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Polizei erwischt betrunkenen Autofahrer in Steinhuder Lokal – der fährt danach in Schlangenlinien nach Rehburg

09.08.2026 • Redaktion • 1 Min.Kommentare: 2

Nachdem ein Mann alkoholisiert Auto gefahren war, untersagte die Polizei in Steinhude die Weiterfahrt. Doch der Mann ignorierte die Anweisung und fuhr schließlich weiter. Erst kurz vor Rehburg konnten ihn Streifenwagen stoppen.

09.08.2026
Redaktion
1 Min.
Wunstorfer Polizei stoppt Fahrzeuge (Archiv) | Foto: Schneider

Auhagen/Steinhude/Rehburg (red). Am gestrigen Samstagabend ist es zu einer Trunkenheitsfahrt über mehrere Orte hinweg rund ums Steinhuder Meer gekommen. In Schlangenlinien fuhr ein Autofahrer durch Auhagen, Steinhude und schließlich Rehburg.

Dabei war der Fahrer eigentlich schon zuvor aufgefallen und von der Polizei angesprochen worden. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hatte den Rehburger dabei beobachtet gehabt, wie er vor ihm in Schlangenlinien und mit waghalsigen Fahrmanövern zwischen Auhagen und Steinhude unterwegs war. Der Zeuge wählte den Notruf und informierte die Polizei über den Vorgang.

Die Wunstorfer Polizei machte sich auf den Weg und fand den gemeldeten Autofahrer schließlich in einem Steinhuder Lokal vor. Es stellte sich heraus, dass der Mann aus Rehburg deutlich alkoholisiert war. Die Polizisten untersagten umgehend die Weiterfahrt.

Die Polizei ignoriert

Das Problem: Der Autofahrer ignorierte die polizeiliche Anordnung. Er stieg sofort im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen in Steinhude wieder in sein Fahrzeug und fuhr damit einfach nach Hause. Denn Fahrzeug oder Fahrzeugschlüssel werden in einem solchen Fall normalerweise nicht direkt beschlagnahmt.

Seinen Wohnort erreichte der Mann dann jedoch nicht mehr fahrend. Kurz vor Rehburg hatte er erneut Kontakt mit der Polizei: Zwei Streifenwagen hatten die Verfolgung aufgenommen und konnten den Fahrer stoppen, bevor andere im Straßenverkehr verletzt wurden.

Seinen Führerschein musste der Mann dann der Polizei aushändigen – und bekam ihn auch nicht mehr zurück. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr läuft. Bei einer späteren Verurteilung wegen der Straftat bedeutet dies: Dauerhafter Führerscheinentzug und hohe Hürden, den Führerschein neu beantragen zu können, sowie in der Regel eine Geldstrafe.

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Kommentare


  • Grit D. sagt:

    Bei einer Trunkenheitsfahrt muss es doch wohl möglich sein, dass die Polizei das Fahrzeug und/oder dessen Schlüssel umgehend einziehen darf.
    Oder muss einmal mehr erst „das Kind in de Brunnen fallen“?!

  • TBM sagt:

    Da sieht man mal wieder, wie zahnlos der Polizeitieger ist.
    Nun gut. Diesmal ist es zufällig aufgefallen, weil die alkoholisierte Person direkt losgefahren ist.
    Zum Glück ist nichts weiter passiert.
    Die Strafen müssen härter werden.

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