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Wunstorfer CDU will grundsätzliche Änderungen bei Straßenausbaubeiträgen

21.02.2018 • Redaktion • Aufrufe: 672
21.02.2018
Redaktion
Aufrufe: 672

Die derzeitige Ausgestaltung der Grundsteuer wird vom BVerfG unter die Lupe genommen – Anlass für die Wunstorfer CDU, darüber nachzudenken, ob der Straßenausbau in Wunstorf über die Grundsteuer finanziert werden sollte.

Bei Straßensanierungen wie aktuell „Am Stadtrande“ werden die Grundstücksanrainer direkt an den Kosten beteiligt | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Die CDU-Ratsfraktion hat sich auf ihrer Fraktionssitzung am vergangenen Montag erneut des Themas Straßenausbaubeitrag angenommen. Bereits im Rahmen der Diskussion im Sommer 2017 hatte die CDU deutlich gemacht, dass das jetzige System kompliziert und finanziell schlecht planbar sei. Der städtischen Vorlage wurde nur deshalb zugestimmt, weil es noch kein neues System gibt, das funktioniert und zudem rechtlich zulässig ist.

Info: Straßenausbaubeiträge in Wunstorf
Wunstorf nutzt wie viele andere Kommunen in Niedersachsen die Möglichkeit, die Kosten für Straßensanierungsarbeiten anteilig direkt von den Anwohnern zu kassieren. Die Einzelheiten richten sich nach der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung. Der Anteil, den Grundstücksbesitzer zu zahlen haben, kann z. B. bei reinen Anwohnerstraßen bis zu 70 % betragen. Die Kosten werden wiederum nicht gleichmäßig unter den Anliegern verteilt, sondern hängen von der Grundstücksgröße, der Art der Nutzung (privat/gewerblich) sowie der Bebauung (Höhe der Gebäude) ab. Die Beiträge sind einen Monat nach Erstellung des Bescheides fällig, welcher nach Abschluss der Baumaßnahmen bekanntgegeben wird. Wurden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen, kommen daher schnell hohe Summen zusammen.
Wer diese nicht aufbringen kann, hat ggf. die Möglichkeit, eine Stundung oder Ratenzahlung zu beantragen. Als Alternativen gelten die Finanzierung über eine erhöhte Grundsteuer oder eine bei den Grundstücksbesitzern in regelmäßigen Abständen erhobene Abgabe.

Das bisherige Verfahren wirke in der Tat wie aus der Zeit gefallen und sollte dringend verändert werden. Dennoch ist die Straßenausbausatzung derzeit gültig und die anstehenden Straßensanierungen werden auch danach abgerechnet.

Finanzierung über Grundsteuer statt direkt oder über regelmäßige Abgaben

Nachdem nun das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer auf den Prüfstand gehoben hat, bestehe die Möglichkeit, so Schweer, hier „auf den Zug zu springen“ und die notwendigen Anteile der Straßenausbaubeiträge über die Grundsteuer geltend zu machen. Die Grundsteuer scheine bei allen denkbaren Varianten am sinnvollsten zu sein und würde hoffentlich die Chance, das System grundlegend zu erneuern.

„Ob das System gerechter ist, mag ich zu diesem Zeitpunkt nicht beurteilen.“Christiane Schweer

Bei der Grundsteuer-Variante werden die Beiträge auf mehr Köpfe verteilt, da die Grundsteuer auf die Miete umgelegt werden kann. Die Einführung wiederkehrender Beiträge sieht die CDU hingegen mit Skepsis, da die Definition der Abrechnungsgebiete eher schwierig sei.

Diskussion und mögliche Bürgerbeteiligung

Bereits in der kommenden Woche wird sich der CDU-Arbeitskreis Bau mit der Thematik gezielt auseinandersetzen. Dabei soll auch die Frage geklärt werden, ob sich das Thema für eine Bürgerbeteiligung eignet. Bisher würde dies eher kritisch gesehen, da die Fragestellung komplex sei und sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten lasse.

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Kommentare


  • Da werden sich die Mieter bei der Nebenkostenabrechnung ja freuen. Die Stadt Wunstorf sollte den Bürgern keine überteuerten Spielstraßen bauen (z.B. Großenheidorn).

  • Georg Braunroth sagt:

    Diese Diskussion sollte auf jeden Fall mit einer großen Bürgerbeteiligung geführt werden.
    Die von der Stadt durchgeführt Abrechnung über die Anlieger ,ist eine KANN -Verordnung
    Diese Verordnung ist ungerecht ,da alle Straßen von allen Bürgern benutzt werden und nicht
    nur von den Hausbesitzern. Wenn in einer Straße viele Miethäuser stehen ,sind die Mieter auch
    alle Anlieger.Wenn die Kosten über einen höheren Grundsteuerhebesatz abgerechnet werden,werden alle Bürger einer Gemeinde an den Straßenbaukosten Ihre Gemeinde immer wieder beteiligt,die die Gemeindestraßen auch alle irgendwann nutzen.Da die Abrechnung je nach erneuerter Straße immer reihum geht,–jede Straße ist mal umbaubedürftig wird niemand benachteiligt.Zudem sind die anfallenden Kosten für den einzelnen jederzeit tragbar.

