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Neuer Zwist um Innenstadtsanierung: Werbegemeinschaft wirft der Stadt Eingriff in Grundrechte vor

07.06.2026 • Achim Süß • 4 Min.Kommentare: 21

Die Sanierung der Innenstadt nimmt Fahrt auf. Am 29. Juni sollen Betroffene in der Abtei detailliert informiert werden. Das Schreiben der Stadt dazu schlägt seit dem Wochenende hohe Wellen. Von Enteignung und sozialistischen Eingriffen ist die Rede.

07.06.2026
Achim Süß
4 Min.
Die Lange Straße in Wunstorf | Bild: Auepost

Wunstorf (as). 110 Eigentümer, Mieter und Gewerbetreibende aus dem Sanierungsgebiet sollen am Montag, den 29. Juli, von 19 Uhr an von Mitarbeitern des städtischen Fachbereichs Stadtplanung und Vertretern des sogenannten Sanierungsträgers über das Vorhaben informiert werden.

Sanierungsträger ist laut Ratsbeschluss die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft. Das Wiesbadener Unternehmen hat nach eigenen Angaben 19 Büros in 14 Bundesländern und verweist auf „1.000 erfolgreich umgesetzte Vorhaben“.

Brief der Verwaltung löst Empörung aus

Die Stadt hat alle Betroffenen nach Informationen der Auepost zeitgleich auf dem Postweg eingeladen. Nicht alle Adressaten sind Wunstorfer. Darunter sind auch Eigentümer aus Übersee. So erklärt sich, dass noch nicht alle informiert sind. Vielen Hausbesitzern und Geschäftsinhabern aus der Fußgängerzone liegt das Schreiben aber vor. Die Reaktionen reichen von Überraschung über Unverständnis bis zu Empörung.

§ 144 des Baugesetzbuchs regelt die genehmigungspflichtigen Vorhaben und Rechtsvorgänge in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten. Ziel der Vorschrift ist es, sicherzustellen, dass die städtebaulichen Sanierungsziele der Gemeinde nicht von privaten Rechtsgeschäften oder Baumaßnahmen beeinträchtigt werden.

Stein des Anstoßes sind Hinweise der Stadt zum juristischen Hintergrund des Projekts und der geplanten Infoveranstaltung. Unter Hinweis auf Paragraf 144 des Baugesetzbuchs wird mitgeteilt, dass die Satzung zum Sanierungsgebiet seit Juni 2025 rechtskräftig sei und für alle betroffenen Grundstücke nun ein Sanierungsvermerk ins Grundbuch eingetragen werde.

Maßnahmen müssen genehmigt werden

Die „besonderen gesetzlichen Regelungen“ sollen „für einen begrenzten Zeitraum“ gelten. Ziel der Stadt ist es, das Sanierungsprojekt „innerhalb von 15 Jahren“ abzuschließen.

Folge: „Bestimmte bauliche Maßnahmen müssen vorab mit der Stadt abgestimmt“ werden. Auch einige „rechtliche Vorgänge“ benötigen eine Genehmigung der Stadt. Die Verwaltung zählt auf: Verkauf eines Grundstücks oder eines Teils davon, Teilung eines Grundstücks, Bestellung von Rechten wie zum Beispiel Hypotheken, Begründung oder Änderung von Baulasten, Kauf-, Tausch- oder Schenkungsverträge. Im Baugesetzbuch wird außerdem noch die Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechts genannt.

Hausbesitzer an der Kette?

Genau an diesem Punkt setzt die Kritik von Betroffenen an: „Wir sollen an die Kette gelegt werden“, sagt ein Hausbesitzer aus der Innenstadt. Er hat sich am Wochenende an die Redaktion der Auepost gewandt und über den Brief aus dem Rathaus berichtet. Nachbarn und Geschäftsinhaber seien schockiert und entrüstet. Einer dieser Nachbarn nennt die Ankündigung der Stadt im Gespräch mit der Redaktion sozialistisches Gebaren und befürchtet das Ende der Marktwirtschaft.

