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Oberlandesgericht Celle: Wunstorf muss Kosten für das Nachprüfverfahren wegen Streit um Innenstadtsanierung tragen

20.07.2026 • Redaktion • 2 Min. • Kommentare: 4

Das Verfahren zur Rechtmäßigkeit der Vergabe von Planungsleistungen für die Innenstadtsanierung in Wunstorf hat Gerichtskosten verursacht. Das Oberlandesgericht Celle hat nun entschieden, wer diese übernehmen muss. Es ist die Stadt Wunstorf.

20.07.2026
Redaktion
2 Min.
Die Stadt muss die Verfahrenskosten übernehmen (Archiv) | Foto: Schneider

Celle/Wunstorf (red). Der Vergabesenat am Oberlandesgericht Celle hat nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens über die Kosten des Verfahrens entschieden, das ausgelöst worden war, nachdem der Erstplatzierte im Architektenwettbewerb nicht zum Zuge kommen sollte – und gegen die Stadt Wunstorf vor Gericht gezogen war.

Das Oberlandesgericht Celle hat der Stadt Wunstorf nun die Kosten des Nachprüfungsverfahrens über die Rechtmäßigkeit der Vergabe von Planungsleistungen für die Innenstadtsanierung in Wunstorf auferlegt.

Zur Begründung führte der Vergabesenat an, dass die sofortige Beschwerde eines Planungsbüros gegen die Entscheidung der Vergabekammer in Lüneburg voraussichtlich Erfolg gehabt hätte.

Planorama hätte Erfolg gehabt

Das Planungsbüro Planorama aus Berlin hatte die Entscheidung der Stadt Wunstorf über die Vergabe der Planungsleistungen zugunsten des Büros Kerck + Partner aus Hannover gerügt. Die Vergabekammer Niedersachsen in Lüneburg hatte den Nachprüfungsantrag abgelehnt. Dagegen hatte das Berliner Büro sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle eingelegt.

Der Vergabesenat verlängerte in dem Nachprüfungsverfahren zunächst die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde. Er begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die sofortige Beschwerde voraussichtlich in der Sache Erfolg haben werde. Die von der Stadt beabsichtigte Zuschlagserteilung beruhe nach derzeitiger Einschätzung auf verschiedenen Fehlern des Vergabeverfahrens.

Weitere Kosten vermieden

Die festgestellten Fehler betrafen sowohl die Abfassung eines Bewertungskriteriums zu Beginn des Vergabeverfahrens als auch die Bewertung des Angebots des Berliner Planungsbüros anhand der einzelnen Bewertungskriterien.

Die Stadt Wunstorf versetzte daraufhin das Vergabeverfahren in den Stand vor der Angebotsabgabe zurück. Das Berliner Planungsbüro erklärte anschließend das Nachprüfungsverfahren für erledigt. Eine mündliche Verhandlung war deshalb nicht mehr erforderlich. Das ersparte weitere Kosten, trotzdem blieben die bislang aufgelaufenen Kosten bestehen. Der Vergabesenat hatte daher noch über diese Verfahrenskosten vor der Vergabekammer und des Beschwerdeverfahrens vor dem Oberlandesgericht zu entscheiden – die nun zulasten der Stadt gehen.

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Kommentare


  • Perta v. Paul sagt:

    In 3 2 1 kommen sie wieder alle, anonym1, anonym 2, Mike und Brigitte und wie sie sich alle ternen, mit ihren Kommentaren und geben der BI, der Werbegemeinschaft oder sonst wem die Schuld. Nein, ihr lieben, schuld ist euer Bürgermeister der den ganzen Schlamassel eingebrockt hat obwohl er doch Verwaltungsjurist ist. Wir brauchen einen neuen.

    • Demokrat sagt:

      Dem Grundgedanken stimme ich zu: Verantwortlich für diesen Schlamassel sind weder die Bürgerinitiative noch die Werbegemeinschaft oder diejenigen, die frühzeitig kritische Fragen gestellt haben.

      Dass die Rechnung zunächst an die Stadt Wunstorf geht, ist nur die äußere Kostenfolge des Verfahrens. Damit ist aber noch lange nicht geklärt, wer innerhalb von Verwaltung und politischer Führung die fehlerhaften Kriterien formuliert, geprüft, gebilligt und trotz möglicher Warnungen weiterverfolgt hat.

      Genau das müsste jetzt unabhängig aufgearbeitet werden. Wer hatte welche Prüfpflicht? Welche rechtliche Beratung lag vor? Wer hat welche Entscheidung getroffen? Und wurde lediglich einfach fahrlässig gehandelt oder liegen Vorsatz beziehungsweise grobe Fahrlässigkeit vor?

      Sollten die Voraussetzungen einer persönlichen Haftung erfüllt sein, muss die Stadt mögliche Regressansprüche prüfen. Nicht akzeptabel wäre es, die Kosten kommentarlos aus dem städtischen Haushalt zu bezahlen und damit dem Steuerzahler aufzubürden, während die tatsächlich Verantwortlichen unbehelligt bleiben.

      Politische Erfolge werden schließlich auch gern persönlich beansprucht. Dann dürfen verursachte Fehlschläge und ihre Kosten nicht einfach kommunalisiert werden.

  • fred sagt:

    Na ja so ein korrektes Vergabeverfahren muss auch eingehalten werden und man benötigt Fachleute die sich damit auskennen um nicht angreifbar zu sein. Passt irendwie zu al den Dingen die hier passieren mehr oder weniger gut oder halbgut. Schade ist es nur das es unsere Steuergelder sind die hier wenig sinnvoll ausgegeben werden.

  • Anonym sagt:

    Nicht Wunstorf muss Kosten für das Nachprüfverfahren wegen Streit um Innenstadtsanierung tragen, sondern jeder einzelne Wunstorfer Bürger.

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