Hagenburg (red). Am vergangenen Dienstag, den 12. März, wurde ein 86-Jähriger in Hagenburg Opfer eines Überfalls: Gegen viertel nach elf war der Hagenburger in der Hainholzstraße unterwegs, als er plötzlich etwas im Rücken spürte: Es fühlte sich für den 86-Jährigen wie der Lauf eines Revolvers an.
In dieser Annahme gab der Senior seine Geldbörse heraus, als er vom Täter dazu aufgefordert wurde. Der Überfallene blieb unverletzt, der unbekannte Täter flüchtete zu Fuß mitsamt dem Portemonnaie. In diesem befanden sich lediglich 15 Euro Bargeld und diverse Karten.
Die zuständige Polizei in Stadthagen geht davon aus, dass keine echte Waffe im Spiel war, sondern der Täter dem Hagenburger offenbar einfach den Finger in den Rücken gedrückt hatte. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, die Polizei bittet um Zeugenhinweise unter Telefon (05721) 9822-0.
Der Täter wird als 1,85 Meter groß und schlank beschrieben und war zwischen 30 und 35 Jahre alt. Er sprach schlechtes Deutsch, war dunkel gekleidet, bartlos und trug keine Brille.
Ein Räuber, der bei der Tatbegehung eine Waffe in der Form mit sich trägt, dass er sie jederzeit einsetzen könnte, begeht nicht nur einen Raub, sondern automatisch einen schweren Raub. Auch ungeladene Waffen oder Schreckschusspistolen wirken auf dieselbe Weise strafverschärfend. Es muss sich nicht einmal um eine echte Waffe handeln, sogar eine sogenannte Scheinwaffe, die wie eine echte Waffe aussieht und zur Einschüchterung des Opfers benutzt wird, macht aus einem Raub einen schweren Raub: Auch ein Täter, der mit einer echt aussehenden Spielzeugpistole einen Raub begeht, bekäme normalerweise nicht unter 3 Jahren Gefängnis. Wird mit einer echten Waffe geschossen, erhöht sich die vorgesehene Mindestrafe auf 5 Jahre Gefängnis.
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