Offizielle Stellungnahmen aus Ratsfraktionen waren am Wochenende schwer zu bekommen: Wunstorf feiert Schützenfest. Nach Informationen der Auepost will die CDU das Schreiben der Stadt am Montag in Gesprächen im Rathaus thematisieren. Hinter vorgehaltener Hand heißt es: „Das geht nun aber doch zu weit!“

FDP: Information kommt zu spät

Die Grünen kündigen eine gründliche Prüfung an, und FDP-Chef Daniel Farnung betont, das Verfahren sei korrekt. Den Zeitpunkt für die Information der Betroffenen und der Öffentlichkeit hält er allerdings für falsch: Der Sanierungsbeschluss sei ein Jahr alt. Schon damals hätte die Stadt Konsequenzen und Chancen darstellen müssen, sagt Farnung.

WGW sieht Eingriff in das Grundrecht

Sonntagmittag meldete sich auch der Vorstand der Werbegemeinschaft Wunstorf (WGW) zu Wort: „Die WGW sieht diese Eingriffe in das Eigentumsrecht äußerst kritisch. Die freie Gestaltung von Mietverträgen, Veräußerungen und Grundschuldbestellungen stellt ein hohes Gut dar. Wozu soll dieser erhebliche Eingriff in das Grundrecht dienen?“, heißt es in der Stellungnahme. Es sei nicht nachvollziehbar, wie Mietverträge, Grundstücksveräußerungen oder Grundschuldbestellungen negative Auswirkungen auf eine Sanierung haben sollen.

Die Stadtverwaltung ziele mit den restriktiven Maßnahmen „weit über das Ziel einer einvernehmlichen und verträglichen Lösung für eine Innenstadtsanierung hinaus.“ Die WGW und „assoziierte Immobilieneigentümer“ bieten der Stadtverwaltung ein klärendes Gespräch an, um zu erläutern, welche Belastungen sich wegen der vorgeschlagenen Maßnahmen konkret ergeben. Irritierend nennt der Vorstand, dass es „hierzu keinerlei Abstimmung gegeben“ habe.

Dialog soll Katalog ersetzen

Die WGW fordert die Stadtverwaltung auf, die angekündigten Konsequenzen aus dem Beschluss zur Sanierung gründlich zu überdenken: Sie erwartet, dass die Stadt in einen „offenen und konstruktiven Dialog mit den Innenstadtakteuren“ einsteigt, um zu einer „verträglichen Lösung“ zu kommen. Der angekündigte Katalog von Konsequenzen sollte zurückgenommen werden.

Im Rathaus stößt das überwiegend negative Echo von Betroffenen auf Unverständnis. Es gehe nicht um Enteignungen, sagt ein Sprecher, sondern darum, das Projekt Innenstadtsanierung abzusichern. Keinem Eigentümer werde etwas weggenommen, heißt es. Stadt und DSK seien dazu verpflichtet, die Informationen zur Sanierung offenzulegen und den Betroffenen gezielt bekannt zu machen. DSK verfüge über erfahrene Experten und wende das für Wunstorf angekündigte Verfahren vielfach an.

In dem städtischen Brief mit dem Datum 1. Juni 2026 werden auch die Förderungsmöglichkeiten für private Investoren erläutert. Private Sanierungsschritte wie Modernisierungen und Instandsetzungen können gefördert werden – müssen aber zuvor von der Stadt schriftlich genehmigt werden.

Information per Instagram

Die Stadt nennt Beispiele: neue Dächer, Fenster, Türen oder Veränderungen der Fassade, Modernisierung und Umbau von Gebäuden, Abriss von Gebäuden und Teilen davon, Bau von Garagen und Carports, Veränderungen der Grundstücksgrenzen oder Zäune, neue oder veränderte Werbeanlagen.

Weitere Informationen stellt die Stadt auf ihrer Webseite unter dem Stichwort Innenstadtsanierung zur Verfügung. Den Betroffenen werden außerdem die Teamleiterin Anna-Verena Haug und die Gebietsleiterin Catharina Lippold vom DSK-Büro Hannover als Ansprechpartnerinnen genannt. Beide machen auch seit einigen Tagen per sozialem Netzwerk Instagram auf sich, das Projekt und das „Innenstadtbüro“ im städtischen Haus Südstraße 3 aufmerksam.

