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Straftaten rund um den Straßenverkehr

06.06.2017 • Redaktion • Aufrufe: 540
06.06.2017
Redaktion
Aufrufe: 540

Auch am Pfingstwochenende blieb Wunstorf nicht von Straftaten verschont. Eine Fahrerflucht, ein Fahrraddiebstahl und Fahrer ohne Führerschein beschäftigten die Polizeit.

Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (rdt). Auf dem Parkplatz der Strandterrassen in der Meerstraße in Steinhude wurde am Samstag, den 03.06., zwischen 12.07 und 14.00 Uhr ein Audi A3 eines 60-jährigen Besuchers aus Bad Salzdetfurth beschädigt. Wahrscheinlich streifte der unbekannte Unfallverursacher den dort stehenden Wagen des Mannes beim Ein- oder Ausparken und entfernte sich danach unerlaubt von der Unfallstelle. Der verursachte Schaden wird auf ca. 1.500 Euro geschätzt. Zeugen, die Angaben zum Unfallgeschehen oder dem Unfallverursacher machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

Geklaute Räder am Bahnhof

Ebenfalls am Samstag, zwischen 11.15 und 17.00 Uhr, wurde in der Hindenburgstraße in Bahnhofsnähe ein schwarzes Damenrad der Marke Dynamics entwendet, das dort an einem Rohrbügel angeschlossen war. Bereits drei Tage zuvor war an fast derselben Stelle ein an einem Zaun angeschlossenes Gudereit-Herrenrad gestohlen worden. Der Wert der gestohlenen Räder beträgt etwa 550 Euro.

Ohne Führerschein in Wunstorf unterwegs

Am Freitagabend kurz vor 21 Uhr kontrollierte die Polizei einen in Wunstorf lebenden Kirgisen, der mit dem Auto unterwegs war, ohne einen in der EU gültigen Führerschein zu besitzen. Der 24-Jährige konnte nur einen kirgisichen Führerschein vorlegen, der bei einem Aufenthalt von über einem halben Jahr in Deutschland aber hätte umgeschrieben werden müssen.

Am Samstag dann wurde das Delikt erneut begangen – von einem Rollerfahrer zwischen Klein Heidorn und Großenheidorn. Kurz vor 15 Uhr stoppten die Beamten den Roller, und stellten fest, dass die Drosselung des als Mofa versicherten Rollers ausgebaut war, der Roller also nun schneller als 25 km/h fahren konnte. Für das Fahren eines Rollers war aber kein Führerschein vorhanden.

Entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein wurden eingeleitet.

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