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Kaninchen-Kadaver mit Restmüll im Wald entsorgt

12.04.2021 • Redaktion • Aufrufe: 607

Im Haster Wald wurde wieder einmal illegal Müll abgekippt. Neben Hausmüll fand die verständigte Polizei auch tote Kaninchen – noch in ihren Transportboxen …

12.04.2021
Redaktion
Aufrufe: 607

Spaziergänger informierten am Samstag die Polizei, dass auf einem Parkplatz im Haster Wald illegal Müll abgelagert worden war. Neben Hausmüll fanden die Beamten auch tote Kaninchen – noch in ihren Transportboxen.

Sperrmüll im Wald

Müll im Haster Wald (Archivbild) | Foto: Daniel Schneider

Haste/Kolenfeld (red). Wieder einmal wurde der Haster Wald als Müllkippe genutzt: Spaziergänger fanden am vergangenen Samstag am Rastplatz an der Kolenfelder Straße zwischen Haste und Kolenfeld eine wilde Müllkippe und informierten die Polizei. Neben diversem Hausmüll waren dort auch zwei Kleintierboxen abgestellt worden – in ihnen befanden sich tote Kaninchen.

[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]Das kann richtig teuer werden: Bei unsachgemäßer Müllentsorgung droht eine Ordnungswidrigkeitenanzeige: § 69 KrWG sieht für wild entsorgten Müll Bußgelder im Extremfall bis zu 100.000 Euro vor. Bei kleineren Vergehen bleiben die Bußgelder in der Praxis meist unter 100 Euro. Kommen aber Sperrmüll oder gar gefährliche Stoffe hinzu, sind auch vierstellige Bußgelder nicht ungewöhnlich. Noch teurer wird es, wenn sich die Gemeinde die Entsorgungskosten zurückholt: Das niedersächsische Abfallgesetz verpflichtet die Kommunen zwar, wilden Müll auf eigene Kosten zu entfernen, wenn sich der Verursacher nicht feststellen lässt. Wird der illegale Müllentsorger jedoch ermittelt, werden ihm nicht nur die Kosten für die Müllentsorgung, sondern ggf. auch die Reinigungs- und Verkehrssicherungskosten in Rechnung gestellt, die sich je nach Mitarbeitereinsatz schnell aufsummieren können. [/box]

Polizei bittet um Zeugenhinweise

Die Beamten verständigten den Tierschutz und schalteten auch das zuständige Veterinäramt ein. Die Polizei bittet nun um sachdienliche Hinweise zu dem entsorgten Müll und den toten Tieren: Wer bis zum Sonnabend an der L403 etwas Entsprechendes beobachtet hat, wird gebeten, sich beim Polizeikommissariat Bad Nenndorf unter Telefon (05723) 94610 zu melden.

Immer wieder kommt es zu illegaler Müllentsorgung im oder am Haster Wald, vornehmlich an den Land- und Bundesstraßen, die durch die Waldgebiete rund um Haste führen. Wie die Polizei Bad Nenndorf mitteilte, wurde der Waldparkplatz an der L403 zwischen Haste und Kolenfeld in der letzten Zeit häufiger Ziel für unrechtmäßige Müllablagerungen. Oft ist es Sperrmüll, beispielsweise ausrangierte Elektrogeräte oder alte Matratzen, der sich dann in der Natur findet. Aber auch Hausmüll wird wie in diesem Fall einfach zwischen die Bäume geworfen.

[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]Tierquälerei: Wer Tieren bewusst Leiden zufügt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Als Ordnungswidrigkeit für fahrlässige Tierquälerei sieht das Tierschutzgesetz Geldbußen bis 25.000 Euro vor.[/box]

[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]Tierkadaverentsorgung: Tote Haustiere dürfen nicht über den Hausmüll oder die Biotonne entsorgt und auch nicht im Wald vergraben werden. Gestorbene Haustiere können z. B. auf dem eigenen Grundstück (sofern es nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt) oder einem Tierfriedhof begraben werden – ansonsten sind sie fachgerecht zu entsorgen. Die unterschiedlichen Landkreise haben dazu spezielle Entsorger benannt, die kontaktiert werden müssen. Je nach Haustierart werden dafür Gebühren etwa im unteren zweistelligen Bereich fällig. Statt die Entsorgung selbst zu beauftragen, kann man sich z. B. auch an einen Veterinär wenden, der das Procedere übernimmt. [/box]

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