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Kommentare


  • Frank Ludowig sagt:

    Sanierung oder Bevormundung?
    Die Stadt Wunstorf hat ein bemerkenswertes Talent entwickelt: Sie verschickt Briefe, die beruhigen sollen – und erreicht das genaue Gegenteil.
    Da wird den Eigentümern zunächst versichert, der Sanierungsvermerk sei „keine Belastung“. Im nächsten Absatz erfahren dieselben Eigentümer dann, dass sie künftig für Grundstücksverkäufe, Grundschulden, Schenkungen, langfristige Mietverträge und zahlreiche bauliche Veränderungen die Genehmigung der Stadt benötigen. Das erinnert ein wenig an die Aussage: „Sie bleiben selbstverständlich frei – müssen nur vorher um Erlaubnis fragen.“
    Natürlich beruft sich die Verwaltung auf das Baugesetzbuch. Natürlich ist das Verfahren rechtlich zulässig. Aber Rechtmäßigkeit ersetzt noch lange nicht Akzeptanz. Wer über Generationen Immobilien erhalten, saniert, finanziert und Risiken getragen hat, empfindet es verständlicherweise nicht als Fortschritt, wenn plötzlich ein zusätzlicher Genehmigungsvorbehalt zwischen Eigentümer und Eigentum geschoben wird.
    Besonders irritierend ist die Kommunikationsstrategie. Der Sanierungsbeschluss liegt seit einem Jahr vor. Erst jetzt, nachdem die Satzung längst rechtskräftig ist und die Eintragung der Sanierungsvermerke bevorsteht, erfahren viele Betroffene im Detail, welche Konsequenzen das für sie haben kann. Wer Akzeptanz schaffen will, informiert vor einer Entscheidung – nicht erst nach ihr.
    Dabei wäre die Innenstadt ohne die privaten Eigentümer überhaupt nicht denkbar. Es sind nicht die Stadtverwaltung und nicht die DSK, die seit Jahrzehnten Dächer reparieren, Fassaden erhalten, Leerstände finanzieren und Kredite bedienen. Es sind die Eigentümer. Gerade deshalb wirkt der Ton vieler Verlautbarungen befremdlich: Diejenigen, die den größten Teil des finanziellen Risikos tragen, werden behandelt, als seien sie ein potenzielles Problem, das überwacht werden müsse.
    Noch problematischer ist die politische Grundhaltung, die hinter solchen Verfahren oft hervorscheint. Der Staat weiß es besser. Die Verwaltung plant. Der Bürger beantragt. Der Eigentümer begründet. Die Behörde genehmigt. Aus Partnern werden Antragsteller.
    Niemand wird bestreiten, dass eine attraktive Innenstadt im Interesse aller liegt. Aber eine Innenstadt wird nicht dadurch lebendig, dass möglichst viele Vorgänge genehmigungspflichtig werden. Sie lebt von Investitionsbereitschaft, unternehmerischem Mut und Eigentümern, die Verantwortung übernehmen wollen.

  • Badke, Heinz-Dieter sagt:

    Die zumindest zeitweise Enteignung macht schon Sinn. Schließlich will die Stadtverwaltung in die Taschen der Immobilien-/Grundstückseigentümer greifen. Und das geht m.E. nur, wenn nicht nur die reine Fussgängerzone Sanierungsgebiet ist, sondern einhergehend auch die angrenzenden Grundstücke/Immobilien. Soweit auch wohl die Eigentümer nicht an den reinen Kosten der Innenstadtsanierung beteiligt werden und keine Erschliessungsbeiträge anfallen, bleiben jedoch am Ende der Sanierung wohl Ausgleichsbeträge fällig ( zum Ausgleich der durch die Sanierung erzeugten Bodenwertsteigerung!).
    Der Kanalbau und der Ausbau des Wärmenetzes werden nach meiner Erinnerung separat abgerechnet. Was immer das auch konkret bedeuten mag.
    Ich bin nun kein Fachmann in Sachen Baurecht u.w. Ich denke , es gibt Fachleute aus dem Kommentatorenkreis, die sich diesbezüglich bestätigend/berichtigend evtl. zu äußern vermögen.

  • Badke, Heinz-Dieter sagt:

    Zur Ausgleichsabgabe ergänzend: Paragraph 154 Baugesetzbuch.

  • Demokrat sagt:

    Interessant ist, dass die Hinweise auf mögliche Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB den Grundkonflikt nicht entschärfen, sondern eher bestätigen.

