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Corona-Ampel springt am Donnerstag auf Gelb

19.05.2021 • Redaktion • Aufrufe: 1351

Ab morgen wird die Corona-Ampel auch für Wunstorf „Gelb“ zeigen. Die Ausgangssperre wird zurückgenommen. Die Außengastronomie darf starten. Reguläres Einkaufen wird wieder möglich, wenn ein Schnelltestergebnis vorgelegt wird oder eine nachgewiesene Immunisierung besteht.

19.05.2021
Redaktion
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Wappen Region Hannover
Region Hannover (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Region (red). Mit dem heutigen Mittwoch liegt die 7-Tages-Inzidenz weiter stabil unter der 100er-Schwelle. Aktuell liegt sie laut Robert-Koch-Institut bei 51,0 – und hat seit dem 12. Mai die 100er-Marke nicht mehr überschritten. Damit sind die im Bundesgesetz vorgegebenen fünf Werktage erfüllt, die zur Aufhebung der sogenannten „Bundesnotbremse“ notwendig sind. Die Region hat dies heute mit einer Allgemeinverfügung bestätigt. Ab morgen, dem 20. Mai, gelten daher neue Regeln – nun wieder auf Grundlage der niedersächsischen Landesverordnung:

Keine Ausgangsbeschränkungen mehr

Die Ausgangsbeschränkungen fallen für die Region Hannover weg. Es darf sich also wieder jeder auch nach 22 Uhr außerhalb des eigenen Hausstandes aufhalten.

Private Treffen

Ein Haushalt darf sich mit zwei Personen eines anderen Haushalts treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt, nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Genesene sowie vollständig geimpfte Personen zählen ebenfalls nicht.

Einkaufen

Im Einzelhandel dürfen Lebensmittelgeschäfte sowie Geschäfte für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs mit Hygienekonzept, aber ohne notwendigen Schnelltest öffnen. Andere Geschäfte ab 200 Quadratmeter dürfen wieder regulär Kunden empfangen, wenn diese einen negativen Schnelltest vorweisen können. Ausnahmen: Vollständig geimpfte oder genesene Personen. Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen sich aussuchen, ob Kunden spontan mit Schnelltest oder mit Terminvereinbarung kommen.

Friseure, Kosmetiker & Co.

Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit einem Hygienekonzept vollumfänglich öffnen. Dazu zählen etwa Friseurbetriebe, Massagestudios oder Kosmetikstudios. Wenn während der Dienstleistung nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden kann, muss der Kunde einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen. Sexuelle Dienstleistungen sind weiterhin nicht erlaubt.

Außengastronomie

Die Außengastronomie darf ebenfalls öffnen. Grundvoraussetzung ist immer ein Hygienekonzept, zu dem unter anderem auch weitreichende Abstände zwischen den Tischen gehört. Voraussetzung auch hier ein aktueller negativer Schnelltest. Ausnahmen: Vollständig geimpfte oder genesene Personen.

Sport

Sport ist ebenfalls wieder in einem größeren Ausmaß möglich. Erwachsene, die entweder aktuell getestet, genesen oder vollständig geimpft sind, dürfen unter freiem Himmel wieder kontaktlosen Sport – auch in Gruppen – betreiben. Der Abstand von zwei Metern muss aber eingehalten werden. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren ist auch Kontaktsport mit bis zu 35 Personen wieder erlaubt.

Freizeit

Ohne tagesaktuellen Test können nun auch Zoos, Tierparks oder botanische Gärten betreten werden. Das gilt allerdings nur für die Außenbereiche. Wenn Innenbereiche geöffnet werden sollen, brauchen Besucher einen tagesaktuellen Test. Museen, Galerien und Ausstellungen dürfen mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent wieder für Menschen öffnen, die einen aktuellen Test vorweisen können oder genesen bzw. vollständig geimpft sind. Für Kinos, Theater oder Kulturzentren sind Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen erlaubt. Auch hier gilt als Zulassungsvoraussetzung ein aktueller Test, Genesung oder vollständiger Impfschutz.

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Kommentare


  • Grit D. sagt:

    Zu den Tests gibt’s bekanntlich völlig unterschiedliche Ansichten.

    Dennoch eine der sehr wenigen Möglichkeiten, nicht buchstäblich vor der Tür bleiben zu müssen.

    Umso ärgerlicher, dass aus der angedachten Testmöglichkeit im ehemaligen Matratzenladen am Anfang der Fußgängerzone nichts wird.

    Verdruss löst darüberhinaus aus, dass- von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen- Termine in den wenigen- viel zu wenigen Test-Stellen vereinbart werden müssen, somit nichts mit eben mal spontan ein Geschäft besuchen.

    Natürlich freue ich mich, dass endlich wieder mehr möglich wird.
    Inkludiert jedoch nicht, dass ich stehenden Fußes auch alles nutze.

    Der so lange von so ziemlich jedem ersehnte Weg Richtung normales Leben kann- nicht muss!- uns mächtig auf die Füße fallen.

    Für den Moment begnügen ich mich mit der Aufhebung der Pflicht zum Tragen von FFP 2-Masken in den öffentlichen Verkehrsmitteln.

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