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Ungetestete müssen draußen bleiben: Ab heute gilt „3G“ auch in Wunstorf

26.08.2021 • Redaktion • Aufrufe: 1367

Die Coronaregeln werden auf den ersten Blick mal wieder komplizierter, tatsächlich fallen jedoch viele kleine Vorschriften weg. Es gibt trotz Inzidenzanstieg vergleichsweise mehr Freiheiten – sofern man geimpft, genesen oder getestet ist.

26.08.2021
Redaktion
Aufrufe: 1367
Mindestabstandaufforderung
Mindestabstandshinweis (Symbolbild)

Region (red). Gestern wurde die neue Allgemeinverfügung der Region Hannover auf Grundlage der neuen niedersächsischen Coronaregeln erlassen – und wurde damit heute wirksam. Das bedeutet nun auch für Wunstorf, dass die 3G-Regeln anzuwenden sind – denn die Inzidenz liegt stabil über 50. Die erweiterten 3G-Regeln gelten somit automatisch nach Feststellung durch die Region. Bislang konnten z. B. Veranstalter Testpflicht auf freiwilliger Basis für Umgeimpfte verlangen, nun müssen sie es.

Die neuen Regeln sind dabei im Einzelnen nicht gerade unkompliziert zu erfassen, zahlreiche Werte und Umstände sind zu berücksichtigen. Unterm Strich sind sie jedoch einfacher geworden. Grob zusammengefasst ließe sich aber sagen: Als Ungeimpfter/Nichtgenesener kommt man nun in der Region Hannover ohne Test bei vielem nicht mehr hinein. Die 3G-Regel („genesen, geimpft oder getestet“) gilt in Innenbereichen von Gaststätten, Hotels, Pensionen, beim z. B. Friseurbesuch („körpernahe Dienstleistungen“), bei Sport in geschlossenen Räumen, in Fitnessstudios und im Hallenbad. Auch bei Versammlungen oder Veranstaltungen über 25 Personen greift die 3G-Regelung.

Neben PCR- und PoC-Antigen-Tests bei entsprechenden Anbietern sind auch Selbstschnelltests als „Zugangskarte“ erlaubt, wenn sie unter Aufsicht vorgenommen werden. PCR- Tests dürfen maximal 48 Stunden alt sein, die PoC-Tests maximal 24 Stunden. Ab dem 11. Oktober ist die Bürgertestung allerdings nicht mehr kostenlos.

Andere Schutzmaßnahmen entfallen mit den neuen Coronaregeln: Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich und Kapazitätsbeschränkungen etwa im Kulturbereich spielen nur noch eine untergeordnete Rolle. Sperrstunden in der Gastronomie und Verkaufsflächenbegrenzungen im Handel gibt es nicht mehr.

Warnstufen kommen hinzu

Neu ist, dass nun für die verschärften 3G-Regeln nicht nur ein starrer Inzidenzwert gilt, sondern alternativ auch noch die Warnstufen herangezogen werden. Die Warnstufen, die neben die Inzidenzzahl treten, berücksichtigen zusätzlich zur Inzidenz nun auch die Belegung der Intensivstationen mit und die Neuaufnahme von Coronapatienten. So gilt die erste Warnstufe ab einer Inzidenz von 35 plus einer Hospitalisierung über 6 Patienten pro 100.000 Einwohnern plus einer Belegung der landesweit verfügbaren Intensivbetten über 5 %. Daher können die erweiterten 3G-Regeln auch unter einer Inzidenz von 50 gelten, wenn die übrigen Parameter erfüllt sind.

Unabhängig von Inzidenz oder Warnstufe gilt 3G immer in z. B. Pflegeheimen, bei Zusammenkünften über 1.000 Personen sowie z. B. in Clubs und Shisha-Bars. Die Maskenpflicht in den Gastronomie-Innenbereichen bleibt bestehen (bis zum Sitzplatz), auch die Kontaktdaten müssen weiterhin angegeben werden.

Aktuell liegt die Inzidenz in der Region bei 64,5; für Wunstorf liegt sie bei 56,9.

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Kommentare


  • Jens Käschel sagt:

    Hallo zusammen, finden Sie nicht geschmacklos, „Ungetestete müssen draußen bleiben“ zu titeln.
    Da können Sie auch gleich schreiben „Hunde und Ungetestete müssen draußen bleiben“.

    Außerdem hinterfragen Sie nicht einmal die vollkommen unlogischen und unsinnigen Willkür-Regelungen, denn Geimpfte und Genesene geben das Virus genauso weiter wie Ungeimpfte und können sich auch wieder anstecken UND erkranken, siehe z.B. Israel. Das Hinterfragen von Willkür-Maßnahmen wäre aber Ihr Job als freie Presse.

    Viele Grüße,
    jk.

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