    Dann reden wir nämlich endgültig nicht mehr nur über Pflaster, Brunnen, Mikroklima oder Aufenthaltsqualität. Dann reden wir über ein Sanierungsgebiet, Grundbuchvermerke, Genehmigungsvorbehalte, eingeschränkte Verfügungsmöglichkeiten der Eigentümer und am Ende möglicherweise auch über finanzielle Ausgleichsbeträge wegen angeblicher sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen.

    Genau daraus entsteht doch die eigentliche Frage:

    Wird hier eine notwendige Sanierung durchgeführt, deren rechtliche und finanzielle Folgen leider unvermeidbar sind?

    Oder wird eine politisch gewollte Sanierung benutzt, um private Eigentümer überhaupt erst in ein solches Kontroll- und Kostenregime hineinzuziehen?

    Besonders problematisch wird es, wenn viele Betroffene den Nutzen des Umbaus gar nicht erkennen oder diesen Umbau sogar ablehnen. Dann würden Eigentümer erst in ihren Rechten gebunden und später möglicherweise auch noch für eine Wertsteigerung herangezogen, die sie weder bestellt noch gewollt haben.

    Wer so weit in private Eigentums- und Verfügungsrechte eingreift, muss die Notwendigkeit der Sanierung besonders überzeugend begründen. Genau diese überzeugende Begründung fehlt bisher.

  • Andreas Prinz sagt:

    Die Diskussion um die Innenstadtsanierung sollte nicht auf Schlagworte wie „Enteignung“ oder „Panikmache“ reduziert werden. Die entscheidende Frage ist eine andere:

    Warum wurde für die Wunstorfer Innenstadt ein umfassendes Sanierungsverfahren mit zusätzlichen Genehmigungspflichten für Eigentümer gewählt?

    Niemand bestreitet, dass unsere Innenstadt attraktiv, lebendig und zukunftsfähig bleiben soll. Auch Investitionen in die Fußgängerzone, Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität sind grundsätzlich nachvollziehbare Ziele.

    Doch mit dem Sanierungsgebiet gehen Eingriffe in die Verfügungsfreiheit von Grundstückseigentümern einher. Deshalb muss die Stadt erklären können, warum diese Eingriffe notwendig sind.

    Eine aus meiner Sicht berechtigte Frage lautet:

    Welches konkrete Beispiel aus der Wunstorfer Innenstadt gibt es, bei dem die bestehenden Instrumente des Bau- und Planungsrechts nicht ausreichen und nur die besonderen Befugnisse des Sanierungsrechts die gewünschte Entwicklung ermöglichen?

    Wenn es solche Fälle gibt, sollten sie offen benannt werden. Wenn nicht, stellt sich die Frage, ob das gewählte Instrument verhältnismäßig ist.

    Wer in Eigentumsrechte eingreift, trägt die Begründungslast. Die Bürger und Eigentümer haben Anspruch auf nachvollziehbare Antworten – nicht auf allgemeine Hinweise zu „ganzheitlicher Stadtentwicklung“, „Koordination“ oder „Steuerung“.

    Eine offene und sachliche Debatte über Nutzen, Risiken und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme würde dem Vertrauen in das Projekt vermutlich mehr helfen als jede Beschwichtigung.

  • Der Meisterbürger sagt:

    Die Stadtverwaltung will sich in die Besitzurkunden aller Immobilien der Innenstadt hineinschreiben. Und sie fordert 15 Jahre lang bei jedem Mietvertrag, jeder Veräusserung und jeder Grundschuldabsicherung um schriftliche Genehmigung gebeten zu werden. Das ist wirklich unglaublich! Was erlaubt sich der Bürgermeister hier?

    • Anonym sagt:

      Der Bürgermeister ist nicht für das Baugesetz verantwortlich, sondern für die Einhaltung.

      • Frank Ludowig sagt:

        Laut Baugesetz ist eine Eintragung ins Grundbuch möglich, aber nicht zwingend. Also am Ende eine Entscheidung des Bürgermeisters. Also bitte sachlich bleiben.

  • Jörg Witthohn sagt:

    Bin überrascht, dass hier an erster Stelle die Werbegemeinschaft genannt wir! Vielleicht hat sich ein Mitglied der WGW oder gar auch eine Person aus dem Vorstand dazu geäußert, die auch eine Immobilie in dem beschriebenen Bereich haben. Grundsätzlich hat das nichts miteinander zu tun. Es betrifft nur die Eigentümer!

