Wunstorfer Auepost
[Anzeige]

Nach Unwetterkatastrophe: Verschärfte Regeln für heutige Nachtfahrten auf dem Steinhuder Meer

23.08.2025 • Redaktion • 3 Min.Kommentare: 2

Paddelboote und Kanus dürfen nicht mehr dabei sein. Beim heutigen „Steinhuder Meer in Flammen“ gelten aber auch für andere Boote, die während des Feuerwerks auf dem dunklen Steinhuder Meer unterwegs sein wollen, strengere Vorschriften.

23.08.2025
Redaktion
3 Min.
Boote auf dem Steinhuder Meer (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Steinhude (red). Heute ist es wieder so weit, das Steinhuder Meer übt einen besonderen Reiz aus: Die Höhenfeuerwerke über Niedersachsens größtem See ziehen Besucher von weither an. Aus vielen Teilen Deutschlands und darüber hinaus haben sich bereits Touristen einquartiert, um am heutigen Abend beim Event dabei zu sein, viele weitere werden im Laufe des Tages noch anreisen. „Steinhude“ ist in diesen Tagen ein allseits bekanntes Schlagwort nicht nur in der näheren Region.

Einen besonderen Reiz bietet das Steinhuder Meer darüber hinaus heute aber auch für Bootsbesitzer. Denn heute ist der einzige Tag im Jahr, an dem das Steinhuder Meer auch nach Einbruch der Dunkelheit befahren werden darf. An allen anderen Tagen des Jahres gilt das generelle Nachtfahrverbot zum Schutz der Natur.

Reaktion auf Unwettergefahr

Extra für den Programmhöhepunkt „Steinhuder Meer in Flammen“ wird das Nachtfahrverbot einmal im Jahr ausnahmsweise aufgehoben. Denn dann beteiligen sich auch viele Boote an der Illumination. Besondere Regeln galten dann bislang nicht, es waren einfach die auch sonst bekannten Minimalvorschriften zum Befahren des Steinhuder Meeres zu beachten, die auch tagsüber gelten. Die „Dümmer- und Steinhuder Meer-Verordnung“ regelt im Allgemeinen die Voraussetzungen.

Doch nach der Beinahe-Katastrophe beim Festlichen Wochenende 2024, als ein überraschend heftiger Sturm in der Nacht im Anschluss ans Feuerwerk zahlreiche Bootsfahrer in Bedrängnis und sogar in Lebensgefahr brachte und eine großangelegte Rettungsaktion startete, gelten ab diesem Jahr verschärfte Regeln. Dass mit Wärmebildkameras und Feuerwehrdrohnen das gesamte Steinhuder Meer nach vielen vermissten Personen unter schwierigsten Bedingungen abgesucht werden muss, das soll im Fall der Fälle nicht noch einmal notwendig werden.

Stehpaddler, Kanus und Surfer verboten

Das Nachtfahrverbot wird in der Nacht von Samstag, den 23. August 2025, auf den folgenden Sonntag aufgehoben, doch nicht alle Wasserfahrzeuge dürfen dann in der Dunkelheit auf dem Steinhuder Meer bleiben: Stehpaddler (SUP), Schlauchboote, Kanus und alle Surfer (Wind-/Kite-/Wing-/Foil-Surfer) bleiben diesmal ausgeschlossen, für sie wird das nächtliche Steinhuder Meer nicht mehr freigegeben.

Im vergangenen Jahr waren durchaus auch noch viele Wassersportler unterwegs, die das Feuerwerk von der Wasserseite aus verfolgten, als der Sturm einsetzte. Heute bleibt für sie nur der Blick von Land aus: Spätestens eine Stunde nach Sonnenuntergang müssen sie das Steinhuder Meer verlassen haben. Das wird heute gegen 21.30 Uhr der Fall sein. Das Feuerwerk beginnt planmäßig erst um 22 Uhr.

SUPs auf dem Steinhuder Meer
Dürfen das Feuerwerk nicht mehr vom Wasser aus verfolgen: Stand-up-Paddler (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

An der Motorbootregelung ändert sich nichts, Verbrennungsmotoren dürfen auch in der Nacht nicht genutzt werden.

