
Wunstorf (red). Auch harmlos wirkende Autos können es ganz schön in sich haben: In der Nacht von Samstag auf Sonntag wollte eine Streife der Wunstorfer Polizei einen Fiat Panda kontrollieren. Der Wagen war zu diesem Zeitpunkt, es war gegen 1.20 Uhr, auf der Fliegerstraße nahe des Militärflughafens unterwegs.
Aber der Kleinwagen stoppte nicht. Stattdessen trat der Fahrer die Flucht vor der Polizei an und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern in Richtung Klein Heidorn davon.
Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Das flüchtende Fahrzeug raste weiter durch die Wunstorfer Kernstadt und bog dann Richtung Hagenburg ab. Am zweiten Abzweig nach Bokeloh, am Schnittpunkt von B441 und Steinhuder Straße, endete die Fahrt schließlich unsanft: Der Fiat kam in einer Rechtskurve von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Mast.
Doch auch jetzt noch versuchten die Fahrzeuginsassen, weiter zu flüchten. Zu Fuß versuchten sie sich den Polizeibeamten zu entziehen. Insgesamt vier Personen sprangen aus dem Wagen und liefen davon. Bei dem Unfall waren sie nicht verletzt worden. Weit kamen sie jedoch nicht – die Polizei konnte alle nach kurzer Flucht vorläufig festnehmen.
Es handelte sich um vier junge Leute im Alter von 22, 19 und zweimal 18 Jahren. Der 22-Jährige hatte das Auto gefahren.

Nun wurde auch ersichtlich, welchen Grund der Mann gehabt haben könnte, ordentlich Gas zu geben – es waren mehrere Gründe. Der 22-Jährige stand einerseits unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Andererseits fehlte ihm auch etwas, nämlich der Führerschein. Zu guter Letzt war das Auto auch noch gestohlen. Die Überprüfung durch die Polizei ergab, dass der Panda vor kurzem in Sehnde entwendet worden war.
Mit einem Führerscheinentzug – des nicht vorhandenen Führerscheins – oder einer drohenden MPU war es somit nicht mehr getan. Der Mann landete noch im Laufe des Sonntages vor dem Haftrichter, da er keinen festen Wohnsitz nachweisen konnte. Auch einer seiner wohnsitzlosen Mitfahrer machte Bekanntschaft mit dem Richter, der über die Verhängung von Untersuchungshaft entschied – denn bei dem 19-Jährigen fanden die Beamten Drogen.
Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahrens ohne Führerschein, wegen Verstoßes gegen des Betäubungsmittelgesetz und wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens wurden eingeleitet.
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