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Wunstorfer Polizei rät Eltern: Achten Sie darauf, wie Ihr Kind mit dem E-Scooter unterwegs ist

18.10.2026 • Redaktion • 3 Min. • Kommentare: 0

Die App ist schnell heruntergeladen – und der E-Scooter fährt plötzlich doppelt so schnell. Die Polizei in Wunstorf warnt nun noch einmal eindringlich vor den Folgen: Die Konsequenzen reichen von Führerscheinsperren über Strafverfahren bis zum hohen finanziellen Risiko. Am Samstag wurden wieder zwei Jugendliche mit unversichertem und manipuliertem E-Scooter erwischt.

18.10.2026
Redaktion
3 Min.
Blaulicht
Blaulicht auf einem Wunstorf Polizeifahrzeug (Archiv) | Foto: Schneider

Wunstorf (red). Aktuell vergeht keine Woche, ohne dass die Wunstorfer Polizei bei Straßenverkehrskontrollen manipulierte oder unversicherte E-Scooter aus dem Verkehr zieht. Dass die Konsequenzen in einem solchen Fall drastisch ausfallen können, da es sich je nach Konstellation um eine oder sogar mehrere Straftaten handelt, scheint vielen E-Scooter-Fahrern nicht wirklich bewusst zu sein.

Auch am gestrigen Samstag passierte es wieder: Gegen 20.15 Uhr wurden zwei Jugendliche, die mit dem E-Scooter unterwegs waren, auf der Wunstorfer Barnestraße kontrolliert. An beiden Fahrzeugen fehlte ein aktuelles Kennzeichen, der vorgeschriebene Versicherungsschutz bestand nicht. Da E-Scooter im Straßenverkehrsrecht wie andere Kraftfahrzeuge behandelt werden, fährt man in diesem Fall genauso illegal, als wäre man mit einem Auto ohne entsprechende Haftpflichtversicherung unterwegs gewesen – mit denselben Konsequenzen.

Ohne Kennzeichen und mit Tempo-Manipulation

Bei einem der kontrollierten Roller stellte sich zudem heraus, dass an der Drosselung der Höchstgeschwindigkeit manipuliert worden war. Da E-Scooter in Deutschland im Straßenverkehr nur mit maximal 20 km/h gefahren werden dürfen, beschränken die Hersteller die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge in der Regel softwareseitig. Mit entsprechenden Apps lässt sich diese Sperre allerdings umgehen – und die Verlockung scheint groß, auf diese Weise mehr Geschwindigkeit aus den Rollern herauszuholen, Manche Fahrer erreichen dann Geschwindigkeit um die 45 km/h. Zum Vergleich: Für Pedelecs, die ein solches Tempo fahren dürfen, gilt Führerschein- und Helmpflicht.

Die Idee, auf diese Weise einen E-Scooter zu frisieren, bringt die Fahrer deshalb sofort in Konflikt mit dem Führerscheinrecht: Sogar ein sonst gülitiges Kennzeichen hat dann keinen Wert mehr, denn die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist erloschen. Zusätzlich hat man den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt – wiederum genau so, als hätte man ohne Führerschein ein Auto oder Motorrad im Straßenverkehr bewegt.

Manipulationen werden schnell entdeckt

Im Straßenverkehr fallen die manipulierten Fahrzeuge schnell auf: Spätestens, wenn in der 30er-Zone fahrende Autos am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Gehweg von E-Scootern überholt werden. Dann kann man sich fast sicher sein, dass der nächste Streifenwagen direkt das Anhaltesignal einschaltet und eine Verkehrskontrolle durchführt – mit den bekannten Folgen.

Die Polizei Wunstorf appelliert deshalb nun auch noch einmal an die Eltern von jungen E-Scooterbesitzern, ihre Kinder für die Konsequenzen zu sensibilisieren und aufzupassen, dass mit den E-Scootern legal am Verkehr teilgenommen wird: „Schauen Sie sich den Scooter Ihres Kindes doch hin und wieder mal an“, rät Polizeihauptkommissar Ralf Möllmann vom örtlichen Polizeirevier. „Benötigt beziehungsweise hat er ein Versicherungskennzeichen? Fährt er schneller als die erlaubten 20 km/h?“

„Schauen Sie sich den Scooter Ihres Kindes doch hin und wieder mal an“

Denn viele Nutzer der Fahrzeuge machen sich offenbar keine großen Gedanken um die ordungsgemäße Teilnahme am Straßenverkehr oder nehmen das Risiko in Kauf – um dann manchmal sogar Leben und Gesundheit in Gefahr zu bringen, wenn sie nach Entdeckung vor der Polizei flüchten. „Viele Jugendliche laden sich dazu etwas auf ihr Handy, nicht wissend, dass der Gebrauch nicht erlaubt ist, es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt und man sich damit strafbar macht“, so Möllmann.

Strafverfahren eingeleitet, Halter haften mit

Auch in den gestrigen beiden Fällen leitete die Polizei entsprechende Stafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Das bedeutet für die Jugendlichen: Neben einer Strafe drohen schon jetzt Punkte in Flensburg. Wer noch keinen Führerschein hat, dem kann trotzdem eine Sperre auferlegt werden: Ein später geplante Fahrausbildung kann dann nicht sofort begonnen werden.

Möllmann weist auch noch auf einen weiteren Umstand: Neuerdings gilt die sogenannte Halterhaftung auch für E-Scooter. Das bedeutet: Ist der E-Scooter auf den Namen der Eltern und nicht des Jugendlichen versichert und das Fahrzeug ist manipuliert, dann machen sich auch die Eltern strafbar, die ihre Kinder wissentlich mit den manipulierten Fahrzeugen in den Straßenverkehr lassen. Auch die Führerscheine der Eltern sind dann in Gefahr. Unabhängig davon bleibt das finanzielle Risiko: Wird mit dem getunten oder unversicherten E-Scooter ein Unfall verursacht, übernimmt keine Versicherung die Folgekosten.

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