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Mordanklage im Fall Jan: Jugendlicher aus Wunstorf wird wegen Mordes und Erpressung angeklagt

02.05.2023 • Redaktion • 2 Min.Kommentare: 2

Schon vor der Tötung eines Schülers in Wunstorf war der Tatbeschuldigte wegen Drohungen aufgefallen. Nun kommt es zur Gerichtsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft hat Details zur Todesursache erstmals bestätigt.

02.05.2023
Redaktion
2 Min.
Tatort Blumenau: Eine alte Gärtnerei und Baumschule (Archiv) | Foto: Deppe/Dombrowski

Wunstorf (red). Der 14-jährige Wunstorfer Schüler Jan N. ist am 24. Januar in Blumenau mit Steinen erschlagen worden. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat diese Tatsache am heutigen Dienstag zum ersten Mal offiziell und öffentlich bestätigt. Zugleich teilte sie mit, dass sie Anklage wegen des Vorwurfs des Mordes und der versuchten Erpressung in mindestens zwölf Fällen gegen den Gleichaltrigen erhoben hat, der im Verdacht steht, die Tat begangen zu haben.

Der junge Beschuldigte – wie sein Opfer Schüler der Integrierten Gesamtschule (IGS) – schweigt seit seiner Festnahme. Er war noch am Abend des Tattages in Gewahrsam genommen worden. Später war Untersuchungshaft angeordnet worden, seitdem sitzt er in der Jugendhaftanstalt Hameln ein.

Der Junge soll seine Freundschaft zum Opfer ausgenutzt haben, Jan N. in einen Hinterhalt auf das Gelände einer früheren Baumschule in Blumenau gelockt, gefesselt und mit Steinen traktiert haben. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft der Auepost. Die Verletzungen waren so schwer, dass das Opfer noch am Abend während der Tat gestorben ist. Mit einem Großaufgebot war nach dem Schüler gesucht worden.

Jugendlicher schon vorher aufgefallen

Staatsanwalt Can Türkay gab heute auch erstmals Details zum zweiten Vorwurf der Ermittler gegen den mutmaßlichen Täter bekannt: Im Dezember 2022 und Januar 2023 soll er in Schreiben an insgesamt zwölf Familien in Wunstorf versucht haben, Geld zu erpressen. In den Briefen soll er nach Türkays Angaben damit gedroht haben, die Wohnungen oder Häuser der Familien zu sprengen oder Angehörigen Gewalt anzutun.

Die Anklage wird vor der Jugendkammer des Landgerichts Hannover verhandelt. Der Prozess ist wegen des Alters des Beschuldigten nicht öffentlich. Termine für die Verhandlungen stehen noch nicht fest.

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Kommentare


  • wunstorfer sagt:

    Der mutmaßliche Täter war also schon vor der schrecklichen Tat durch 12 (!) Erpressungsschreiben aufgefallen, aber „aus dem Verkehr ziehen“ war offensichtlich trotzdem nicht möglich!? Scheinbar muss wirklich immer erst „etwas (noch schlimmeres) passieren“, damit von staatlicher Seite etwas passiert…

    Gerade auf jugendliche Straftäter sollte man mMn bereits so früh wie möglich mit möglichst hohen Strafen einwirken, damit es „Klick“ macht (auch wenn es das bei manchen Tätern wohl nie tuen wird).

  • Grit D. sagt:

    Mitmenschen versuchen unter Androhung von Gewalt zu erpressen, ist alleine nicht zu entschuldigen und zu rechtfertigen.
    Doch ein Mord ist eine ganz andere Hausnummer und macht mich fassungslos wie entsetzt!

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