Steinhude (red). Die Bobbycars, die im Rahmen des Stadtexperiments in Steinhude zur kostenfreien Nutzung angeboten wurden, erfreuen sich durchaus einiger Beliebtheit – jedoch weniger bei der ins Auge gefassten Zielgruppe, sondern eher bei denjenigen, die die Rutschautos als Angebot zur Dauerleihgabe interpretieren – der Bestand an Fahrzeugen schrumpft. Die Bobbycars werden nach Entnahme nicht im gleichen Maße wieder an den Ausleihstationen abgegeben.
Am gestrigen Samstag verschwanden nun gleich vier Bobbycars auf einmal aus einer der Abstellstationen, die für die jüngeren Steinhude-Touristen gedacht sind, deren Eltern sich für den Fußweg zur Badeinsel entschieden haben.
Zeugen beobachteten jedoch die Tat, die sich gegen 14 Uhr ereignete, und informierten die Polizei. Die eintreffenden Beamten ermittelten daraufhin einen 20-jährigen Wunstorfer als Tatverdächtigen.
Nun könnte sich die Justiz erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte damit beschäftigen müssen, wie ein „Bobbycardiebstahl in besonders schwerem Fall“ zu ahnden ist. Auch die Umstände der Tat müssten dabei berücksichtigt werden: Sollte der Täter die Fahrzeuge zum Eigengebrauch an sich genommen haben, stiege die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht.
Hoffentlich waren die Cars unverwechselbar gekennzeichnet, damit man sie auf Flohmärkten und im Internet nur schwer verkaufen kann.
Zum Nachdenken:
eine Bobbycar-Station ist am Ausgang Scheunenviertel Richtung Strandterrassen.
Von diesem Standort bis zur Badeinsel sind es zu Fuß ca. 1.400 (!) m.
Welches Kind (1 – 4 Jahre alt) soll diese Strecke mit dem Bobbycar zurücklegen, begleitet von Eltern / Großeltern, die mit Tippelschritten daneben her laufen?
Hat jemand so etwas gesehen?
Vielleicht wurden die Bobbycars – ähnlich wie Elektroroller – einfach irgendwo stehen gelassen, und die Kinder gingen lieber zu Fuß …