Beleuchtung und Zeitdruck

Aber auch die übrigen Boote dürfen nicht mehr einfach so aufs Wasser. Sie müssen nun einige Bedingungen erfüllen. Verlangt wird jetzt eine vorhandene Beleuchtung der Boote entsprechend der Binnenschifffahrtsverordnung. Das bedeutet in der Regel: Positionslichter in Grün und Rot sowie weißes Hecklicht, bisweilen auch Topplicht. Für die Nachtfahrt auf dem Steinhuder Meer wird nun mindestens ein weißes Rundumlicht verlangt. Diese Beleuchtung muss verwendet werden.

Auf jedem Wasserfahrzeug müssen zudem genügend Rettungsmittel für alle an Bord anwesenden Personen vorhanden sein. Auch dies ist ansonsten auf dem Steinhuder Meer nicht vorgeschrieben.

Neu ist auch, dass eine Zeitbeschränkung erlassen wurde: Die Boote müssen bis Mitternacht, also gut anderthalb Stunden nach dem Feuerwerk, wieder an ihren Stegen festgemacht haben. Es darf nicht über die Datumsgrenze hinaus in der Nacht auf dem See gefahren werden.

Bojen beachten

Auf eine Anmeldung wird jedoch weiterhin verzichtet, Boote müssen sich nicht registrieren lassen, um von der Nachtfahrverbot-Ausnahme zu profitieren. Die Ausnahme gilt, ohne dass dafür vorab eine individuelle Erlaubnis einzuholen wäre.

Boje vor Steinhude
Markierungsboje vor Steinhude (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

Am heutigen Samstag sind zudem die Bojen im Bereich vor Steinhude und Mardorf zu beachten. Diese kennzeichnen die Bereiche, die für die Feuerwerks-Pontons reserviert sind. Zu diesen sind mindestens 150 Meter Sicherheitsabstand einzuhalten.

Aufrufe: 6134
[Anzeigen]
Politische Werbung für CDU-Bürgermeisterkandidat Martin Pavel (Transparenzhinweise)

Politische Werbung der Freien Wähler Wunstorf (Transparenzhinweise)

Politische Werbung der SPD Wunstorf (Transparenzhinweise)









[Anzeigen]
Auepost wird unterstützt von:
Politische Werbung der SPD Wunstorf (Transparenzhinweise)
Politische Werbung der Freien Wähler Wunstorf (Transparenzhinweise)
Politische Werbung der SPD Wunstorf (Transparenzhinweise)

Kommentare


  • Wolfgang Neef sagt:

    Nachtfahrverbot zum Schutz der Natur? Ein schöner Wunschgedanke, doch die Realität sieht völlig anders aus!
    Wer so wie ich und viele andere den Tag auf dem Stegkopf bei einem mitgebrachten kühlen Getränk ausklingen lässt kann immer häufiger beobachten, wie meist völlig unbeleuchtete Boote auch noch bis nach Mitternacht aus der Nacht auftauchen und ihren Liegeplatz aufsuchen. Für diese Bootsführer bedeutet das also keine Ausnahmeregelung im Sinne von mehr Freiheit, sondern eher eine deutliche Einschränkung. Wenn man die Natur schützen möchte, genügen nicht gut gemeinte Regeln – sie sollten auch umgesetzt werden.

  • Stefan sagt:

    Am Samstag wurde für das Betreten der Badeinsel auch Eintritt erhoben. War das wirklich offiziell? Auf der Badeinsel gab es kein Programm und ich habe keine Ankündigungen für ein Eintrittsgeld für die Badeinsel gefunden.

    Wurde das zu Recht erhoben oder wurde man da von dreisten Personen abgezockt?
    Kann die Auepost vielleicht Licht ins Dunkle bringen?

  • Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    [Anzeige]
    Kontakt zur Redaktion

    Tel. +49 (0)5031 9779946
    info@auepost.de

    [Anzeigen]
    Politische Werbung für CDU-Bürgermeisterkandidat Martin Pavel (Transparenzhinweise)
    Politische Werbung der SPD Wunstorf (Transparenzhinweise)
    Politische Werbung der Freien Wähler Wunstorf (Transparenzhinweise)
    Politische Werbung der SPD Wunstorf (Transparenzhinweise)

    Artikelarchiv


    Am häufigsten gelesen
    Auepost auf …