Wunstorf (red). Bei der Stadtverwaltung häufen sich die Beschwerden über die falsche Müllbereitstellung und die Klagen zu Problemen bei der Abholung der Wertstoffe. Für die Abholung der Wertstoffe in den Umlandkommunen der Region Hannover ist ab dem 1. Januar die Firma RMG Rohstoffmanagement GmbH zuständig, zuvor waren die „gelben Säcke“ von der Firma Remondis eingesammelt worden. Noch muss sich der Wechsel offenbar allerdings noch einspielen – auch in Wunstorf berichteten Einwohner über nicht abgeholte Wertstoffsäcke in ihren Straßen. Ähnliche Klagen waren zu hören gewesen, als Remondis vor 6 Jahren den Auftrag zur Wertstoffsammlung erhalten hatte. Auch die Verteilung der Rollen mit gelben Wertstoffsäcken in den Geschäften scheint stellenweise noch nicht dem Bedarf zu entsprechen.
Die Stadt weist darauf hin, dass man sich bei Problemen und Fragen betreffend die Wertstoffsackabholung oder die Leerung der gelben Container direkt an die RMG Rohstoffmanagement GmbH wenden kann, telefonisch unter der Rufnummer (0800) 400 600 5 oder per E-Mail.
Doch auch beim Bereitstellen des Abfalls läuft nicht alles reibungslos: Häufig wird der Abfall zu früh oder falsch befüllt an die Straße gestellt. Die Abfallsäcke dürfen das Gewicht von 10 Kilogramm nicht überschreiten und müssen am Verschluss gut greifbar sein. Scharfe und spitze Gegenstände sollten sichtbar verpackt sein.
Die mit der aktuellen Jahreszahl gekennzeichneten grauen Restabfallsäcke, die blauen Papiersäcke, die grünen Bioabfallsäcke und die gelben Wertstoffsäcke sowie die Abfalltonnen sind am Tag der Müllabfuhr bis 6 Uhr für die Abholung bzw. Leerung bereitzustellen. Dies bedeutet, dass der Abfall nicht bereits Tage vorher an den Straßen stehen darf. Die Abfalltermine können telefonisch über die Hotline (0800) 9991199 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover erfragt werden. Unter www.aha-region.de kann sich jeder seinen persönlichen Abfallplaner anzeigen lassen und bei Bedarf ausdrucken. Zu beachten ist, dass die Abholung des Restabfalls 14-tägig erfolgt.
Verunreinigungen, die nach Abholung der Säcke auf öffentlichen Flächen verbleiben, sind vom Verursacher zu beseitigen. Die Anwohner sind außerdem verpflichtet, ihre falsch bereitgestellten Restabfallsäcke oder andere nicht zugelassene Säcke mit Restmüll sowie falsch befüllte Säcke von den Fußwegen oder dem übrigen öffentlichen Straßenraum zu entfernen. Der Verstoß gegen die maßgeblichen Bestimmungen der Abfallsatzung sowie die Nichteinhaltung der Wunstorfer Straßenreinigungsverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Schreibe einen Kommentar