Wunstorf (red). In der vergangenen Nacht kontrollierten Polizeibeamte des Wunstorfer Kommissariats eine Autofahrerin in der Hagenburger Straße. Um 4.30 Uhr heute Morgen war die 25-jährige Garbsenerin mit ihrem Mercedes den Beamten aufgefallen, weil ihr Fahrverhalten auf kognitive Beeinträchtigungen schließen ließ: Das Auto fuhr in Schlangenlinien, fuhr sehr langsam, dann zwischendurch wieder sehr schnell.
Die Polizisten stoppten die Fahrerin für eine Verkehrskontrolle. Dabei bestätigte sich der Verdacht der Streifenwagenbesatzung: Die Garbsenerin zeigte körperliche Auffälligkeiten, die auf Alkohol oder auch Drogenkonsum hindeuteten.
Die 25-Jährige befand sich derart „neben der Spur“, dass es ihr nicht mehr gelang, den angebotenen Atemalkoholtest zu absolvieren. „Ein Atemalkoholtest konnte trotz mehrerer Versuche von der Fahrzeugführerin nicht durchgeführt werden“, hieß es dazu aus dem Wunstorfer Kommissariat.
Vor der genaueren Bestimmung der Blutwerte bewahrte das die Frau nicht: Sie musste mit zur Blutentnahme. Aufgrund der deutlichen Ausfallerscheinungen leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Der Führerschein wurde beschlagnahmt.
Bei Trunkenheit im Verkehr, die in der Regel spätestens bei 1,1 Promille oder unsicherer Fahrweise erreicht ist, bleibt es nicht bei Punkten in der Verkehrssünderkartei oder Führerscheinverlustgefahr: Wer aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu steuern, und dennoch am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat, die in Paragraph 316 des Strafgesetzbuches beschrieben ist. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Gefängnis. Das Wiedererlangen des Führerscheins kann an hohe Hürden geknüpft sein: der sogenannten Idiotentest, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), steht normalerweise spätestens ab 1,6 Promille an.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Rücksicht speziell auf „schwächere“ Teilnehmer und auch gebotene Vorsicht und vorausschauende Fahren. Meinen Führerschein war ich auch über 20 Jahre los. Zu Recht. Heute lege ich ein anderes Verhalten an den Tag. Es war sehr schwer die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Zeit zum Nachdenken hatte ich genug. Vermutlich die Dame auch.
Deutlich „angeschickert“ am Straßenverkehr teilzunehmen, ist alleine ein absolutes Geht mal gar nicht.
Doch in einem derartigen Zustand wie hier beschrieben, deutet meiner subjektiven Ansicht nach darauf hin,dass die Garbsener Fahrerin ein (oder mehrere?) massive Probleme haben dürfte.
Diese Alkohol-Fahrt dürfte für die Fahrerin unangenehme Folgen haben.
Mitgefühl? Wenn überhaupt, dann in einem sehr überschaubaren Rahmen.