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Ladendieb springt Mitarbeiter in den Bauch

03.03.2024 • Redaktion • Aufrufe: 3276

Am Freitag wurde ein Kunde dabei ertappt, wie er unbezahlte Lebensmittel an der Kasse vorbeischmuggeln wollte. Von einem Mitarbeiter zur Rede gestellt, wurde der Mann gewalttätig.

03.03.2024
Redaktion
Aufrufe: 3276
Netto-Supermarkt an der Barnestraße/Düendorfer Weg (Archiv)

Wunstorf (red). Am vergangenen Freitagnachmittag wurde ein Angestellter des Netto-Marktes am Düendorfer Weg von einem Kunden verletzt. Der Mitarbeiter hatte um 14.45 Uhr beobachtet, wie der Kunde Lebensmittel im Wert von exakt 26,26 Euro in seinen Rucksack gesteckt hatte und den Kassenbereich passierte, ohne für die Sachen im Rucksack zu bezahlen.

Der Angestellte versuchte, den 38 Jahre alten Mann aufzuhalten, indem er ihn ansprach und festhielt. Doch der Ertappte riss sich los und flüchtete aus dem Supermarkt. Der Mitarbeiter, ein 27-Jähriger, folgte ihm, doch dann trat der 38-Jährige seinem Verfolger mit einem Sprung in den Bauch. Der Mitarbeiter stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu.

Polizei fahndet nach dem Kunden

Dem Kunden gelang auf diese Weise die Flucht mit den eingesteckten Lebensmitteln. Weit kam er allerdings nicht: Die alarmierte Wunstorfer Polizei stellte ihn kurz darauf im Rahmen einer eingeleiteten Fahndung. Gegen den Mann laufen nun Ermittlungen wegen räuberischen Diebstahls.

Räuberischer Diebstahl: Wer bei einem Diebstahl ertappt wird und daraufhin gewalttätig wird oder andere Menschen bedroht, um das Gestohlene nicht wieder herausgeben zu müssen, begeht keinen einfachen Diebstahl mehr, sondern wird strafrechtlich wie ein Räuber behandelt, der von Anfang an Gewalt angewendet oder Drohungen genutzt hat, um in Besitz von fremdem Eigentum zu gelangen. Das bedeutet bei einer Verurteilung normalerweise mindestens ein Jahr Gefängnis.

Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich bei der Polizei Wunstorf unter Telefon (05031) 9694-115 zu melden.

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Kommentare


  • Heike Bartels sagt:

    Warum werden nie Täterbeschreibungen angegeben ?

    • Marc H. sagt:

      Täterbeschreibungen werden meist nur in Absprache mit der Polizei veröffentlicht und das auch nur, wenn sich die Polizei Erfolge in der Ermittlungsarbeit davon verspricht. Da im Text aber steht:
      „Weit kam er allerdings nicht: Die alarmierte Wunstorfer Polizei stellte ihn kurz darauf im Rahmen einer eingeleiteten Fahndung. Gegen den Mann laufen nun Ermittlungen wegen räuberischen Diebstahls.“
      Der Täter wurde schon gefasst und muss nicht mehr gesucht werden, von daher ist eine Täterbeschreibung für den Bericht irrelevant und Du brauchst auch nicht mehr mit Deinem Batmobil losfahren und Dich auf die Suche machen. ;)

  • Steinhuder sagt:

    Welche Rolle spielt denn eine Täterbeschreibung, wenn der Dieb bereits von der Polizei gestellt wurde?

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