Wunstorf (red). Entlang der Hagenburger Straße gibt es keinen eigenen Radweg oder Radstreifen, nur einen einzelnen Gehweg, den sich Radfahrer und Fußgänger teilen müssen – und das in beide Richtungen. Das wurde einer Radfahrerin am vergangenen Samstagvormittag offenbar zum Verhängnis, obwohl sie mit ihrem Pedelec regelkonform auf dem Geh- und Radweg in Richtung Medicum unterwegs gewesen war.
Benutzungspflicht: Entlang der Hagenburger Straße, einem Teilstück der B 441, besteht für Radfahrer in beiden Richtungen die Pflicht, den gemeinsamen Geh- und Radweg zu benutzen. Vor allem E-Bikes sind damit oft genauso schnell unterwegs wie der Autoverkehr, fahren aber neben der eigentlichen Fahrbahn.
Als die Hagenburgerin gegen 11 Uhr auf Höhe der Neuapostolischen Kirche war, fuhr ihr plötzlich von rechts ein VW Touran in den Weg. Der Fahrer, ein 57-Jähriger, war ebenfalls in Richtung Medicum unterwegs gewesen, wollte in den Weg zur Marktkauf-Lieferantenzufahrt einbiegen und hatte die Radfahrerin, die parallel zu ihm auf der linken Seite fuhr, übersehen.
Während aus der Zufahrt an der Kirche kommende Fahrzeuge aufgrund eines Stoppschildes anhalten müssen, ist dies von der Straßenseite aus nicht der Fall – von hier aus können Fahrzeuge auch direkt einbiegen.
Für eine Notbremsung der Radfahrerin war es zu spät: Die 55-Jährige prallte mit dem Rad zuerst auf das Heck des Touran und stürzte dann. Bei dem Sturz zog sich die Hagenburgerin leichte Verletzungen zu.
Sowohl Fahrrad als auch Auto wurden bei dem Unfall beschädigt – die Polizei Wunstorf geht von einem Sachschaden von rund 1.100 Euro aus.
Nach diesem Artikel https://www.adfc.de/artikel/rechtliche-rahmenbedingungen dürfen E-Bikes gar nicht auf Radwegen fahren, wenn es kein Zusatzschild „für E-Bikes frei“ gibt.
„Vor allem E-Bikes sind damit oft genauso schnell unterwegs wie der Autoverkehr, fahren aber neben der eigentlichen Fahrbahn“ … da frage ich mich, warum trennt man Autofahrer und Fußgänger, aber nicht E-Bikes und Fußgänger?