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Ladendiebstahl mit dem Kinderwagen

27.09.2025 • Redaktion • 1 Min.Kommentare: 1

In einem Steinhuder Einkaufsmarkt hat ein Paar versucht, mit einem Kinderwagen Waren an der Kasse vorbeizuschmuggeln. Die alarmierte Polizei entdeckte dann im Kinderwagen einiges, was dort nicht erklärbar war.

27.09.2025
Redaktion
1 Min.
Supermarktdiebstahl (Symbolbild)

Steinhude (red). Am vergangenen Samstag, dem 20. September, kam es gegen 17.20 Uhr zu einem Ladendiebstahl im Combi-Einkaufsmarkt in der Steinhuder Leinenweberstraße. Ein 45 Jahre alter Mann und eine 23 Jahre alte Frau wurden dabei beobachtet, wie sie Waren in einem Kinderwagen versteckten und dann an der Kasse vorbeigingen, ohne zu bezahlen. Die hinzugerufene Polizei fand dann auch eine Tasche mit hochwertiger Kleidung samt Etiketten. Das Paar machte unglaubwürdige Angaben zur Herkunft der Ware und konnte keine Kassenbons dazu vorweisen. Die Kleidung wurde beschlagnahmt und zwei Strafverfahren wegen Diebstahls eingeleitet.

Kassenbereich zählt

Dass des Ladendiebstahls Verdächtige meist erst hinter dem Kassenbereich auf die mögliche Tat angesprochen werden, obwohl das mitten im Laden womöglich noch viel einfacher zu bewerkstelligen wäre und ertappte Diebe später leichter flüchten könnten, hat übrigens einen Grund – einen rechtlichen: Juristisch betrachtet ist an dieser Stelle meistens erst der Punkt erreicht, an dem eingesteckte, unbezahlte Ware den Besitzer wechselt: Während der Laden noch Eigentümer des Gestohlenen ist, wird der Kunde in diesem Moment zum faktischen Besitzer – und zum Dieb. Auch die Ladenausgangstür kann einen solchen Punkt markieren. Die Ware wird spätestens zu diesem Zeitpunkt dann aus dem Zugriffsbereich des Ladens entfernt.

Erst hinter der Kasse können Ladendetektive, Polizei oder Personal daher davon ausgehen, dass es zu einem Ladendiebstahl gekommen ist. Anders sieht das aus, wenn Waren unmittelbar am Körper versteckt werden, um sie wenig später erst aus dem Geschäft zu schmuggeln. Dann kann ein Ladendiebstahl auch noch vor den Kassen angenommen werden.

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Kommentare


  • Unbekannt sagt:

    Guten Morgen.
    Ich habe den Artikel gelesen und bin erstaunt was so rauskommt.
    Ich bin ladendetektiv und selbst wenn es die Person am Körper versteckt darf ich sie erst nach dem Kassenbereich ansprechen.
    Begründung:
    Vorgabe von oberster Stelle. Mit der Aussage,der Delinquent könnte es sich vor dem Verlassen noch anders überlegen.
    Und jup, meist ist es so oder sie bezahlen es dann doch.

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