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„Gewohnheitsrecht“ im Bahnhof? Polizei ermahnt Fahrradfahrer im Fußgängertunnel

29.02.2024 • Daniel Schneider • Aufrufe: 2535

Der Wunstorfer Bahnhofsbereich ist Fußgängern vorbehalten. Radfahrer interessiert das kaum – und ob die Polizei gerade zusieht oder nicht, scheint auch keine Rolle zu spielen. Die Situation legt eine Schwäche im Radverkehrskonzept offen.

29.02.2024
Daniel Schneider
Aufrufe: 2535
Stephanie Hackmann von der Polizei Wunstorf stellt einen Radfahrer zur Rede | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (ds). Als am Mittwoch der Fußverkehrs-Check am Bahnhof lief, befand sich die Gruppe gerade in der Fußgängerunterführung, die die Gleise des Wunstorfer Bahnhofes unterirdisch verbindet, als sie Zeuge eines typischen Verhaltens von Fahrradfahrern wurde: Sie fuhren Fahrrad. Im Bahnhofsbereich ist das allerdings nicht erlaubt, weder im Tunnel noch auf den dorthin führenden Rampen.

Die Praxis sieht anders aus: Kaum ein Zweiradfahrer schiebt dort sein Fahrrad oder seinen E-Scooter, eher wird der Bereich als Durchgangsstrecke wahrgenommen, um von der Süd- auf die Nordseite des Bahnhofs zu gelangen – oder umgekehrt. Polizeibeamtin Stephanie Hackmann, die sich unter den Teilnehmern des Fußgänger-Checks befand, schritt direkt ein und ermahnte die Fahrradfahrer.

Aus dem Weg geklingelt

Ein ertappter Jugendlicher ließ sich kurz belehren – und stieg dann hinter dem Rücken von Hackmann direkt wieder aufs Rad, um seinen Weg unter dem Bahnhof fortzusetzen. „Dreist“, stellten einige der anderen Teilnehmer fest, die das Geschehen kopfschüttelnd beobachteten.

Hackmann fassungslos: Eine Radfahrerin versucht sich die Durchfahrt freizuklingeln | Foto: Daniel Schneider

Kaum war der Radfahrer verschwunden, kam das nächste Fahrrad um die Ecke: Eine Radfahrerin hielt auf die Gruppe zu und versuchte sich durch Klingeln einen Weg zu bahnen. Jetzt kam auch Hackmann ins Kopfschütteln und erklärte der Verkehrsteilnehmerin, dass man in Fußgängerbereichen keine Fußgänger wegzuklingeln habe.

Ihr Verhalten blieb für die angesprochenen Radfahrer ohne Folgen – und auch als die Gruppe samt Hackmann weitergezogen war, wurde von weiteren Fahrradfahrern wieder ungestört durch den Tunnel gefahren.

Schwäche im Verkehrskonzept

Auch wenn es ein Fußverkehrs-Check war, wurde bei dieser Gelegenheit überdeutlich, dass es eine Schwäche im Radverkehrskonzept am Bahnhof gibt: Die fehlende Akzeptanz für die Regeln deutet stark darauf hin, dass es an einer adäquaten Durchgangsverbindung für Fahrradfahrer am Bahnhof mangelt. Süd- und Nordseite sind für Radfahrer legal nur über größere Umwege zu erreichen. Besonders delikat: Wer von der Südseite aus z. B. die Fahrradparktürme schnell erreichen möchte, dem gelingt das nur als Fußgänger.

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Kommentare


  • Grit D. sagt:

    Mit Sicherheit kein Fan von „Immer diese Radfahrer!“ muss ich zu diesem Artikel doch auf diejenigen Radler schimpfen, die eher wenig bis keine Rücksicht nehmen wollen.

    Als „Fußläufige“ mit meinem ‚Benz‘ (Rollator) waren Begegnungen mit Radlern im Bahnhofstunnel nicht immer erfreulich für mich.

  • Stefan sagt:

    Warum sollte denn das Radfahren im Bahnhofstunnel verboten sein? Vor etwa zehn Jahren wurden die Schilder, die dies verboten, von der Stadt Wunstorf entfernt. Die Stadt Wunstorf ist die alleinige Eigentümerin des Tunnels und unterhält diesen. Die Bahn hält sich wie so oft aus allem heraus, was Kosten verursachen könnte. Nach meiner Erinnerung wurden die Verbotsschilder damals entfernt, eben weil das Radfahren ausdrücklich erlaubt sein sollte und der Tunnel ist sogar ein Teilstück eines europaweiten Radwegennetzes. Es gilt wie üblich der Rechtsgrundsatz, was nicht verboten ist, ist automatisch erlaubt. Oder wann wurde das schon wieder alles geändert und stehen da inzwischen doch wieder Verbotsschilder? Ansonsten haben die Radfahrer alles richtig gemacht und die Dame von der Polizei irrt. Und anscheinend nicht nur sie. Kann ja mal passieren.

  • Joachim Begerow sagt:

    Natürlich zeugt es von einer enormen Dreistigkeit, als Radfahrerin zu versuchen, sich den Weg „freizuklingeln“, für die auch ich absolut kein Verständnis habe. Allein: Wenn dort in dem ja nicht gerade engen Tunnel entweder gar keine oder allenfalls einige wenige Fußgänger unterwegs sind, möchte ich die/den Radfahrer*in sehen, der/die dort vom Rad steigt und den Tunnel fußläufig durchquert!
    By the way: Wem sollen denn die „Panoramaspiegel“ dienen, die vis-a-vis beispielsweise der Anrampung auf der Südseite angebracht worden sind, wenn nicht Radfahrern, die dort heruntergefahren kommen? Fußgänger benötigen solche Spiegel ja wohl kaum….

  • Meike sagt:

    Lustig! Die Radfahrer sind nun die Böswn? Natürlich ist da unten das Radfahren erlaubt. Radfahrer und Fußgänger müssen sich die Mischfläche teilen. Das zweite Foto zu diesem Artikel gibt zudem einen guten Eindruck von den Verhältnissen zu besagtem Zeitpunkt. Die Gruppe von Teilnehmern stand offensichtlich auf kompletter Breite des Tunnels und versperrte den Weg. Selbst als Fußgänger muss man Probleme gehabt haben durchzukommen. Leider hat niemand dafür gesorgt, dass der Verkehr, ganz gleich ob fuß- oder radläufig, ungehindert passieren konnte. Was macht man also als Radfahrer, wenn Leute auf dem gemeinsam zu benutzenden Weg herumstehen? Geschwindigkeit anpassen und sich bemerkbar machen. Und wie macht man das? Richtig! Durch Zuruf oder mit der Klingel, die dafür jedes Fahrrad haben muss. Die Polizei hat die Falschen ermahnt.

  • Andrea sagt:

    Mir ist nicht bewusst, dass man dort nicht radeln darf. Aber mir sagt mein gesunder Menschenverstand (kommt bei Radfahrern leider selten vor), wenn es voll ist in dem Tunnel, steige ich ab und schiebe. Ist das echt so schwer, mal kurz zu schieben und Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen???

  • Drakonomikon sagt:

    Natürlich ist dort das Radfahren erlaubt. Da fahre ich schon seit 25 Jahren so durch. Deswegen sind dort auch die Spiegel. Wenn es verboten wäre, müssten dort entsprechende Schilder sein.

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