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Zwischen vergessenen Kindersitzen und ignorierten Alkoholspiegeln: Großverkehrskontrolle in der Wunstorfer City

19.06.2026 • Redaktion • 3 Min.Kommentare: 2

Wer am Donnerstag im Wunstorfer Straßenverkehr unterwegs war, hatte erhöhte Chancen, in eine Polizeikontrolle zu geraten. An mehreren Stellen im Stadtgebiet wurde den Tag über kontrolliert – und am Abend eine große Kontrollstelle mitten auf dem Stadtgraben aufgebaut.

19.06.2026
Redaktion
3 Min.
Gegenüber des Nordwalls wird herausgewunken | Foto: Schneider

Ein heißer Frühsommertag neigt sich dem Ende zu, als die tiefstehende Sonne an der Auebrücke den Stadtgraben inmitten der Wunstorfer Kernstadt in warmes Licht taucht. Es ist eine idyillische Szene am Donnerstagabend. Aber nicht alle empfinden das so – wenn sie etwa gerade von der Polizei aus dem Verkehr herausgewunken werden.

Denn es läuft eine große allgemeine Verkehrskontrolle auf der durch Wunstorf führenden B441. Zahlreiche Streifenwagen stehen entlang der Straße, und direkt auf der Fahrbahn blockiert ein Einsatzfahrzeug die Strecke in Richtung Nordstadt. Der komplette Verkehr in eine Richtung wird über die Nebenspur umgeleitet – und damit ausgebremst. Das ist der Sinn des polizeilichen Hindernisses. Zusätzliche Pylonen markieren den ersten Kontrollbereich: Hier stehen Beamtinnen und Beamte und winken einzelne Fahrzeuge heraus.

Auch die Redaktion ist an diesem Abend mit mehreren Fahrzeugen unterwegs und durchfährt den Kontrollbereich – allerdings ohne selbst herausgewunken zu werden. Ein System, wer für eine Kontrolle herausgewunken wird und wer nicht, scheint nicht erkennbar. Aber es gibt eines: Die Beamten achten auf Anormalitäten wie auffällige Fahrweisen oder sonstiges Ungewöhnliches – aber entscheiden sich auch mal spontan aus dem Bauchgefühl heraus zu einer Kontrolle. Auch der reine Zufall kann entscheiden: Manchmal wird einfach bis zu einer vorher festgelegten Zahl von Fahrzeugen abgezählt. Das bei der bestimmten Zahl vorbeifahrende Fahrzeug wird dann kontrolliert.

„Die Fahrzeugpapiere bitte“ | Foto: Schneider

Nicht nur Autos sind Ziel der Kontrollaktion, die schon den halben Tag über läuft: An verschiedenen Stellen im Stadtgebiet wird der Straßenverkehr genauer unter die Lupe genommen. Erst am Abend richtet man den großen Kontrollpunkt am Stadtgraben ein – mit Rücksicht auf die Stoßzeiten des Verkehrs. Man will keinen Riesenstau provozieren. Somit ist der Feierabendverkehr am Nachmittag noch nicht betroffen.

E-Scooter-Fahrer werden beispielsweise ebenfalls oft angehalten: Wenn sie etwa die falsche Seite der dort verlaufenden Radwege benutzen oder mit mehreren Personen auf den Rollern unterwegs sind. Ein Bußgeld gibt es in diesen Fällen nicht, die Polizisten belassen es bei einer Ermahnung.

Geahndet wird vor allem auch die Handynutzung am Steuer, einmal ein deutlicher Rotlichtverstoß. Der kurioseste Fall am Donnerstag ist dann aber wohl ein Fahrzeug, das mit komplett kaputter Frontscheibe unterwegs ist. Die Weiterfahrt wird von den Beamten untersagt.

Fehlender Kindersitz kostet

Genauer hingeschaut wird jedoch bei den Autofahrern. Fahrzeugpapiere, Verbandskasten und Warndreieck lassen sich die Beamten zeigen – und ab und zu wird dann auch tatsächlich ein „Strafzettel“ verteilt. Eine Familie soll an diesem Abend 50 Euro berappen: Weil die Tochter im Wagen ohne Kindersitz unterwegs war. 1,50 Meter muss man groß sein oder schon 12 Jahre alt, um in Fahrzeugen nur mit Gurt gesichert unterwegs sein zu dürfen.

In diesem Fall ist das Kind deutlich jünger und deutlich kleiner, wie die Polizisten sofort bemerken. Der Vater besteht allerdings darauf, dass nachgemessen wird. Auch das ist kein Problem: Ein Beamter zückt den griffbereiten Zollstock. „Dann machen wir es eben beweisfest“, sagt der Polizist.

Ein Telefonat schafft schließlich Abhilfe – ein Verwandter der Familie bringt den Kindersitz, der unglücklicherweise im Zweitwagen lag, zur Kontrollstelle vorbei. So ausgestattet, darf die Fahrt dann gemeinsam fortgesetzt werden. Ohne Kindersitz wäre die Reise an dieser Stelle zu Ende gewesen. Das Bußgeld muss trotzdem bezahlt werden, aber die Beamten drücken dabei noch ein Auge zu: Es wird nur das Bußgeld für den fehlenden Kindersitz verhängt und nicht auch noch angenommen, dass das Kind völlig ungesichert mitgefahren ist. Das wäre noch teurer geworden – inklusive einem Punkt in Flensburg.

