Wunstorf (red). Gegen 18 Uhr hallte der Vollalarm für die Ortsfeuerwehr Wunstorf durch die Kernstadt: Die meisten Einsatzkräfte hatten sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf fden Weg gemacht, um zum Bahnübergang an der „Obi-Kreuzung“ auszurücken, zu den Gleisen der OHE-Strecke, die die Straße Am Hohen Holz quert, zwischen Baggersee und Obi-Baumarkt.
Dort hatte ein Laugentransportzug, der unterwegs zur Sigmundshall-Verfüllungsstation am Werk Bokeloh war, einen schwarzen Kombi erfasst und etwa 80 Meter in Richtung Bokeloh vor sich hergeschoben. Der rechte Puffer des Schienenfahrzeugs durchdrang das Fahrerseitenfenster, das Auto wurde auf dieser Seite stark deformiert. Der 58 Jahre alte Autofahrer war mit zwei Hunden im Wagen in Richtung Innenstadt unterwegs gewesen.
Der Fahrer des Wagens wurde bei dem Unfall eingeklemmt, schwer verletzt und musste von der Feuerwehr befreit werden. Dazu setzten die Retter auch den hydraulischen Spreizer ein. Es ging entsprechend hektisch zu an der Einsatzstelle, die sich zu einem Großeinsatz für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ausgeweitet hatte. Die Bergung des zerstörten Fahrzeuges gestaltete sich nach Angaben der Feuerwehr schwierig, da der Puffer sich im Fahrzeug verkeilt hatte. Die Lok war weiterhin fahrbereit. Die beiden Tiere wurden von der Polizei in Obhut genommen.
Bei dem Bahnübergang handelt es sich um einen unbeschrankten Übergang der Kleinbahnstrecke, der nur mit Andreaskreuzen gesichert ist. Es gibt keine Ampelanlage und keine zusätzliche Beleuchtung – ein sich nähernder Zug ist für den Straßenverkehr nur durch die Scheinwerfer der Lok und ein Pfeifsignal zu erkennen – die Strecke selbst liegt an dieser Stelle im Dunkeln und ist schlecht einsehbar. Ein Tempolimit von 20 km/h ist in diesem Bereich auf der Straße angeordnet.
Das Andreaskreuz an Bahnübergängen kennzeichnet nicht nur einen Bahnübergang für den Straßenverkehr oder dient als reine Warnung vor Zugverkehr – es enthält zugleich die Aufforderung, dem Schienenverkehr Vorfahrt zu gewähren. Sobald Andreaskreuze vorhanden sind, hat der Bahnverkehr gemäß § 19 der Straßenverkehrsordnung Vorrang. Das Verkehrszeichen entspricht damit inhaltlich dem dreieckigen Vorfahrt-gewähren-Schild im Straßenverkehr, nicht jedoch einem Stoppschild. An unbeschrankten Bahnübergängen müssen Autofahrer das Fahrzeug nicht zum Stillstand bringen, um den Bahnübergang befahren zu dürfen. Es muss lediglich gestoppt werden, wenn sich tatsächlich ein Schienenfahrzeug nähert. Es darf jedoch nur mit mäßiger Geschwindigkeit an den Bahnübergang herangefahren werden.
Wenn man – wie hier der verunfallte Autofahrer – aus Richtung „Alten´s Ruh“ kommt und hat zur Linken den Baggersee mit dem Baum- und Strauchbestand entlang der Straße, dann dürfte man bei Dunkelheit das Licht der Lokomotive eines aus Richtung Osten kommenden Zuges bei Dunkelheit in der Tat erst ganz kurz vor dem Passieren des Bahnüberganges wahrnehmen. Wenn man dann auch noch mit etwas mehr als 20 km/h unterwegs ist, dürfte – wie hier passiert – eine Kollision mit der Lokomotive kaum noch zu verhindern sein. Dass eine solche Gefahr von der OHE – bestenfalls – nicht erkannt wird oder gar – schlimmstenfalls – einfach ignoriert wird, spricht nicht gerade für die Kompetenz oder gar Seriosität dieser Eisenbahngesellschaft. Die Installation einer Ampelanlage sollte nach diesem Unfall das Mindeste sein, was die OHE nunmehr veranlasst, um weiteren derartigen Unfällen vorzubeugen!
Immer wieder kommt es zu Unfällen am unbeschränkten Übergängen. Die logische Konsequenz müsste, alle Bahnübergänge mit Schlanken, zumindest Ampelanlagen zu versehen. Aber wie es scheint, geht wirtschaftliches Interesse vor Menschenleben
Naja, vermutlich ist der Fahrer des PKW nicht ortsunkundig, da anscheinend mit den Hunden im Wald spazieren gewesen war. Solche Unfälle zu vermeiden ist relativ einfach: Langsam an die Gleise heranfahren, anhalten, nach rechts und links gucken, und wenn sich kein Zug nähert, die Gleise überqueren.
Mir ist schleierhaft wie man den Zug übersehen konnte?