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Videoüberwachung auf Supermarktparkplatz: Fahrerflüchtige entkommt nicht

10.05.2026 • Redaktion • 2 Min.Kommentare: 2

Die Wunstorfer Polizei hat am Freitag eine Fahrerflüchtige ermittelt, die nach einem Supermarktparkplatz-Unfall einfach weggefahren war. Der Parkplatz hatte Videoüberwachung.

10.05.2026
Redaktion
2 Min.
Parkplatz im Blick
Parkplätze an einem Supermarkt (Archiv)

Wunstorf (red). Am vergangenen Freitag, den 8. Mai, machte ein Wunstorfer eine unschöne Entdeckung, als er mit dem Einkaufen in einem Supermarkt fertig war. Als der Mann zurück zu seinem Auto kam, das auf dem Supermarktparkplatz abgestellt war, befanden sich Beschädigungen am Fahrzeug. Ein anderes Auto hatte den Wagen touchiert.

Ein Unfallverursacher war jedoch nicht zu sehen, das Tatfahrzeug war verschwunden. Der Verursacher hatte offenbar Fahrerflucht begangen. Wie viele solcher Parkplatzunfälle hätte der Fall nun mit einer Anzeige gegen Unbekannt enden können. Denn Fahrerflucht ist kein kleines Vergehen, sondern eine Straftat, die von den Behörden immer zur Anzeige gebracht und entsprechend verfolgt wird.

Das Problem: Hat der Geschädigte keinen Vollkaskoschutz, bleibt er auf den Kosten des Schadens sitzen, wenn eine gegnerische Versicherung nicht bestimmt werden kann. Selbst bei vermeintlich kleinen „Parkremplern“ können schnell hohe Schadenssummen entstehen.

Auf Videoaufzeichnung erkannt

Diesmal war der Fahrerflüchtige aber beobachtet worden. Nicht von Zeugen, sondern von der Videoüberwachungsanlage am Parkplatzsupermarkt. Die Bilder, die die Polizei auswertete, zeigten, dass es eine Unfallverursacherin gewesen war: Die Fahrerin des verschwundenen Wagens hatte den Unfall verursacht und dann Fahrerflucht begangen. Mit den Bildern war nun auch das Kennzeichen bekannt – und damit die Anschrift der Fahrerflüchtigen.

In solchen Fällen klingelt die Polizei dann normalerweise direkt an der Haustür der Halter-Wohnanschrift, um Fahrer und Wagen eindeutig zuzuordnen. In diesem Moment verfällt auch die letzte Chance, die rechtlichen Folgen der Fahrerflucht möglicherweise noch abzumildern. Denn wer sich nach einer Fahrerflucht zeitnah wenigstens noch bei der Polizei oder dem Geschädigten meldet, hat zwar trotzdem ein Strafverfahren am Hals, kann jedoch auf Milde beim Urteil hoffen.

Eine teure Entscheidung

Für die Fahrerflüchtige in Wunstorf gilt das nun nicht mehr. Jetzt wird es wahrscheinlich zu einer höheren Geldstrafe, 2 bis 3 Punkten in Flensburg und auch Problemen mit der eigenen Versicherung kommen. Die wird den Schaden zwar zunächst begleichen, aber in der Regel nicht nur die Schadensfreiheitsklasse hochstufen, sondern auch das Geld für die Schadensregulierung von der Frau zurückfordern.

Ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde eingeleitet, teilte das Kommissariat Wunstorf mit.

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Kommentare


  • Grit D. sagt:

    Man möge mir meinetwegen Schadenfreude nachsagen wollen.
    Als ich las, dass die Frau, die da meinte wie so viele vor ihr -leider wohl auch danach), das Heii in der Flucht finden zu können, jedoch mit Grndezza scheiterte, musste ich ausgesprochen erfreut und zufrieden grinsen.

    Mitunter ist Videoberwachung ausgesprochen hilfreich..

  • Michael DÖRRIES sagt:

    Ich Persönlich finde es auch sehr ärgerlich, sein Auto beschädigt vorzufinden und kein Zeuge oder Verursacher vorzufinden. Mein Neufahrzeug 14 Tg. alt, wurde auf einem Baumarktparkplatz so stark beschädigt, das der Schaden bei über 6.000,00 € lag. Ab da hatte ich ein neues Unfallfahrzeug. Die Versicherung hat mich raufgestuft. Der Verursacher wurde nie gefunden. Leider keine Videokamera.

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