  • Jerry M. sagt:

    „Es sei nicht nachvollziehbar, wie Mietverträge, Grundstücksveräußerungen oder Grundschuldbestellungen negative Auswirkungen auf eine Sanierung haben sollen.“

    Zumindest Grundstücksveräßerungen liegen auf der Hand, sollten/könnten genehmigungspflichtig sein. Immerhin ändert sich mit dem Eigentümer auch der Ansprechpartner. Und wenn die Straße saniert wird, muss auch der Eigentümer „erreichbar“ sein.

    Bei Grundschuldveränderungen oder Mietverträgen sehe ich diese Auswirkung jedoch auch nicht. Immerhin steht ein Mietvertrag nicht im Grundbuch.

    • Frank Ludowig sagt:

      Keine Kritik, nur eine Anmerkung:
      Um nach einem Eigentümerwechsel mit dem neuem Ansprechpartner in Kontakt zu treten bzw. zu bleiben, ist keine Genehmigung eines Verkaufs durch die Stadt notwendig. Die Stadt hat ohnehin Zugriff auf die Daten der Eigentumsverhältnisse, auf mehrere Arten sogar. Beispielhaft sei hier die Grundsteuer erwähnt oder andere Abgaben.

      • Jerry M. sagt:

        Okay… da ist was dran.

      • Demokrat sagt:

        Herr Ludowig, Ihr Hinweis ist richtig: Um nach einem Eigentümerwechsel einen neuen Ansprechpartner zu ermitteln, braucht es nicht automatisch eine Genehmigungspflicht für Grundstücksverkäufe. Die Stadt verfügt ohnehin über verschiedene Wege, Eigentumsverhältnisse festzustellen oder aktuell zu halten.

        Ein zusätzlicher Punkt sollte dabei aber nicht untergehen:

        Auch eine Stadtverwaltung darf vorhandene Daten nicht beliebig verwenden. Eigentumsdaten, Grundsteuerdaten oder sonstige Verwaltungsdaten unterliegen ebenfalls rechtlichen Grenzen, insbesondere Zweckbindung, Erforderlichkeit und Datenschutz. Nur weil eine Behörde Informationen hat oder beschaffen kann, heißt das nicht, dass sie diese für jeden beliebigen Verwaltungszweck frei nutzen darf.

        Deshalb müsste man sauber unterscheiden:

        Geht es lediglich darum, einen aktuellen Ansprechpartner zu kennen?

        Oder geht es darum, Grundstücksverfügungen inhaltlich zu kontrollieren und von einer Genehmigung abhängig zu machen?

        Für den ersten Zweck erscheint eine allgemeine Verkaufsgenehmigung kaum erforderlich. Für den zweiten Zweck müsste die Stadt sehr konkret begründen, warum gerade der Verkauf eines Grundstücks die Sanierungsziele beeinträchtigen kann.

        Der bloße Hinweis, der Eigentümer müsse „erreichbar“ sein, trägt eine Genehmigungspflicht jedenfalls nicht. Erreichbarkeit ist eine Frage der Datenaktualität. Genehmigungsvorbehalt ist eine Frage der Eingriffsverwaltung. Das sollte man nicht vermischen.

  • Karl Marx sagt:

    Es ist wirklich erstaunlich: Die Innenstadtsanierung in Wunstorf entwickelt sich zunehmend zum Sinnbild eines Deutschlands, in dem angeblich nichts mehr gelingen kann. In den Hauptrollen finden sich dabei massenhaft Klugscheißer und Jammerlappen, die mit gefährlichem Halbwissen große Töne im Netz spucken. Sie sind bemerkenswert talentiert darin, schlaue Kommentare zu verfassen und ausführlich zu erklären, warum etwas angeblich nicht funktioniert. Geht es dann jedoch darum, konkrete und realistische Alternativen vorzuschlagen, wird es erstaunlich oberflächlich und dünn.

    Es ist schon faszinierend, wie viele Expertinnen und Experten für Stadtentwässerung, Tiefbau und Städtebauförderung plötzlich unter den Innenstadt-Händlerinnen und -Händlern zu finden sind. Ein entsprechendes Studium oder eine fachliche Ausbildung haben die wenigsten. Für eine Pressemitteilung oder ein empörtes Statement scheint das aber auch nicht nötig zu sein. Hauptsache, man positioniert sich. Hauptsache, man ist „gegen die da oben“. Das reicht offenbar.