E-Scooter-Fahrer trifft die falsche Entscheidung

Die Punkte auf dem Verkehrssünderregisterkonto bekommt stattdessen diesmal ein E-Scooter-Fahrer: Der wird alkoholisiert auf dem Stadtgraben-Radweg angetroffen – und zwar so deutlich, dass ein vorhandener Führerschein nun gefährdet sein dürfte. Genau wird man das erst später wissen: Noch während die Kontrolle weiterläuft, wird der Mann zur Blutprobe gefahren, um einen gerichtsfesten Wert zu ermitteln. Der gemessene Wert beim Atemalkoholtest: 1,79 Promille.

Was viele nicht wissen: E-Scooter gelten, obwohl sie führerscheinfrei gefahren werden dürfen und verkehrssystematisch den Fahrrädern gleichgestellt sind, rechtlich als normale Kraftfahrzeuge – mit denselben Promillegrenzwerten wie bei PKW. Die Entscheidung, mit strafrechtlich relevantem Alkoholwert auf den E-Scooter zu steigen, ist die falsche Entscheidung gewesen.

Kontrollstelle am Stadtgraben | Foto: Schneider

Als der abendliche Verkehr spürbar abebbt, packen auch die Beamten an diesem Tag endgültig zusammen: Gegen 21 Uhr wird der Kontrolltag beendet.

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Kommentare


  • Carsten W. sagt:

    Aus dem Bericht über die Verkehrskontrolle bleibt für mich weniger die Frage hängen, ob kontrolliert wurde, sondern nach welcher Logik kontrolliert und sanktioniert wird.

    Im selben Artikel wird darauf hingewiesen, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Gleichzeitig heißt es aber, dass Verstöße wie das Fahren auf der falschen Seite oder die Nutzung durch mehrere Personen lediglich mit einer Ermahnung beantwortet werden.

    Damit entsteht ein Widerspruch. Entweder gilt der Grundsatz „Regel ist Regel“, dann müsste dieser Maßstab unabhängig vom Verkehrsmittel angewendet werden. Oder es gilt ein risikoorientierter Ansatz, bei dem die tatsächliche Gefährdung im Mittelpunkt steht.

    Gerade bei E-Scootern erleben Fußgänger jedoch regelmäßig Situationen, in denen sie bedrängt oder verdrängt werden. Nicht selten wird auf Gehwegen geklingelt, als müsse der Fußgänger Platz machen. Dabei ist der Gehweg gerade der Bereich, der den Fußgängern vorbehalten ist. Wer dort mit einem E-Scooter fährt und anschließend noch Vorrang beansprucht, bewegt sich nicht nur außerhalb der vorgesehenen Nutzung, sondern kehrt die Schutzlogik des Gehwegs um.

    Deshalb stellt sich die Frage, warum hier häufig großzügig ermahnt wird, während bei anderen Verkehrsverstößen deutlich konsequenter sanktioniert wird. Ein fehlender Kindersitz wird mit Bußgeld belegt, Geschwindigkeitsverstöße werden verfolgt, Rotlichtverstöße geahndet. Gleichzeitig werden bestimmte E-Scooter-Verstöße trotz ihres offensichtlichen Konfliktpotenzials lediglich mit einem freundlichen Hinweis quittiert.

    Das eigentliche Problem ist dabei nicht die Höhe eines Bußgeldes. Das Problem ist die fehlende Konsistenz. Regeln verlieren an Überzeugungskraft, wenn vergleichbare oder sogar höhere Gefährdungen unterschiedlich behandelt werden.

    Noch grundsätzlicher stellt sich die Frage, welches Gesellschaftsmodell wir fördern wollen. Ein reines Gehorsamsmodell verlangt die Befolgung von Regeln unabhängig von der konkreten Situation. Ein Beliebigkeitsmodell ignoriert Regeln und Risiken gleichermaßen. Dazwischen gibt es jedoch eine dritte Position: eigenverantwortliches Handeln. Dort werden Risiken bewertet, Rücksicht genommen und Verantwortung für die Folgen des eigenen Handelns übernommen.

    Wer diese Eigenverantwortung stärken will, muss Gefahren nachvollziehbar begründen und Regeln konsistent anwenden. Wer dagegen je nach Verkehrsmittel oder Situation unterschiedliche Maßstäbe anlegt, erzeugt nicht mehr Verantwortungsbewusstsein, sondern Verwirrung.

  • Michael P. sagt:

    Einem Autofahrer hätte man sofort ein Bußgeld abgeknöpft und diese üblen Schwerverbrecher welche auf der falschen Seite oder zu Zweit fahren kommen mit einer Ermahnung davon… Beschlagnahmen und den Roller könne die am nächsten Tag am Revier wieder abholen.
    Das wäre ein Lerneffekt.

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