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Diverse Fahrerfluchten in Steinhude

16.07.2017 • Redaktion • Aufrufe: 653
16.07.2017
Redaktion
Aufrufe: 653

Am Wochenende verzeichnete die Wunstorfer Polizei drei Unfallfluchten in Steinhude. Nur in einem Fall gelang es den Beamten bislang, den Täter zu stellen.

Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Am Freitag wurde auf der Schmiedestraße in Steinhude zwischen 8.30 und 13.30 Uhr ein geparkter BMW von einem unbekannten Fahrzeug beschädigt. Der Verursacher beging Fahrerflucht. Der Schaden beläuft sich auf ca. 2.500 Euro.

Info: Fahrerflucht
Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500-1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr oder nach 24 Stunden profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.

Ebenfalls in Steinhude, in der Straße Am Fuhrenweg. wurde am Samstag in der Zeit von 8.50 bis 20.30 Uhr ein geparkter Opel Adam beschädigt. Der Verursacher streifte vermutlich beim Ausparken das abgestellte Auto und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Der Unfall ereignete sich in einer Parkbucht vor der Hausnummer 26. Der Schaden beläuft sich auf ca. 500 Euro. In beiden Fällen bittet die Polizei mögliche Zeugen um Hinweise unter der Telefonnummer 05031/95300.

Unfallfahrer wird überführt

Wiederum im Fuhrenweg ereignete sich am Samstag gegen 12.15 Uhr eine Verkehrsunfallflucht. Hier konnte der flüchtige Fahrer jedoch aufgrund von Zeugenaussagen und weiteren Ermittlungen kurze Zeit später überführt werden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

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