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In Wunstorf ist die Fahrt zu Ende

16.03.2025 • Redaktion • 2 Min. • Kommentare: 0

Ein BMW-Fahrer aus Nordrhein-Westfalen kam in der vergangenen Nacht genau bis Wunstorf – dann traf er auf die Polizei. Das wäre kein Problem gewesen – wenn der Alkoholtest nicht plötzlich über 2 Promille angezeigt hätte.

16.03.2025
Redaktion
2 Min.
Trunkenheit im Verkehr (Symbolbild)

Wunstorf (red). In Wunstorf selbst hat sich inzwischen herumgesprochen, dass die Polizei auf zack ist und vor allem am Wochenende gerne mal ein genaueres Auge auf die Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern legt, die zu späterer Stunde mit dem Fahrzeug unterwegs sind – und das möglicherweise nicht mehr ganz so fahrsicher.

Auch auswärtige Autofahrer geraten dabei aufs Radar der Beamten – so auch wieder in der vergangenen Nacht. Eine Viertelstunde nach Mitternacht fiel einer Streifenwagenbesatzung des Wunstorfer Kommissariats ein BMW in der Kernstadt auf. Die Polizisten hielten den Fahrer an für eine Verkehrskontrolle.

Am Steuer des Fahrzeugs saß ein 48-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen, der durch Wunstorf fahren wollte. Daraus wurde nichts mehr.

Führerschein weg, Blutmenge leicht gemindert

Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,23 Promille. Dem Mann konnte keine gute Weiterfahrt mehr gewünscht werden, stattdessen musste ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet werden.

Für die Beamten bedeutete das vor Ort viel Schreibarbeit – und für den BMW-Fahrer die bekannte Spezialbehandlung: Mitkommen zur Blutentnahme durch einen Arzt, um auch den Blutalkoholwert gerichtsfest bestimmen zu können – und die Aushändigung des Führerscheins ohne schnelle Wiederkehr. Die Fahrerlaubnis wurde von den Beamten beschlagnahmt.

Bereits das Überschreiten der Promillegrenze von 0,5 Promille führt zu einem Bußgeld und einem oder mehreren Punkten in Flensburg. Bei Trunkenheit im Verkehr, von der spätestens bei 1,1 Promille ausgegangen wird, wird es unangenehmer: Wer aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu steuern, und dennoch am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Das Wiedererlangen des Führerscheins ist dann in der Regel an hohe Hürden geknüpft.

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