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Schüsse in der Barne: Aus Hochzeitsgesellschaft heraus wird Waffe abgefeuert

16.07.2023 • Redaktion • Aufrufe: 2744

Am Samstag wurden in der Nähe des Barneplatzes in der Kernstadt Schüsse abgegeben, die Polizei ermittelt gegen einen Hochzeitsgast. In Steinhude hantierte wenige Stunden später ein Betrunkener mit einer Schreckschusswaffe.

16.07.2023
Redaktion
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Parkplatz „An der Johanneskirche“ | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Gleich mehrere Schüsse hallten am gestrigen Samstagnachmittag durchs Barneviertel: Gegen 15 Uhr wurde aus einer Hochzeitsgesellschaft heraus, die sich auf dem Parkplatz „An der Johanneskirche“ auf der Rückseite des Barneplatzes aufhielt, in die Luft geschossen.

Die alarmierte Wunstorfer Polizei traf die Hochzeitsgesellschaft auf dem Parkplatz an und kontrollierte sie – eine Waffe wurde dabei jedoch nicht gefunden. Aufgrund von Zeugenaussagen geriet jedoch ein Hochzeitsgast in den Fokus der Ermittlungen: der betreffende Mann soll die Schüsse abgegeben haben.

Die Beamten des Kommissariats ermitteln derzeit weiter wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren läuft.

Betrunkener mit Schreckschusswaffe in Steinhude

Auch in Steinhude gab es knapp 12 Stunden später einen Verstoß gegen das Waffengesetz: In der Nacht gegen 3.15 Uhr von Samstag au Sonntag war der Polizei eine betrunkene Person gemeldet worden, die auf einem Parkplatz mit einer Schusswaffe hantieren sollte. Die Beamten trafen auf einen Mann, der mit einer Schreckschusswaffe beschäftigt war und auch entsprechende Munition dabeihatte. Zudem war der Waffenbesitzer betrunken: Die Polizisten stellten im Rahmen eines Alkoholtests einen Promillewert von 2,64 fest. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

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Kommentare


  • Basti g. sagt:

    Alle verhaften

  • wunstorfer sagt:

    Warum ermittelt die Polizei denn nur wegen einer Ordnungswidrigkeit?

    Das Schießen mit einer Schreckschusspistole ohne behördliche Schießerlaubnis ist zwar tatsächlich „nur“ eine OWi, das dabei aber quasi unvermeidbare Führen der Waffe ist ohne Kleinen Waffenschein (den der mutmaßliche Täter höchst wahrscheinlich nicht hat – wenn doch dann hatte er ihn die längste Zeit) eine Straftat nach dem Waffengesetz die gem. § 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann!

  • Kelevra72 sagt:

    Klasse! Lessons Learned! Heißt für mich: Ich spare mir die Unkosten für die Beantragung eines kleinen Waffenscheins und den dazugehörigen Aufwand! Weil: Werde ich erwischt sind das 10-35€ OWi. So lernt man wie es läuft. Klasse Fallbeispiel.
    Erziehung zukünftiger Straftäter.

    • wunstorfer sagt:

      Nein, die OWi ist nur das Schießen und die liegt auch nicht bei 10-35€ sondern bei bis zu 10.000€ (§ 53 Abs. 2 WaffG)!

      Dabei geht es aber auch nur um das Schießen ohne Schießerlaubnis!

      Ohne Kleinen Waffenschein ist das Führen (bei sich haben in der Öffentlichkeit) eben keine OWi sondern eine STRAFTAT für die man bis zu 3 Jahre Haft bekommen kann…

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