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Beschränktes Böllerverbot in Wunstorf zu Silvester

30.12.2020 • Daniel Schneider • Aufrufe: 1163

Beinahe wäre auch in Wunstorf zu Silvester nur Tischfeuerwerk erlaubt gewesen. Statt einem Komplettverbot folgt nun ein „Böllerverbot light“: In Wunstorf und Steinhude sind 6 Bereiche tabu. Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen und Wunderkerzen bleiben erlaubt …

30.12.2020
Daniel Schneider
Aufrufe: 1163

Die ursprünglichen Pläne der Region für Silvester wurden von der Entwicklung mehrmals überholt: Nun kommt ein „Verbot light“, bezogen auf Raketen und Böller – und genau bestimmte Orte. In Wunstorf darf zu Silvester an 4 Stellen keine Pyrotechnik gezündet werden, in Steinhude bleiben 2 Bereiche tabu.

Straßenfeuerwerk

Privates Feuerwerk auf Wunstorfer Straße (Archivbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf/Region (red). Darf man in Wunstorf an Silvester noch Wunderkerzen abbrennen? Diese Frage dürften sich inzwischen viele nach dem Hin und Her der jüngsten Entwicklungen stellen. Gerichtlich geklärt wurde inzwischen, dass ein flächendeckendes allgemeines Verbot aller Pyrotechnik übertrieben ist – und dabei bleibt es auch bis Silvester. Infolgedessen hatte die Landesregierung die ursprüngliche Verordnung angepasst und es damit den einzelnen Kommunen überlassen, eigene Regelungen zu treffen, die ein Raketen- und Böllerverbot an belebten Plätzen bewirken. Wunstorf handelt wieder im Verbund mit den übrigen Regionsmitgliedern und hat entsprechende Plätze benannt, die von der Region nun als eine Art „Feuerwerkssperrgebiet“ deklariert sind.

Die Allgemeinverfügung der Region nennt für die Stadt Wunstorf insgesamt sechs Bereiche, an denen am 31. Dezember ab 21 Uhr bis zum Neujahrsmorgen um 7 Uhr keine Raketen und Böller gezündet werden dürfen. Auch das Mitführen ist in den folgenden Arealen untersagt.

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Pyrotechnikverbot zu Silvester

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Wunstorf:

  • Fußgängerzone
  • Barneplatz
  • Bahnhofsunterführungen
  • ZOB

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Steinhude:

    • Strandterrassenvorplatz
    • Promenadenbereiche

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Entsprechend des neuen § 10 a der Coronamaßnahmenverordnung sind von dem Verbot nun nur noch Feuerwerkskörper der Kategorie F2 betroffen. Dabei handelt es sich um klassische Silvesterpyrotechnik, die nur im Freien verwendet werden darf und an Personen ab 18 Jahren verkauft wird. Kleinstfeuerwerk wird von der Verordnung nicht mehr erfasst, Knallererbsenwerfen und Wunderkerzenanzünden ist auch in den genannten „Sperrzonen“ erlaubt.

Region wäre vorgeprescht

Ich (…) halte die Entscheidung des OVG Lüneburg für nachhaltig falsch.Regionspräsident Jagau

In der Region hatte man bereits unabhängig von den landesweiten Überlegungen Anfang Dezember Pläne, ein generelles Böllerverbot zu erlassen. Das Verbot hätte wohl generell jegliches Feuerwerk und Böllern im Freien umfasst. Diese regionale Vorschrift hätte rechtlich ebenso auf tönernen Füßen gestanden, denn sie wäre nicht primär aus Infektionsschutzgründen, sondern zur Entlastung z. B. auch der eigenen Mitarbeiter erfolgt: Es ging nicht darum, das Zusammentreffen von Menschen auf den Straßen und Plätzen zu unterbinden – was ohnehin durch die geltenden Abstandsregeln bereits normiert ist -, sondern die Rettungsdienste und Krankenhäuser in der Region zu entlasten. Die Feuerwehren hätten in der Region täglich um die 6 Einsätze – in der Silvesternacht stiege die Einsatzzahl um den Faktor 100, hieß es dazu aus dem Wunstorfer Rathaus. Auch wenn es sich dabei um ein legitimes Ziel handelt, wäre die Entlastung der Gesundheitsinfrastruktur von Bölleropfern nur mittelbarer Infektionsschutz gewesen. Unter diesem Aspekt wäre somit auch Böllern allein im eigenen Garten nicht mehr statthaft gewesen. Allenfalls Tischfeuerwerk hätte noch abgebrannt werden dürfen.

