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Autofahrer durchbricht Straßensperre

14.07.2020 • Daniel Schneider • Aufrufe: 319

Während eines Einsatzes im Rahmen eines Verkehrsunfalles durchbrach ein unbeteiligter Autofahrer die eingerichtete Straßensperrung. Zuvor beleidigte er noch eine Einsatzkraft.

14.07.2020
Daniel Schneider
Aufrufe: 319

Während eines Einsatzes im Rahmen eines Verkehrsunfalles durchbrach ein unbeteiligter Autofahrer die eingerichtete Straßensperrung. Zuvor beleidigte er noch eine Einsatzkraft.

Unfall auf der L 392

Unfall auf der L 392 | Foto: Feuerwehr Wunstorf

Wunstorf (red). Heute Nachmittag kam es zu einem Unfall auf der L 392, in den mehrere Fahrzeuge verwickelt waren. Zur Unfallstelle wurde auch die Feuerwehr gerufen, die auslaufende Betriebsstoffe abstreute und die Polizei bei Absperrmaßnahmen unterstützte. Zu Letzterem gehörte auch, dass der Verkehr auf Höhe der Kanalbrücke in Richtung Gewerbegebiet umgeleitet wurde.

Autofahrer gibt Gas

Ein Golffahrer versuchte jedoch zunächst, sich hinter einem Abschleppwagen zur Unfallstelle durchzumogeln. Eine Einsatzkraft bemerkte dies und forderte den Mann hinterm Steuer auf, der Umleitung zu folgen. Daraufhin wurde der Golffahrer beleidigend. Statt anzuhalten und den Anweisungen zu folgen, gab er Gas und flüchtete. Die Feuerwehr hat Anzeige gegen den Autofahrer erstattet.

Unfall auf der L 392

Unfall auf der L 392 | Foto: Feuerwehr Wunstorf

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Kommentare


  • Bernd-Michael Rosenbusch sagt:

    Dem Autofahrer gehört die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen und außérdem sollte ihm mindestens 5 Jahre haft ohne Bewährung wegen massiver Behinderung der Feuerwehr verordnet werden.

  • G. Decker sagt:

    Nicht ausschließlich unter rein rechtlichen Gesichtspunkten gesehen liegt mir das durch den Fahrer des Golfs gezeigte Auftreten arg im Magen (auch ohne der juristischen Fakultät anzugehören).

    Vielmehr ist es die komplette Respektlosigkeit gegenüber den Einsatzkräften, die meine Mageschmerzen sich hin zur Übelkeit und zum Brechreiz entwickeln lassen.

  • Basti g. sagt:

    Ich Frage mich immer wieder wieso die respektlosigkeit gegenüber Polizei, Rettungskräfte, feuerwehr usw. Ständig singt jeder könnte mal in solch eine Lage kommen und froh sein das es solche Menschen gibt ! Wer diese Menschen so missachtet sollte sich kenntlich machen und im hilfsfall verrecken das wäre besser als jede Geldstrafe

    • G. Decker sagt:

      Dem Teil Ihres Kommentars #Basti G bezüglich des sinkenden Respekts vor den Einsatzkräften sämtlicher Hilfsorganisationen ist zuzustimmen.
      Nachzuvollziehen ist mir darüber hinaus Ihr Zorn.

      Der zweite Teil des letzten Satzes in Ihrem Kommentar zeigt erneut trefflich Ihre Tendenzen zur Unsachlichkeit und zu einem für erwachsene Menschen peinlichen Sprachstil. Traurig.

      • Basti g. sagt:

        Wer sollte ihrer Meinung nach solchen Menschen noch helfen ? Die Helfer die sich von so einem beschimpfen lassen ?

  • Andrea sagt:

    Das Verhalten des Golf-Fahrers ist keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern eine Verkehrsstraftat und wird sicherlich entsprechend geahndet werden. Meiner Meinung nach gehört ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen und zwar sofort, da er zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet erscheint. Ob das auf Dauer der Fall ist muss durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten entschieden werden, das dieser Mensch nach längerer Zeit des Führerscheinentzugs beantragen kann.

    Und Basti…, „verrecken“ würde man ihn nicht lassen. Im Gegenteil, wenn er in eine solche Notlage käme würde man sogar für ihn eine Strasse sperren um ihm helfen zu können. Man nennt das humanitär. „Verrecken lassen“ wäre das Gegenteil. Willst du das wirklich? Ich glaube nicht…

    • G. Decker sagt:

      @ Andrea
      Juristisch beurteilen darf, kann und möchte ich mangels Fachstudium nicht, was der Golffahrer „verzapft“ hat.

      Auf meinem durchaus gesunden Rechtsverständnis hingegen beruht meine Meinung, dass hier die Grenze zum strafbaren Handeln überschritten wurde und nicht nur von einer ‚Ordnungswidrigkeit‘ gesprochen werden kann und darf.

      Ich hoffe, dass die Richter*innen im Prozess das ebenfalls so betrachten werden und die zu verhängende Strafe entsprechend ausfallen wird.

      By the way:
      Das Denken unter humanistischen Aspekten ist nicht jedem gegeben.
      Ärgerlich- doch mit den Worten meiner längst verstorbenen Großmutter:
      „Da kannst du nichts machen. Nicht mit Geld und nicht mit guten Worten“. Stimmt. Leider.

      • Andrea sagt:

        @ G.Decker
        Eigentlich braucht man nicht unbedingt ein Jurastudium, ein bisschen Wissen aus der Fahrschule reicht schon. Somit ist das Durchbrechen einer Straßensperre ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ und das fällt unter das Strafrecht und kann nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. §315b StGB sieht dafür sogar bis zu 5 Jahren Haft vor. (Nein, ich habe auch kein Jurastudium, ich weiß nur wie man Google bedient :-))

        Und was Brasti…, sorry Basti betrifft…, Ich hätte dem Golffahrer vor Ort wahrscheinlich auch mit irgend welchen Verbalinjurien geantwortet. Aber wenn ich im Nachhinein etwas darüber schreibe, dann habe ich doch Zeit mir meine Worte zu überlegen und dann vermeide ich natürlich so etwas wie „verrecken lassen“. Basti ist vielleicht sehr spontan mit dem was er schreibt, aber das er auch danach handeln würde kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Basti, sag‘ was dazu :-)

        • G. Decker sagt:

          @ Andrea
          Die Ausführungen sind mir durchaus geläufig, so dass ich dafür tatsächlich kein abgeschlossenes Jurastudium brauche.

          Dennoch übe ich mich aus Gründen der Angteifbarkeit lieber in Zurückhaltung:
          in etlichen in der #Wunstorfer Auepost eingestellten Kommentaren zu Artikeln st zu sehen, dass es einigen aus der Leserschaft vorzugsweise um Angriff und Verbalattacken geht.

          Ja:
          Auch ich bin der Ansicht, dass es in der schriftlichen Ausdrucksweise durchaus machbar ist, seine Worte und seinen Stil zu überdenken.
          In einer 1:1-Begegnung nicht wirklich immer umzusetzen, doch zumindestens im Schriftlichen darf man von einem- wenn auch oft vermeintlich- Erwachsenen erwarten können, dass Worte mit mehr Bedacht gewählt werden.

          Die Hoffnung auf eine Wortmeldung muss ich leider zerstören:
          #Basti G. hat in der Kommentarfunktion hinreichend demonstriert, dass eine sachliche Diskussion/Auseinandersetzung von ihm nicht gewollt ist.

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