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Mit der offenen Bierflasche in die Polizeikontrolle

08.04.2024 • Redaktion • Aufrufe: 12731

Dass man sich stark betrunken noch auf einem E-Scooter halten kann, grenzt bereits an ein Wunder. Ein Wunstorfer setzte am Sonntag noch einen drauf: Er fuhr einhändig und hielt in der anderen Hand noch eine Bierflasche, als ein Streifenwagen auf ihn aufmerksam wurde.

08.04.2024
Redaktion
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Polizeifahrzeug Wunstorf
Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Die Polizei schläft nie: Am frühen Sonntagmorgen kurz vor 4 Uhr war eine Streifenwagenbesatzung des Wunstorfer Kommissariats gerade auf der Hindenburgstraße unterwegs, als ihr dort ein unbeleuchteter E-Scooter entgegenkam. Der Fahrer, ein 40-jähriger Mann, hatte das Licht in der Dunkelheit nicht eingeschaltet. Stattdessen lenkte er nur mit einer Hand – in der anderen hielt er eine offene Bierflasche.

Die Beamten hatten damit mehr als nur einen Grund, einmal genau hinzuschauen, und entschlossen sich folgerichtig zu einer sogenannten anlassbezogenen Verkehrskontrolle – einer gezielten Kontrolle des Scooterfahrers.

Promillewert mit einer 3 vor dem Komma

Dabei bemerkten die Polizisten Symptome bei dem 40-Jährigen, die zum vermuteten Bierkonsum passten: Es wurden „körperliche Auffälligkeiten festgestellt, die auf eine Beeinflussung durch Alkohol hindeuteten“, teilte die Polizei mit. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Der Test ergab einen Wert von 3,04 Promille.

In der Hindenburgstraße wurde der Fahrer kontrolliert (Archiv)

Statt einer möglichen Ordnungswidrigkeit war man damit nun im Bereich des Strafrechts: Die Beamten leiteten ein entsprechendes Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Auch um die Entnahme einer Blutprobe kam der Mann nicht mehr herum.

Dass er nicht als Fahrradfahrer, sondern als E-Scooterfahrer alkoholisiert ertappt worden war, spielte keine Rolle mehr: Auch auf dem Fahrrad wäre bei diesem Alkoholwert ein Strafverfahren kaum zu vermeiden gewesen.

Obwohl E-Scooter verkehrsrechtlich weitgehend dem Fahrrad gleichgestellt sind, gilt das nicht für die Alkohol-Promillegrenze, denn E-Scooter zählen in Deutschland letztlich zum motorisierten Verkehr. Damit gelten für Kleinstrollerfahrer dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer. Das Überschreiten der Promillegrenze von 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration führt zu einem Bußgeld und einem oder mehreren Punkten in der Verkehrssünderkartei. Für Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0-Promille-Grenze. Bei Trunkenheit im Verkehr, die in der Regel spätestens bei 1,1 Promille oder unsicherer Fahrweise erreicht ist, bleibt es nicht bei Punkten in der Verkehrssünderkartei oder sogar dem Verlust eines Autoführerscheins: Wer aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu steuern, und dennoch am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat gemäß § 316 Strafgesetzbuch. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Gefängnis. Ein neuer Führerschein kann dann an hohe Hürden geknüpft sein: der sogenannte Idiotentest, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), steht normalerweise spätestens ab 1,6 Promille an.
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Kommentare


  • Grit D. sagt:

    Respekt (negativ gemeint):
    sich voll wie „Tausend Mann“ meinen volltrunken am Verkehr teilnehmen zu wollen, ist an Dreistigkeit kaum zu toppen!
    Der Mann hat- so vermittelt der Artikel- augenscheinlich ein ernstes Alkohol-Problem…

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