder Unterordnung darstellt. Damit wird einem Planungsbüro ohne nachvollziehbaren Beweis unterstellt, nicht durch Qualität, sondern durch Gefälligkeit gewonnen zu haben. Auch das ist unfair.
Planorama steht selbstverständlich der Rechtsweg offen. Das bestreitet niemand. Aber genauso legitim ist es, darauf hinzuweisen, dass die bisherige rechtliche Bewertung offenbar keinen Vergabeverstoß festgestellt hat. Dass nun weitere Instanzen angerufen werden, ist Teil eines Rechtsstaats. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass die Stadtverwaltung falsch gehandelt hat oder dass das Verfahren politisch gesteuert war.
Man kann das Verfahren kritisch sehen, und man kann sich mehr Transparenz wünschen. Aber pauschale Vorwürfe wie „politische Erwartungshaltung“, „opportunistisches Verhalten“, „Intransparenz“ oder „Schönreden“ ersetzen keine sachliche Argumentation.
Ich wünsche mir in dieser Diskussion weniger Unterstellungen und mehr Fakten. Genau deshalb habe ich nachgefragt. Eine Antwort darauf steht weiterhin aus.
Liebe Johanna, jetzt wird es langsam unsachlich.
Ich weise Ihre persönlichen Unterstellungen ausdrücklich zurück. Ich mache keine „negative Stimmung gegen die Stadtverwaltung“, ich kritisiere ein konkretes Vergabe- und Wettbewerbsverfahren. Das ist ein erheblicher Unterschied. Wer diese Kritik zu „Falschbehauptungen“, „unbelegten Anschuldigungen“ oder einer Kampagne gegen die Stadtverwaltung umdeutet, verlässt die Sachebene und versucht, den Kritiker persönlich zu diskreditieren.
Genau das ist der Punkt: Sie beantworten die eigentliche Kritik nicht, sondern verschieben sie. Aus einer politischen und fachlichen Bewertung machen Sie plötzlich den Vorwurf, ich würde der Stadtverwaltung bewusstes Fehlverhalten, Manipulation oder unlautere Motive unterstellen. Das ist Ihr Konstrukt, nicht meines. Ich habe ausdrücklich ein intransparentes, politisch kaum vermittelbares und aus Bürgersicht fragwürdiges Verfahren kritisiert. Daraus eine angebliche Tatsachenbehauptung über gezielte Manipulation zu basteln, ist unsauber.
Und ja: Solche Unterstellungen gegen meine Person lasse ich nicht stehen. Wenn Sie mir öffentlich nahelegen, ich würde Falschbehauptungen verbreiten oder unbelegte schwere Anschuldigungen in die Welt setzen, dann bewegen Sie sich selbst auf sehr dünnem Eis. Kritik an einem öffentlichen Vergabeverfahren ist keine Verleumdung, keine Stimmungsmache und keine persönliche Kampagne. Es ist demokratische Kontrolle.
Zu Ihrer angeblich „konkreten Frage“: Natürlich kann ein Verfahren mehrere Stufen und weitere Kriterien haben. Das hat niemand bestritten. Der Punkt ist aber nicht, ob es weitere Kriterien geben darf. Der Punkt ist, ob deren Gewichtung, Anwendung und spätere Wirkung für Teilnehmer und Öffentlichkeit transparent, nachvollziehbar und überzeugend waren. Wenn der inhaltlich erstplatzierte Entwurf am Ende nicht zum Zuge kommt, muss die Erklärung dafür besonders wasserdicht sein. Genau daran bestehen Zweifel.
Ihre Argumentation läuft immer wieder auf denselben Fehlschluss hinaus: Weil es formal weitere Bewertungsschritte gab und die Vergabekammer zunächst keinen Vergabeverstoß festgestellt hat, soll politisch und fachlich angeblich alles unproblematisch sein. Nein. Das ist logisch falsch. Eine vorläufige rechtliche Bewertung ersetzt keine öffentliche Nachvollziehbarkeit. Rechtlich nicht beanstandet heißt nicht automatisch: politisch klug, transparent, bürgernah und fachlich überzeugend.
Auch Ihr Umgang mit Kerck und Partner ist ein Strohmann. Niemand muss diesem Büro schlechte Arbeit unterstellen, um das Verfahren zu kritisieren. Die Frage ist nicht, ob Kerck und Partner fachlich ungeeignet sind. Die Frage ist, warum ein zunächst vorne liegender Entwurf am Ende nicht den Zuschlag erhalten soll und ob die Verschiebung der Bewertung für die Öffentlichkeit nachvollziehbar erklärt wurde. Sie tun so, als sei jede Kritik an der Verfahrensentscheidung automatisch eine Abwertung des erfolgreichen Büros. Das ist ebenfalls unlogisch.
