
Bokeloh (red). Inzwischen ist bekannt, dass die Polizei in Wunstorf bei Kleinstrollern derzeit genauer hinsieht: Denn immer wieder fallen E-Scooter durch fehlende oder abgelaufene Versicherungskennzeichen auf oder werden grob verkehrswidrig auf der Straße genutzt.
Doch auch das Fahren von größeren, klassischen Motorrollern schützt nicht vor Polizeikontrollen. Diese Erfahrung machte jetzt ein 14-Jähriger, der am Pfingstsamstag auf einem Motorroller auf der Steinhuder Straße in Bokeloh unterwegs war.
Gegen 19 Uhr fiel der Roller einer Streifenwagenbesatzung der Wunstorfer Polizei auf – weil das Fahrzeug kein Kennzeichen hatte. Die Beamten entschlossen sich daher zu einer Kontrolle.
Der jugendliche Fahrer schien darauf jedoch keine Lust zu haben – und versuchte sich der Verkehrskontrolle durch Flucht zu entziehen. Der Streifenwagen nahm die Verfolg auf, und nach einer kurzen Verfolgungsfahrt konnte der Jugendliche gestoppt werden.
Es war ein 14-Jähriger, wie sich nun herausstellte – und er hatte keinen Führerschein. Der hätte ihm auch nichts genutzt, denn Motorroller dürfen mit AM-Führerschein erst ab 15 Jahren gefahren werden. Damit fehlten tatsächlich Versicherung und Führerschein, wodurch das Fahren bereits zwei Straftaten bedeutet hätte, plus eine dritte wegen der gewagten Flucht vor der Polizei.
Doch eine vierte scheint noch hinzuzukommen: Laut Polizei besteht der Verdacht, dass der Jugendliche den Roller vor der Fahrt entwendet hatte.
Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet: Unter anderem wegen unbefugter Ingebrauchnahme des Rollers, wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen Verstoßens gegen das Pflichtversicherungsgesetz muss sich der Jugendliche nun verantworten.
Dafür passt das Alter: Die Strafmündigkeit in Deutschland beginnt mit 14 Jahren.
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