
Wunstorf (red). Die Größe der Stadt überschätzt hat offenbar an diesem Wochenende ein Autofahrer in der Wunstorfer Kernstadt – zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass in der Stadt arbeitende Polizeibeamte auch einmal in Zivil in der Nähe unterwegs sind.
Denn am späten Samstagnachmittag war ein Polizist gerade auf dem Weg zum Nachtdienst beim örtlichen Kommissariat und fuhr dazu mit seinem Fahrrad durch die Sudetenstraße. Dort musste er verkehrsbedingt kurz anhalten, weil vor ihm ein Auto gerade auf der Straße in eine Parklücke einparkte.
Das wäre nicht weiter problematisch gewesen, Parken in der Sudetenstraße ist trotz der aktuellen Umleitungssituation im Zuge des Barnekreiselbaus nach wie vor legal. Aber mutmaßlich illegal war, was der Fahrer tat, dennoch.
Der Polizeibeamte erkannte ihn nämlich sofort wieder. Nur einen Tag zuvor war der Autofahrer bei ihm auf dem Wunstorfer Kommissariat gewesen und hatte dort seinen Führerschein abgeben müssen. Das bedeutete: Zum Zeitpunkt des Einparkens fuhr der Mann Auto, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.
In einem solchen Falle ist Strafrecht angesagt: Autofahrer werden dann vom Gesetz so behandelt, als hätten sie ihren Führerschein nicht nur vorübergehend abgegeben, sondern als wäre nie ein Führerschein gemacht worden.
Dass der beobachtende Polizist noch nicht im Dienst war, half dem Ertappten auch nicht weiter. Denn Polizeibeamten können sich beim Beobachten einer mutmaßlichen Straftat jederzeit selbst in den Dienst versetzen. Mit einem hinzugerufenen Kollegen wurde dem führerscheinlosen Autofahrer dann mitgeteilt, dass nun ein entsprechendes Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wird.
Damit war der 49-Jährige nun aber gar nicht einverstanden. Er reagierte sehr aufgebracht und stritt ab, das Auto auf der Sudetenstraße bewegt zu haben. Das würden viele Zeugen bestätigen können, versuchte er die Situation zu regeln, und brachte vor, dass dies auch gar nicht sein Fahrzeug sei.
Das machte die Sache aber nur noch schlimmer. Denn wer einem Nicht-Führerscheinbesitzer ein Auto zum Fahren überlässt, macht sich genauso strafbar, als hätte er selbst ohne Führerschein ein Auto gesteuert. Damit laufen nun zwei neue Strafverfahren in Wunstorf: Einmal gegen den Führerscheinabgeber und einmal gegen den Fahrzeughalter.
Den schon beim Kommissariat geparkten Führerschein wird der Mann nun wahrscheinlich noch länger als ursprünglich geplant nicht wiedersehen – bei Verkehrsstraftaten wegen fehlendem Führerschein bei schon vorausgegangenem Verkehrsdelikt wird es schwierig werden, milde Richter zu finden.
Das ist ja echt Super es gibt viele Leute davon die ohne Führerschein fahren.