    Dabei ist es keineswegs so, dass die städtebauliche Sanierung ein exotisches Wunstorfer Sonderprojekt wäre. Das Verfahren wird seit Jahrzehnten in zahlreichen Kommunen angewendet und geht selbstverständlich mit Rechten und Pflichten für die Beteiligten einher. Dafür fließen schließlich auch erhebliche öffentliche Fördermittel.

    Doch in Wunstorf wird daraus schnell eine angebliche Bedrohung der Grundrechte. Man kennt sie ja: die heimlichen Sozialisten und Maoisten, die einst den Baugesetzgeber unterwandert haben sollen, um ihre perfiden Fantasien in das Städtebaurecht einzuschleusen. Betrachtet man manche Reaktionen, könnte man fast meinen, die Bundesrepublik stehe wegen einer Innenstadtsanierung kurz vor nordkoreanischen Verhältnissen.

    Vielleicht wäre etwas weniger Empörung und etwas mehr Sachkenntnis der Debatte zuträglicher.

    • Demokrat sagt:

      Bemerkenswert ist, dass ausgerechnet ein Kommentar, der anderen Halbwissen vorwirft, selbst keine einzige konkrete Gegenprüfung liefert. Er sagt nur: Das Verfahren gibt es, also wird es schon richtig sein. Das ist aber keine Fachkenntnis, sondern Obrigkeitsvertrauen.

    • Der Meisterbürger sagt:

      Persönliche Diffamierung anstelle einer sachlichen Auseinandersetzung. Erneut passt diese Entgegnung, wenn Karl Marx und seine Genossen sich zu Kritik am roten Rathaus äussern.

    • Jerry M. sagt:

      Nun, die Erfahrung der Bürger bei den letzten größeren oder kleineren Bauvorhaben der Stadt weckt eben das Bedürfnis, der Verwaltung auf die Finger zu schauen. Mangels Fachwissen stellen sich eben eine Menge Fragen, die in diesem Forum diskuiert werden. Diese Fragen durch die Behörden beantworten zu lassen, erscheint in so einem Fall eher unlogisch, da zu erwarten ist, dass die Antworten mehr Fragen aufwerfen, als aufklären. So tickt nun mal der öffentliche Dienst (sehr oft).

      • Demokrat sagt:

        Jerry M., der Grundgedanke ist nachvollziehbar: Nach früheren Bauvorhaben der Stadt besteht ein berechtigtes Bedürfnis, der Verwaltung genauer auf die Finger zu schauen.

        Unklar bleibt aber die Formulierung „mangels Fachwissen“.

        Wessen Fachwissen ist gemeint?

        Falls damit den Bürgern pauschal Fachwissen abgesprochen werden soll, wäre das problematisch. Unter den Bürgern, Eigentümern, Gewerbetreibenden und Kommentierenden können durchaus Menschen mit Fachkenntnissen in Bau, Planung, Recht, Finanzierung, Projektsteuerung oder Verwaltung sein. Man kann nicht einfach „die Bürger“ als fachlich ahnungslos behandeln und zugleich die Verwaltung von dieser Prüfung ausnehmen.

        Falls dagegen mangelndes Fachwissen auf Seiten der Verwaltung oder der bisherigen Projektsteuerung gemeint ist, wäre auch das zunächst nur eine Hypothese. Dann müsste man sauber unterscheiden: Geht es wirklich um fehlendes Fachwissen, um schlechte Kommunikation, um mangelhafte Projektsteuerung, um politische Zielvorgaben — oder um bewusstes Handeln trotz bekannter Einwände?

        Und falls mit „mangels Fachwissen“ das eigene Fachwissen gemeint sein sollte, stellt sich wiederum die Frage, warum daraus eine allgemeine Bewertung der Debatte abgeleitet wird.

        Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht, ob jeder Kommentierende selbst Fachmann ist. Entscheidend ist, ob die Stadt die Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, Kostenfolgen und rechtlichen Eingriffe des Sanierungsverfahrens nachvollziehbar erklärt.

        Bürger müssen keine Spezialisten sein, um belastbare Antworten verlangen zu dürfen. Gerade wenn Fachwissen ungleich verteilt ist, braucht es Transparenz.