Gericht kassierte Regelung

Doch die Pläne wurden vom Pandemiegeschehen überholt: Statt „wie eine Bombe einzuschlagen“, wie es weiter hieß, wenn die Region Hannover mit einem kompletten Böllerverbot an den Start gegangen wäre, erließ Niedersachsen zuvor noch ein gleichlautendes Verbot im Rahmen der bundesweiten Lockdown-Abstimmung – und tappte in dieselbe rechtliche Falle, auf die je nach Wortlaut auch die Region zugesteuert hätte: Das Verbot war nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zu unbestimmt formuliert – eine erhebliche Verletzungsgefahr z. B. beim Abbrennen von Wunderkerzen auf dem Balkon mochten die Richter nicht erkennen. Der betreffende Verordnungsinhalt wurde daher außer Vollzug gesetzt.

Krankenhäuser beklagen Überlastung

Notaufnahme

Die Kliniken sehen sich überlastet (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

Die Krankenhäuser in der Region – MHH, KRH, Diakovere, Vinzenzkrankenhaus, Clementinenhaus, Paracelsus-Kliniken, Kinderkrankenhaus Auf der Bult und Sophienklinik – hatten daraufhin die Region gebeten, das diskutierte Böllerverbot für die Region Hannover möglichst rigoros anzuordnen. Die Menschen würden sich aufgrund des Alkohols weniger an Vorschriften halten und Hygieneregeln wahrscheinlich missachten. Außerdem seien die Krankenhäuser auf Grund der Pandemie bereits sehr stark und deutlich mehr als in dieser Jahreszeit üblich ausgelastet. Jede zusätzliche Belastung der Abläufe sei zu vermeiden.

Beim Regionspräsidenten rannten sie damit offene Türen ein: „Ich teile die Einschätzung der Kliniken und halte die Entscheidung des OVG Lüneburg für nachhaltig falsch. Sie ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die versuchen, in Krankenhäusern und andernorts die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. (…) Gerade bei Brandeinsätzen und Rettungseinsätzen sind Abstände schwer einzuhalten. Deshalb erhöht sich in diesen Situationen das Infektionsrisiko erheblich. Jeder Kontakt birgt das Risiko einer Ansteckung. Ich verstehe nicht, dass man Feuerwehren, Rettungsdienste und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern, die schon jetzt an der absoluten Belastungsgrenze stehen und die täglich einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, dieses zusätzliche Risiko zumutet, nur damit einige Menschen ihren Spaß haben“, sagte Hauke Jagau dazu.

Geächtet, aber nicht durchsetzbar

Doch die Regionsverwaltung konnte den verwaltungsgerichtlich gesteckten Rahmen schwerlich überschreiten. Ein rigoroses Böllerverbot ist rechtlich nicht durchsetzbar. Daher wurde nun ein konkretes Verbot anhand der Vorschläge der Kommunen auf Grundlage der nachgebesserten niedersächsischen Verordnung erlassen, auf welchen Plätzen und Straßen genau nicht geböllert und geschossen werden darf.

