
Wunstorf (red). In der Fahrschule besser aufzupassen hätte einem 21-Jährigen einige Unannehmlichkeiten ersparen können. Denn das fahrerische Können, das der Mann am vergangenen Samstag in der Haster Straße demonstrierte, beschreibt die Polizei Wunstorf nun als „offenbar kompliziertes Verhältnis zur Straßenverkehrsordnung“.
Die Aufmerksamkeit der Beamten des örtlichen Kommissariats erregte der Fahrer zunächst, weil er recht individuell parkte: Der 21-Jährige hatte seinen Golf auf dem Gehweg der Haster Straße im absoluten Halteverbot abgestellt.
Die Polizeistreife, die ihn kurz vor 19 Uhr auf frischer Tat antraf, forderte dazu auf, das Auto zu entfernen und woanders zu parken.
Das versuchte der Mann dann auch – aber mit mäßigem Erfolg. Der Golffahrer stellte den Wagen einfach auf der gegenüberliegenden Straßenseite ab. Wieder mitten auf dem Gehweg, aber immerhin nur noch im eingeschränkten Halteverbot.
Die Polizei sprach ihn daraufhin direkt erneut an, gab verkehrserzieherische Nachhilfe und forderte zum erneuten Umparken auf. Doch offenbar fragte sich der 21-Jährige allmählich, was die Polizisten überhaupt von ihm wollten. Er fuhr seinen Wagen schließlich auf die ursprüngliche Position im absoluten Halteverbot zurück.
Spätestens jetzt zweifelten wohl auch die Beamten, ob sie sich verständlich ausdrückten. Doch es war zu spät. Als der 21-Jährige nun zum dritten Mal verbotenerweise auf dem Gehweg im Halteverbot stand, gab es auch drei Anzeigen: je eine für jedes Mal falsches Parken.
Beim dritten Versuch, der wieder auf dem Bürgersteig geendet hatte, kam sogar noch eine Bonus-Ordnungswidrigkeits-Anzeige dazu: Während des Umparkens in die Ausgangsposition hatte der Fahrer sein Mobiltelefon benutzt.
Das bedeutet nun auch einen Punkt in Flensburg. Damit steigt langfristig die Chance auf einen erneuten Fahrschulbesuch.
Zitat aus dem Text: „Spätestens jetzt zweifelten wohl auch die Beamten, ob sie sich verständlich ausdrückten.“
Man darf vermuten, dass auch jeder Leser dieses Artikels bezweifelt, dass die Beamten sich verständlich ausgedrückt haben. Es wird wohl so sein, dass der Verkehrsteilnehmer unachtsam war und ein Schild übersehen hat. Aber niemand auf der Welt wäre so dumm, sein Auto an eine Stelle zu stellen, an dem man Minuten zuvor bereits ein Ticket für Falschparken erhalten hat. Es ist ja wohl offenkundig, dass der Fahrer schon von Anfang an im Irrtum darüber gelassen wurde, was ihm zur Last gelegt wird.
Der Autofahrer scheint eine stark eingeschränkte Auffassungsgabe zu haben a) die Verkehrsregeln zu begreifen (Parkverbotsschiler) und b) die dt. Sprache von Polizisten zu verstehen. Letzteres kann daran liegen, dass er die deutsche Sprache nicht beherrscht aber ersteres lässt in diesem wiederholten Fall nach direktem Hinweis doch stark an der Eignung zweifeln eine Fahrerlaubnis zu behalten.
Uhhhhhhhh,…. jetzt geht’s los! Bin auf Kommentare gespannt! Aber du hast ja Recht! Ich hole schon mal Bier und Popcorn….!
Danke Polizei!