  • Kerstin Obladen sagt:

    Wenn die Gewerbetreibende und Bürger das Gefühl haben, nicht ausreichend gehört zu werden, sollte die Verwaltung nicht in die Verteidigungshaltung gehen, sondern das Gespräch suchen. Vertrauen entsteht durch nachvollziehbare Entscheidungen und echte Beteiligung. Ich gehe auch davon aus, dass dies noch erfolgen wird. Besser spät, als nie.

    • Demokrat sagt:

      Frau Obladen, der Hinweis auf Gesprächsbereitschaft, nachvollziehbare Entscheidungen und echte Beteiligung ist richtig.

      Gerade deshalb ist Ihr letzter Satz interessant: „Ich gehe auch davon aus, dass dies noch erfolgen wird.“

      Woraus ergibt sich diese Annahme konkret?

      Gibt es dafür belastbare Erfahrungswerte, konkrete Zusagen, bekannte Gespräche oder Anzeichen aus Verwaltung und Politik? Oder ist das eher eine Hoffnung, dass die Stadtverwaltung den Dialog jetzt noch nachholt?

      Diese Unterscheidung ist wichtig. Denn nach der bisherigen Darstellung liegt der Sanierungsbeschluss bereits seit längerer Zeit vor. Die Satzung ist rechtskräftig, Sanierungsvermerke sollen eingetragen werden, Genehmigungsvorbehalte stehen im Raum, und viele Betroffene erfahren offenbar erst jetzt im Detail, welche Folgen das haben kann.

      Das ist nicht mehr die Phase vor einer Grundsatzentscheidung, sondern bereits die Phase nach wesentlichen Weichenstellungen.

      Deshalb reicht die Erwartung, dass „noch gesprochen wird“, nicht aus. Entscheidend ist, ob dieses Gespräch noch echte Ergebnisoffenheit hat.

      Beteiligung bedeutet nicht, dass Betroffene nachträglich informiert werden, warum bereits getroffene Entscheidungen richtig gewesen sein sollen. Beteiligung bedeutet, dass Einwände noch geprüft werden und tatsächlich Einfluss auf das weitere Verfahren haben können.

      Deshalb wäre konkret zu klären:

      Welche Punkte sind noch offen?
      Welche Einwände können noch berücksichtigt werden?
      Welche rechtlichen und finanziellen Folgen stehen bereits fest?
      Und woran sollen Betroffene erkennen, dass es nicht nur um nachträgliche Akzeptanzbeschaffung geht?

      „Besser spät als nie“ gilt nur dann, wenn „spät“ noch rechtzeitig genug ist, um etwas zu ändern.

  • Jörg Witthohn sagt:

    Zu dem Thema „Wertsteigerung für die Anlieger“ möchte ich folgenden Gedanken teilen. Die Hauptprotagonisten, die Anfang der 70er Jahre die Fußgängerzone mit entwickelt, gebaut und in vielen 1000 Stunden Arbeitseinsatz, meist ehrenamtlich, etabliert haben, und die Fußgängerzone zu dem gemacht haben, was sie heute ist, sind großen teils nicht mehr unter uns!
    Wenn die Oberfläche ein neues Pflaster bekommen soll, die Abwasserkanäle saniert werden müssen, handelt es sich um eine werterhaltende Maßnahme, und nicht wie von vielen behauptet, um eine wertsteigernde Maßnahme! Das ist nach ca. 50 Jahren Nutzung ein ganz natürlicher Prozess und gehört zu den Grundaufgaben einer Kommune. Ist dann die Erneuerung der Straße durch Hagenburg auch eine wertsteigernde Maßnahme für die Anlieger?
    Allein ein neues optisches Erscheinungsbild ist für die Gewerbetreibenden, besser für die Besitzer von Grund und Boden keine Wertsteigerung. Eine Wertsteigerung erreichen wir, wenn wir unsere Gäste willkommen heißen, die Verweildauer verlängert wird, und ja, wenn konsumiert wird. Wenn wir Kaufkraft aus dem Umland an uns binden können, und nicht an die Oberzentren und den Versandhandel verlieren.
    Ein Blick nach Stadthagen zeigt genau das. Perfektes Pflaster, aber viele Leerstände und schlecht erhaltene Gebäude! Wir waren an einem Samstag bei gutem Wetter dort, aber Frequenz sieht anders aus

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