Ebenso verdrehen Sie die Neid-Debatte. Nicht ich habe diese eröffnet. Sie selbst haben in Ihrem ersten Beitrag suggeriert, Klagen unterlegener Unternehmen könnten etwas mit leeren Auftragsbüchern oder einem „Geschäftsmodell“ zu tun haben. Das war eine ziemlich üble Unterstellung gegenüber Unternehmen, die ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen. Wenn Sie jetzt ausgerechnet anderen „Unterstellungen“ vorwerfen, sollten Sie zunächst bei Ihrer eigenen Formulierung anfangen.
Besonders auffällig ist Ihre permanente Vermischung von drei Ebenen:
Erstens: die rechtliche Ebene. Die ist noch nicht abgeschlossen, denn das Verfahren liegt nun beim OLG Celle.
Zweitens: die fachliche Ebene. Dort bleibt die Frage, warum der zunächst überzeugendste Entwurf am Ende nicht den Zuschlag erhalten soll.
Drittens: die politische und öffentliche Ebene. Dort bleibt die Frage, warum die Stadt Wunstorf ein so sensibles Innenstadtprojekt nicht so transparent erklärt hat, dass dieser massive Vertrauensschaden gar nicht erst entsteht.
Sie werfen diese Ebenen durcheinander und erklären dann jede Kritik für „unbelegt“. Das ist bequem, aber nicht überzeugend.
Niemand behauptet, dass ein Entwurfssieger automatisch immer den Gesamtauftrag bekommen muss. Aber wenn ein Entwurfssieger am Ende überholt wird, muss das Verfahren besonders klar, besonders transparent und besonders gut begründet sein. Genau diese Nachvollziehbarkeit fehlt aus Bürgersicht. Und genau deshalb ist es legitim, von einem politisch und fachlich problematischen Vorgang zu sprechen.
Sie steigern sich hier inzwischen in eine Verteidigungshaltung hinein, die unverhältnismäßig wirkt. Statt die berechtigte Kernfrage zu beantworten, versuchen Sie, Kritik als Stimmungsmache, Unterstellung oder Falschbehauptung abzuwerten. Das ist kein sachliches Argument, sondern ein rhetorisches Ausweichmanöver.
Ich bleibe daher bei meiner Kritik:
Planorama nutzt ein legitimes Rechtsmittel.
Die Stadt Wunstorf muss sich fragen lassen, warum dieses Verfahren derart eskaliert ist.
Die Öffentlichkeit darf Transparenz erwarten.
Und wer Kritik an einem öffentlichen Vergabeverfahren sofort als persönliche Kampagne gegen die Verwaltung umdeutet, verteidigt nicht die Sache, sondern lenkt von ihr ab.
Also bitte weniger moralische Empörung über angebliche Unterstellungen — und mehr Antwort auf die eigentliche Frage: Warum war dieses Verfahren für Bürger und Beteiligte offenbar nicht so eindeutig, transparent und überzeugend, dass es ohne Vergabekammer, OLG Celle, gestoppten Zuschlag und beschädigtes Vertrauen ausgekommen wäre?
Und liebe Johanna, unter uns gesagt: Ich kann den Unterschied zwischen Kritik, Beobachtung und Unterstellung gern noch ein weiteres Mal erklären — das Verstehen kann ich Ihnen allerdings nicht abnehmen.
Die bisher bekannten Informationen reichen nicht aus,
um abschließend zu beurteilen, ob die Vergabeentscheidung sachgerecht war.
Entscheidend ist nicht allein,
dass es eine zweite Bewertungsphase gab.
Entscheidend ist,
ob diese zweite Phase einschließlich Kriterien, Gewichtung und Rechtsfolgen
von Anfang an transparent, verbindlich und für alle Teilnehmer erkennbar war.
Wenn ja, spricht viel für die formale Position Johannas.
Wenn nein, spricht viel für die Kritik von Anonym,
dass der Entwurfssieger nachträglich durch eine andere Bewertungslogik
aus dem Verfahren gedrängt worden sein könnte.
Genau diese Tatsachenfrage müsste geklärt werden,
bevor man Planorama als schlechten Verlierer
oder die Stadt als sauber handelnde Vergabestelle darstellt.
Daraus folgen aus meiner Sicht die eigentlichen Fragen, die bisher gerade nicht geklärt sind:
1. Welche Wettbewerbs- und Vergabeunterlagen galten vor Teilnahmebeginn?
2. Stand dort ausdrücklich, dass der gestalterische Entwurfspreis nicht automatisch zum Auftrag oder zur Spitze der Gesamtwertung führt?
