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Mit abgelaufenem Rollerkennzeichen in die Polizeikontrolle

19.04.2026 • Redaktion • 1 Min.Kommentare: 2

Die Konsequenzen werden vor allem von vielen Jugendlichen unterschätzt: Wer ohne aktuelles Kennzeichen E-Scooter fährt, begeht in Deutschland keinen einfachen Verkehrsverstoß, sondern direkt eine Straftat. Für einen 17-jährigen Wunstorfer wird es nun unangenehm.

19.04.2026
Redaktion
1 Min.
E-Scooter in Wunstorf (Archiv)

Wunstorf (red). Der 1. März war der Stichtag: Seitdem gelten die bisherigen grünen Versicherungskennzeichen nicht mehr, an E-Scootern müssen nun die neuen Kennzeichen in schwarzer Schrift angebracht sein. Die jeweiligen Haftpflichtversicherungen gelten immer nur ein Jahr und müssen nach Ende Februar erneuert werden. Ähnlich wie bei TÜV-Plaketten wechselt auch bei den Kennzeichen für Mofas oder Elektrokleinstfahrzeuge die Farbe der Nummernschilder jährlich.

Wer mit abgelaufenem Kennzeichen unterwegs ist und noch keine aktuelle Versicherung abgeschlossen hat, fährt illegal – und das ist im deutschen Verkehrsrecht kein Kavaliersdelikt. Fahren ohne vorgeschriebene Haftpflichtversicherung stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar, was in der Regel sofort eine Straftat bedeutet.

Tückisch daran: Eine Scooterversicherung verlängert sich nicht automatisch – der Rollerbesitzer muss sich selbst darum kümmern, rechtzeitig eine neue Versicherung abzuschließen.

Wird teuer

Das erfuhr auch ein 17-jähriger Wunstorfer, der in der Nacht von Samstag auf Sonntag mit seinem E-Scooter in der Stadt unterwegs war. Eine Streifenwagenbesatzung entdeckte am Roller ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen.

Gerettet werden hätte die Situation noch, wenn nur vergessen worden wäre, das neue Kennzeichen am Roller anzubringen. In diesem Fall hätte nur eine Ordnungswidrigkeit vorgelegen, die normalerweise mit 40 Euro Geldbuße geahndet wird.

Doch offenbar war tatsächlich kein aktueller Versicherungsschutz vorhanden, der Jugendliche konnte keinen bestehenden Versicherungsschutz nachweisen. Die Beamten mussten daraufhin ein Strafverfahren einleiten. Nun droht eine höhere Geldstrafe. Immerhin: Punkte im Flensburger Verkehrssündenregister muss der Jugendliche nicht befürchten.

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Kommentare


  • Sabine sagt:

    Dass der Versicherungsschutz bei E-Scootern gewährleistet sein muss, ist richtig und wichtig. Wer ohne gültige Haftpflicht fährt, gefährdet im Schadensfall nicht nur sich selbst, sondern vor allem andere. Dass so etwas verfolgt wird, ist daher völlig in Ordnung.

    Auffällig ist nur die Schieflage: Beim fehlenden Versicherungsschutz wird konsequent reagiert, weil sich daraus sofort Verfahren und Sanktionen ableiten lassen. Das tägliche Alltagsproblem für Fußgänger bleibt dagegen weitgehend unangetastet. E-Scooter und Fahrräder fahren in Wunstorf auf Gehwegen, durch Fußgängerzonen und andere Bereiche, in denen sie nichts zu suchen haben – oft mit einer Selbstverständlichkeit, als gälten dort für sie Sonderregeln.

    Genau das erleben Fußgänger nicht einmal im Jahr bei einer Kontrolle, sondern jeden Tag. Wenn man Verkehrssicherheit ernst meint, sollte man nicht nur auf abgelaufene Kennzeichen schauen, sondern ebenso auf die fortlaufende Duldung von regelwidrigem Fahren dort, wo Menschen zu Fuß unterwegs sind.

  • Anonym sagt:

    Das stimmt und jeden Tag sieht man Jugendliche zu zweit ohne Helm auf Gehwegen fahren.Ich bin schon einige Male einem Unfall aus dem Wege gegangen
    Spricht man die jungen Leute an ,werden sie frech.Mich würde auch interessieren,ab welchem Alter diese Fahrzeuge gefahren dürfen.Hier in der Barne fahren öfter junge Menschen,die wohl nich nicht einmal 12 Jahre alt sind.

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