  • Georg Braunroth sagt:

    Und wieder STRABS — Kontroverse Reaktionen – Nicht nur Anlieger zahlen — Sradtanzeiger 24.01.2019

    Sehr geehrter Herr Tautenhahn . sehr geehrter Herr Giebel (für das Butteramt) ich bitte, meinen Leserbrief als Erklärung zu meinem gekürzten Leserbrief zu veröffentlichen

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister – sehr geehrter Rat der Stadt Wunstorf
    Nach Vorstellung der Kommunalverwaltung sollen die Anlieger 70 % zahlen, 30 % zahlt die Kommune über Kommunalsteuern. Die vorher als Grundsteuern von den gleichen Anliegern als Grundsteuern erhoben wurden. Warum nicht gleich alles über die Grundsteuern. Wobei nach meiner Ansicht die Grundsteuern nicht wie bisher von den Grundbesitzern erhoben werden sollen, sondern von allen Bürgern über eine auf all umzulegende Grundsteuer, die man auch Basissteuer nennen kann. Dann werden die jährlich anfallenden Steuern, die sich durch den beschlossenen Haushalt ergeben, auf alle Einwohner einer Kommune umgelegt. Anders erklärt: Wunstorf hat 43000 Einwohner, davon 13.000 Kinder oder andere nicht zahlende; 10.000 EW die schon Grundsteuer zahlen, verbleiben 20.000. Wenn diese 20.000 für Ihre Kommune mit 200,00 €uro /Jahr also 17,50 €uro /Monat ( 2 Schachteln Zigaretten ) belastet werden ergibt das 4 (vier) Millionen zusätzliche Steuereinnahmen z.B. für die STRABS, aber eine zusätzliche Belastung für die Einwohner die allen zuzumuten sind.
    Es werden immer Anliegerstraßen-kosten bzw. Anliegerkosten genannt und gefordert. Es gibt in einer Kommune – ob Dorf oder Großstadt, keine Anliegerstraßen, sondern nur kommunale Straßen oder Kommunalstraßen, an denen Anlieger wohnen und leben ,also auch Pächter – Mieter – Besitzer von Eigentumswohnungen -usw. Für dieses kommunale Eigentum sind alle Einwohner einer Kommune verantwortlich, und bei Reparaturen oder Erneuerungen zur Kasse zu bitten.
    Die sog. Grundsteuern stammen aus alter Zeit, als es noch Grundsitzer bzw., Grundsasser bzw. Sassen ,heißt Großmeier,Kleinmeier,Brinksitzer,Hofsitzer,Kötner usw. usw. gab, darum auch Grundsteuer. Diese hatten aber auch keine Mieter, sondern nur Gesinde, Mägde .Knechte oder Groschenkrieger, die man sowieso nicht zu Steuern und Abgaben heranziehen konnte.
    Das hat sich alles sehr geändert, und somit müssen auch die Kommunen Ihre benötigten Mittel auf alle Einwohner umverteilen, nicht nur auf die Grundsitzer / Grundbesitzer. Das haben in Niedersachsen (und auch anderen Ländern) schon 70 % der Gemeinden, einschließlich der Landeshauptstadt Hannover begriffen und durchgeführt.
    Die Finanzierung über Kredite (wie von einigen Bürgern oder Ratsmitgliedern)angeregt, ist Nonsens. Wenn pro Jahr 3 Straßen für 4 Mio. umgebaut werden, und es werden immer mehr Straßen fällig, sind das nach 10 Jahren 40 Mio, . Da die meist älteren Bürger keine Kredite mehr bekommen, muss die Kommune diese Kredite, z.B. über die BfG – Bank aufnehmen und finanzierten. Und was tun, wenn die Zinsen wieder steigen???? Dann können nur noch Zinsen getilgt werden.
    Um diese Probleme noch genauer zu erklären werde ich mich in meinem nächsten (Leser – ) Brief mit dem Neubau der Hauptstraße in Bokeloh beschäftigen . Dieser Straßenneubau der Hauptstraße in Bokeloh, ist leider, bis auf einige wenige Ausnahmen, für eine Straße, welche wieder 30 – 40 Jahre halten soll, völlig in die Hose gegangen.
    Ich grüße alle Bürgerinnen und Bürger
    Georg Braunroth , CDU Butteramt Tel.: 05031 516248 Alter Damm 1 + 1a 31515 Wunstorf Mail; georg-braunroth@t-online.de; braunroth@aol.com

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