3. Welche weiteren Kriterien waren für die spätere Gesamtwertung vorgesehen?
4. Waren diese Kriterien konkret und überprüfbar beschrieben oder nur weich und offen formuliert?
5. War die Gewichtung dieser Kriterien vorab festgelegt und für alle Teilnehmer erkennbar?
6. War für die Teilnehmer vorab klar, dass ein Entwurfssieger durch diese weiteren Kriterien später noch überholt werden kann?
7. Wurde später exakt nach diesen vorher bekannten Regeln bewertet?
8. Oder entstand durch die spätere Anwendung der Eindruck, dass erst nachträglich eine Bewertungslogik erzeugt oder verschoben wurde?
Solange diese Fragen nicht anhand der ursprünglichen Unterlagen beantwortet sind, streitet man nicht über eine belastbare Tatsachengrundlage, sondern über jeweils angenommene Versionen des Verfahrens.
Diesen Ausführungen kann ich mich vorbehaltlos anschließen – Danke.
Gut, dass Planorama diesen Vorgang nicht einfach hinnimmt.
Wenn ein Planungsbüro einen städtischen Wettbewerb gewinnt, dann muss es für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein, warum am Ende nicht der Sieger, sondern der Zweitplatzierte den Auftrag erhalten soll. Genau daran krankt dieser Vorgang. Die Stadt Wunstorf hat mit ihrer Entscheidung nicht Vertrauen geschaffen, sondern Misstrauen produziert.
Besonders schwer wiegt, dass es hier nicht um irgendeine Nebensächlichkeit geht, sondern um die künftige Gestaltung der Innenstadt. Ein solches Millionenprojekt muss rechtlich sauber, transparent und fachlich überzeugend vorbereitet werden. Wenn Bewertungskriterien so angewendet werden, dass der ursprüngliche Wettbewerbssieger am Ende ausgehebelt wird, dann darf man erwarten, dass diese Kriterien wasserdicht, vorher klar erkennbar und für alle Beteiligten nachvollziehbar sind.
Planorama nutzt hier kein „Störmanöver“, sondern ein legitimes Rechtsmittel. Öffentliche Vergaben sind kein Selbstbedienungsladen der Verwaltung. Sie müssen Gleichbehandlung, Transparenz und Nachprüfbarkeit gewährleisten. Wenn ein Unternehmen den Eindruck hat, benachteiligt worden zu sein, ist es richtig, diesen Vorgang gerichtlich überprüfen zu lassen.
Dabei muss man aber auch realistisch sein: Das Tischtuch zwischen Planorama und der Stadt Wunstorf dürfte inzwischen zerschnitten sein. Selbst wenn ein höheres Gericht Planorama Recht geben sollte, lässt sich das beschädigte Vertrauensverhältnis kaum noch vollständig kitten. Eine spätere Zusammenarbeit wäre dadurch wahrscheinlich erheblich belastet.
Gerade deshalb geht Planorama dennoch den richtigen Weg. Es geht nicht mehr nur um diesen einen Auftrag, sondern um die grundsätzliche Frage, ob ein öffentlicher Wettbewerb ernst genommen wird oder ob dessen Ergebnis später durch eine fragwürdige Bewertungslogik praktisch entwertet werden kann. Wer sich als Unternehmen in einem solchen Verfahren benachteiligt sieht, muss die Möglichkeit haben, dies überprüfen zu lassen – auch dann, wenn die praktische Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber längst schwierig geworden ist.
Unverantwortlich ist die Planung der Stadt. Wer ein so sensibles Innenstadtprojekt politisch durchdrücken will, muss vorher sicherstellen, dass das Verfahren rechtlich unangreifbar ist. Stattdessen liegt das Projekt nun erneut auf Eis, Zeit geht verloren, Vertrauen geht verloren und die Bürger dürfen zusehen, wie ein weiteres Großprojekt der Stadt in rechtliche Auseinandersetzungen gerät.
Besonders unverantwortlich ist dabei das Verhalten der Stadtoberen. Durch vermeidbare Unregelmäßigkeiten, fragwürdige Bewertungen oder zumindest nicht ausreichend nachvollziehbare Verfahrensschritte werden ohne Not Geld und Zeit verschwendet. Genau das ist bei einem öffentlichen Projekt nicht hinnehmbar: Am Ende zahlen nicht die Verantwortlichen persönlich den Preis für solche Fehler, sondern die Bürgerinnen und Bürger – mit Steuergeld, Verzögerungen und einer weiter blockierten Innenstadtentwicklung.
Sollte Planorama vor Gericht Recht bekommen, wäre das deshalb kein Rückschlag für Wunstorf, sondern eine notwendige Korrektur. Es wäre ein Signal, dass auch eine Stadtverwaltung sich an saubere Verfahren halten muss – gerade dann, wenn es um öffentliche Gelder, Stadtentwicklung und langfristige Entscheidungen für die Bürger geht.