Hannover (red). Die Lage rund um das Corona-Virus beruhigt sich weiter. Niedersachsen hat die Winterwelle ohne größere Belastungen des Gesundheitssystems aufgrund von Covid-19-Erkrankungen gut überstanden. Mit dem Auslaufen der Absonderungsverordnung und der am morgigen Donnerstag in Kraft tretenden Corona-Änderungsverordnung, die das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr regelt, setzt die Landesregierung nun die bereits angekündigten Erleichterungen der Schutzmaßnahmen um.
Ab sofort gilt: Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert, muss sich nicht mehr in eine fünftägige Selbstisolation begeben. Ein positiver Selbst- oder Schnelltests muss auch nicht mehr mittels einer PCR-Testung überprüft werden. Weiterführende Regelungen oder Auflagen für positiv Getestete gibt es von Seiten des Landes Niedersachsen jetzt nicht mehr. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können den Umgang mit infizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eigenverantwortlich regeln.
Ab morgen endet dann auch die bundesweite Pflicht zum Maskentragen im Fernverkehr, parallel dazu entfällt die Maßnahme auch im öffentlichen Personennahverkehr in Niedersachsen. Die Paragraphen 2 und 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung werden ebenso wie Regelungen zu entsprechenden Ordnungswidrigkeiten ersatzlos gestrichen.
Auch wenn künftig keine Isolation und kein Maskentragen mehr vorgeschrieben sind, bittet die Landesregierung die Bürger darum, weiter umsichtig zu sein: „Die Infektionslage ist weiter rückläufig. Die Belastung durch das Corona-Virus ist in den Krankenhäusern gut beherrschbar. Die letzten drei Pandemiejahre haben gezeigt: die Niedersächsinnen und Niedersachsen sind sehr vernünftig und haben die Gefahren, die das Virus gerade für ältere und kranke Menschen mit sich bringen kann, ernst genommen und entsprechend gehandelt. Ich setze darauf, dass diese Vernunft auch weiter fortbestehen wird. Auch wenn wir optimistisch auf das Frühjahr zugehen, bitte ich alle Menschen in Niedersachsen darum, Krankheitssymptome ernst zu nehmen und sich weiterhin verantwortungsbewusst zu verhalten. Wer sich krank fühlt, dem rate ich zu einem Selbsttest und einem Gespräch mit der Hausarztpraxis. Wer beispielsweise in größeren Menschengruppen, in vollen Bussen und Bahnen eine Maske parat hat, kann sich und andere weiterhin gut schützen. Das gilt besonders wenn wir mit älteren oder gesundheitlich beeinträchtigten Menschen zusammenkommen. Das Ende der Maskenpflicht ändert nichts am positiven Nutzen der Mund-Nasen-Bedeckung“, sagt Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi.
Aufgrund der Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes bleibt die Maskenpflicht in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bundesweit erhalten. Krankenhäuser und Heime sowie Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen dürfen nach wie vor nur mit einem negativen Test betreten werden. Die in Niedersachsen geschaffene Erleichterung für Beschäftigte dieser Einrichtungen besteht weiterhin: Bei vollständig geimpften und genesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist ein Test (auch als Selbsttest) zweimal pro Woche ausreichend. Die bundesrechtlichen Regelungen gelten nach heutigem Stand bis zum 7. April 2023.
Zu diesem ganzen Schwachsinn noch irgendwas zu kommentieren lohnt sich eigentlich gar nicht !