Weiterhin besteht jedoch sowieso das vom Bundesinnenministerium veranlasste bundesweite Verkaufsverbot von Pyrotechnik zu Silvester. Dass sich Silvesterfeierwillige trotzdem Raketen beschaffen könnten, ist jedoch nicht auszuschließen. Einen völlig ruhigen Jahresausklang wie von den Mitarbeitern in Kliniken und im Rettungswesen erhofft, wird es 2020 auch in Wunstorf daher wohl nicht geben.

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Kommentare


  • Rocky sagt:

    Ist mal wieder typisch „Deutsch“ zu dämlich, ein richtiges Böllerverbot an Silvester 2020 durchzusetzen!!! Die ollen Deutschen & ihre blödsinnige Unendschlossenheit; kein Wunder, das irgendwie, die Welt über den albernen Staat lacht!!! So hieß oder heißt es: man solle doch auf die Knallerei, an Silvester verzichten. Aber so, wird wie hier in Wunstorf, eine „light“ Knallerei zugelassen!? Deswegen, wie doof sind sind die Menschen eigentlich??? Na was solls, Corona greift wohl doch auch das Hirn an!?

  • Grit D. sagt:

    Auch wenn nur in Teilen Pyrotechnik verboten worden ist, muss in diesem Jahr unbedingt dem meiner Meinung aus verschiedenen Gründen nach grundsätzlich zweifelhaften Vergnügen nachgekommen werden?

    Das ärztliche wie pflegerische Personal in den Kliniken arbeitet durch die Coronavirus-Pandemie über sämtliche Belastungsgrenzen hinweg.
    Muss deren Arbeit durch persönliche vermeidbare Aktivitäten zusätzlich erschwert werden?

    Nein!
    Hier ist Solidarität das Gebot der Stunde.

    • Hannes sagt:

      Dem Kommentar von Grit D. stimme ich voll zu. Ich weiß nicht, warum Richter so entscheiden? Siehe auch Leipzig pp. Sie sind doch auch Teil unserer Gesellschaft. Aber so ist es halt, da wird nur das juristische Gehirn eingeschaltet. Mir tun alle die leid, die direkt betroffen sind und alle Tiere.
      Guten Rutsch auch ohne überflüssige Ballerei !!

      • Grit D. sagt:

        @ Hannes

        So manche- formaljuristisch korrekte- Entscheidung lassen mir zwar „die Haare zu Berge stehen-, dagegen vorgehen zu wollen, hatte sich jedoch gerade in der jüngsten Zeit immer wieder als Misserfolg erweisen müssen.

        Das Einzeige, was wir „Otto/Else Normalverbraucher“ tun können, ist, nicht nur in diesem durch die Coronavirus-Pandemie für so ziemlich jeden bescheidenen (druckfähige Version) Jahr uns in Verzicht auf die Böllerei zu üben- und zwar nicht ausschließlich zum Wohlergehen unserer tierischen Begleiter!

        Kommen Sie gesund ins Neue Jahr.

        Möge 2021 ein für ALLE gutes Jahr vor allem ohne das fiese Virus werden!

  • Bernd-Michael Rosenbusch sagt:

    Wenn ich mir all die Massnahmen ansehe, die zum Schutz aller getroffen werden sollten und wieder durch irgendwelche Gerichte und wankelmütige Pseudopolitiker wieder aufgehoben wurden, dann stellte sich doch die Frage: Ist diese Demokratie mit ihren unendlich ‚Disskusionen überhaupt in der Lage seine Bürger zu schützen.
    Hier in diesem Land regiert der Egoismus des Einzelnen. In einer wehrhaften Demokratie muss man strikt und mit allen zur Verfügung stehenden Gesetzen dagegen angehen.
    Hier wird von einigen Menschen Freiheit mit Egoismus verwechselt.

    • Grit D. sagt:

      Den sich gerade in der Coronavirus darstellenden Egoismus derjenigen, die noch immer nicht den Ernst der Situation verstehen WOLLEN, ist- so lehren die Erfahrungen- mit nichts beizukommen. Leider.

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