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Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr festgelegt

31.03.2021 • Redaktion • Aufrufe: 475

Ab morgen gilt die Ausgangssperre. Die Region weicht aber von den Landesvorgaben ab, so dass erst ab 22 Uhr die Straße verlassen werden muss.

31.03.2021
Redaktion
Aufrufe: 475

Mit dem 1. April tritt eine elfnächtliche Ausgangssperre in der Region Hannover und somit auch in Wunstorf in Kraft.

Südstraße Wunstorf

Ab 22 Uhr gilt das Betretungsverbot für den öffentlichen Raum (Archivbild) | Foto: Daniel Schneider

Region (red). Die Region Hannover hat nun wie bereits angekündigt für den Zeitraum vom 1. April, 6 Uhr, bis Montag, 12. April, 5 Uhr, jeweils eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr verfügt. Hintergrund sind eine anhaltend hohe 7-Tages-Inzidenz in der Region Hannover und die Erwartung, dass die Meldezahlen über die Osterfeiertage kein zuverlässiges Bild liefern werden.

Keine „Anwesenheitspflicht“ bei anderweitiger Übernachtung

Für Ausnahmen ist ein triftiger Grund notwendig. Dazu gehören zum Beispiel notwendige medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlungen, die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit und der Besuch naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind. Mit der Ausgangssperre ist kein Übernachtungsverbot außer Haus verbunden, solange der Aufenthalt in der anderen Unterkunft nicht gegen die Kontaktbestimmungen verstößt.

„Der Entscheidung ist eine sehr intensive Güterabwägung vorangegangen“, betont Regionspräsident Hauke Jagau. „Der Schritt fällt mir wegen des deutlichen Einschnitts in die persönliche Freiheit der Menschen wirklich schwer.“ Die Erfahrung in und nach den Weihnachtstagen habe indes gezeigt, dass die Statistik über die Feiertage wegen der geringeren Zahl der Testungen unzuverlässig sei, so dass die Region weitere Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht an einen wenig aussagefähigen Inzidenzwert knüpfen wolle.

Erst ab 22 Uhr

„Wir beobachten eine Verschiebung der Infektionen hin zu den jüngeren und mobilen Altersgruppen“, sagt Jagau. „Von einer Ausgangssperre erwarten wir, dass abendliche Treffen, insbesondere jüngerer Leute, eingeschränkt werden.“ Aufgrund der großstädtischen Strukturen in der Region Hannover habe sich die Region jedoch entschieden, den Beginn der Ausgangssperre nicht wie vom Land vorgesehen auf 21 Uhr, sondern auf 22 Uhr zu setzen. „Viele Supermärkte haben bis 22 Uhr geöffnet. Und wer bis 20 Uhr arbeitet, sollte wenigstens noch die Chance haben, etwas spazieren gehen zu können“, sagt Jagau. Er erwarte, dass die Polizei bei den Kontrollen mit Augenmaß vorgehe und die Plausibilität der Erklärungen prüfe, wenn Menschen nach 22 Uhr draußen angetroffen werden. Einen Passierschein werde die Region Hannover nicht ausstellen, betont Jagau.

[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]Die niedersächsische Corona-Verordnung sieht vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte, deren Inzidenz über 100 liegt, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu treffen haben; ab einer Inzidenz von 150 ist das Instrument der Ausgangssperre vorgesehen.[/box]

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Kommentare


  • SA sagt:

    Liebe Stadt, bitte wie ist es mit Ehrenamtlichen geregelt? Ad hoc fallen mir da die Helfer der freiwilligen Feuerwehren ein? Wurde dem Feuer, der hilflosen Person hinter einer Tür etc… auchvgedagt, das die Feuerwehr erst um 5 Uhr wieder kommen kann?

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