Waltringhausen/Braunschweig (red). Die Info der Polizei klang ganz unspektakulär – obwohl „nüchtern“ wahrscheinlich nicht das angemessene Synonym wäre: „Fahrer unter Einfluss von Betäubungsmitteln“ lautete die Angabe zu einem Vorfall am vergangenen Samstagnachmittag.
Dahinter verbarg sich jedoch keine Routinekontrolle, sondern in Wirklichkeit eine Verfolgungsjagd von Braunschweig über Wunstorf bis hinein ins Schaumburgische.
Begonnen hatte der Fall auf der A2 nördlich von Braunschweig, auf Höhe des Regionalflughafens Braunschweig-Wolfsburg. Dort war eine Streifenwagenbesatzung der örtlichen Autobahnpolizei auf einen VW Passat aufmerksam geworden – aufgrund dessen „unangemessener Fahrweise“.
Die Beamten im Streifenwagen entschlossen sich zu einer Verkehrskontrolle und gaben dem Fahrer des Passats Anhaltesignale. Die ignorierte der Autofahrer jedoch und fuhr einfach weiter auf der A2 in Richtung Hannover.
Auch weitere hinzugezogene Polizeifahrzeuge auf der Autobahn konnten den Passatfahrer nicht zum Anhalten bewegen. Einem aus Polizeifahrzeugen gebildeten Hindernis, das den Verkehr abbremsen und den VW stoppen sollte, wich das Fahrzeug einfach aus: Der Passatfahrer beschleunigte und flüchtete über den Standstreifen an der Polizei vorbei.
Kreuz und quer über sämtliche Fahrspuren der Autobahn raste der Fahrer weiter Richtung Westen und erreichte dabei Geschwindigkeiten von über 180 Stundenkilometern. Stau, der die Fahrt hätte beenden können, gab es zu diesem Zeitpunkt gerade einmal nicht. Die Polizei verfolgte den Wagen weiterhin und forderte weitere Unterstützung an.
So wurden auch der Polizeihubschrauber aus Hannover sowie zwei weitere Polizeifahrzeuge der Autobahnpolizei Garbsen eingesetzt. Doch weiter ging die Fahrt nun Richtung Wunstorf.
Erst an der Anschlussstelle Wunstorf-Kolenfeld verließ der Passatfahrer die Autobahn. Ans Anhalten dachte er jedoch weiterhin nicht, und auch die aktuellen Ampeln, Spurverengungen und Sperren an dieser Autobahnabfahrt stellten kein Hindernis dar. Über verschiedene Landstraßen setzte der Wagen aus Braunschweig seine Flucht vor der Polizeikontrolle fort und umfuhr dabei auch mehrere Absperrungen, die die Polizei auf den Straßen errichtet hatte.
Der Passat war inzwischen im Bad Nenndorfer Ortsteil Waltringhausen angekommen, als der Flüchtende einen strategischen Fahrfehler beging: Er bog von der dortigen B442 ganz in der Nähe von Möbel Heinrich auf eine kleine Anwohnerstraße ab – die jedoch nicht wie offenbar erwartet zum Straßengeflecht des Gewerbegebietes rund um das große Möbelhaus führte, sondern abrupt an Straßenpollern endete. Der Passat war in den Oberen Hohlweg gefahren – eine Sackgasse.
Der Fahrer ließ seinen VW an der Garagenmauer eines dortigen Grundstückes stehen, sprang aus dem Auto und versuchte nun zu Fuß, weiterzuflüchten. Weit kam er nun jedoch nicht mehr. Die Polizei war dicht hinter ihm gewesen. Die ebenfalls aus den Fahrzeugen springenden Beamten eilten dem Mann nach und konnten ihn schon nach einigen Metern stellen.
Der Fahrer war ein 45 Jahre alter Mann, der sich nun widerstandslos festnehmen ließ. Nun stellte sich erstmals der Grund für die Flucht heraus: Der Fahrer sagte der Polizei, dass er Drogen genommen habe. Dafür nahmen die Beamten nun etwas: Beim Festgenommenen wurde eine Blutprobe veranlasst.
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dürfte nun jedoch zu den geringsten Problemen des 45-Jährigen gehören. Die Polizei hat mehrere Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Fahren unter Einfluss von Drogen und wegen illegalem Kraftfahrzeugrennen. Führerschein und Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.
Ein illegales Straßenrennen kann auch dann nach dem deutschen Strafrecht bestraft werden, wenn ein Autofahrer allein, ohne weitere Mitrennfahrer, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um höchstmögliche Geschwindigkeiten zu erreichen - oder weil ihn die Polizei verfolgt. Die Tat wird mit mindestens zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. Wer dabei andere Menschen oder hohe Sachwerte gefährdet, kann mit 5 Jahren Haftstrafe oder Geldstrafe rechnen. Werden Menschen verletzt oder kommt es zum Tod eines Menschen, ist die Mindeststrafe ein Jahr Gefängnis – die Höchststrafe 10 Jahre Haft.
Ich weis ja nicht, was der Drogenjunge durch die Raserei bewirken wollte. Eigentlich hätte er sich auch sofort ergeben können. Dann wäre die Latte an Straftaten nicht so lang geworden! Und er hätte nicht so viel Menschen gefährdet.
Merke: „nur die Polizei darf scheller fahren als die Polizei erlaubt“!
Seinen ‚Lappen‘ dürfte der „rasende Roland‘ für lange- sehr lange Zeit nicht wieder in den Händen halten können. Richtig so!