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Westufer: Neue Regeln zum Vogelschutz am Steinhuder Meer

21.05.2021 • Redaktion • Aufrufe: 2018

Die Naturschutzgrenzen auf dem Steinhuder Meer wurden zum Vogelschutz neu gezogen. Wassersportler und Angler müssen sich umorientieren.

21.05.2021
Redaktion
Aufrufe: 2018
Gänse Steinhuder Meer
Gänse auf dem Steinhuder Meer (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

Hannover/Neustadt a. Rbge./Wunstorf (red). Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Westufer Steinhuder Meer“ Ende April 2021 gelten auf der Wasserfläche und den Steinhuder Moorwiesen neue Grenzen. Auf dem Wasser ist die Erweiterung der Schutzzone bereits durch Bojen erkennbar. Zusätzlich wurden 1,50 Meter hohe Schilder mit Erläuterungen in den Seegrund gesetzt. Die Region Hannover bittet alle Wassersportler, die Neuabgrenzung zu respektieren.

Die Wasserfläche am Westufer des Steinhuder Meeres ist ein besonders wertvoller Teil des „Vogelschutzgebiets mit internationaler Bedeutung“ und gehört als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet zum europäischen System von Schutzgebieten Natura 2000. Bei festgestellten Verstößen können Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Naturschutzbehörde eingeleitet werden. Aktuelle Hinweise zum Befahren des Steinhuder Meers hat die Region in einem Faltblatt mit einer Karte aller neuen Grenzen zusammengestellt. Es liegt bei den Naturpark-Informationsstellen und den Tourist-Informationen aus. Zusätzlich können die Informationen auch online abgerufen werden.

Neue Naturschutzgrenzen
Die grüne Linie wurde neu gezogen und verkleinert das Steinhuder Meer für Wassersportler im westlichen Bereich. Auch der südliche Uferbereich westlich des Hagenburger Kanals, bislang ein beliebter Angelstandort, ist nun Naturschutzgebiet | Karte: Region Hannover

Südlich des Steinhuder Meeres ist der westlichste Teil der Steinhuder Moorwiesen ebenfalls Teil des Naturschutzgebietes. Schilder werden auch dort demnächst aufgestellt, um die Grenzen sichtbar zu machen. Die Wiesen im Naturschutzgebiet dürfen frühestens am 1. Juli 2021 gemäht werden. Dies dient dem Schutz von Wiesenvögeln, die ihre Nester am Boden bauen und nun ungestört ihre Jungvögel aufziehen können.

Angelplätze entfallen

Die Region bittet ebenfalls zu beachten, dass sich die Angelplätze nördlich des Parkplatzes Hagenburger Kanal im neuen Naturschutzgebiet befinden und wegen des Betretungsverbotes nicht mehr genutzt werden können. Der Weg zum Winzlarer Aussichtsturm, der Lürßendamm von Hagenburg zum Steinhuder Meer und die Steinhuder Promenade zur Bastion I sind weiterhin für die Öffentlichkeit nutzbar.

Boje Naturschutzgebiet
Bis hierhin und nicht weiter: Bojen wie diese markieren die Grenze zum Naturschutzgebiet (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

Das Steinhuder Meer mit seinen Randbereichen ist ein Feuchtgebiet internationaler Bedeutung und fällt unter den Status eines Europäischen Vogelschutzgebietes. Das NSG als Teilkulisse des Vogelschutzgebietes dient zahlreichen, an Feucht- bzw. Wasserlebensräume gebundenen, Vogelarten als Brut- und Rastgebiet. Im Schutzgebiet brüten unter anderem regelmäßig streng geschützte Arten wie Seeadler und Tüpfelsumpfhuhn. Durch seine Lage an der atlantischen Flugroute der Zugvögel wird das Steinhuder Meer mit seinen Randbereichen regelmäßig sowohl als Überwinterungsgebiet als auch Zwischenstation für durchziehende Vogelarten genutzt (Löffelente, Zwergsäger, Gänsesäger, Silberreiher, Krickente der Haubentaucher). Das Westufer ist dabei Aufenthaltsschwerpunkt für viele Vogelarten, da dieser Bereich durch den Windschatten der Ufervegetation vergleichsweise geringe Wellenhöhen aufweist und den Tieren damit ein energiesparenderes Rasten ermöglicht. Sowohl hinsichtlich der Vielfalt der schutzwürdigen Vogelarten als auch hinsichtlich der regelmäßigen Anzahl an Vögeln zählt das Steinhuder Meer mit seinen Randbereichen zu den bedeutendsten Brut- und Rastgebieten Niedersachsens.

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Kommentare


  • Wolfgang Riecke sagt:

    Ich bin jetzt im Rentenalter.
    Meine Kindheit und das ganze Leben habe ich am Steinhuder Meer verbracht.
    Auch ohne Naturschutz,den es in den 50er -60ger Jahren gar nicht gab sind wir doch alle mit den Gegebenheiten ganz gut zurechtzukommen.
    Seit Jahren gibt es intensive Bestrebungen des NABU und anderer Organisationen die Menschen immer mehr vom Wasser und den Uferzonen fernzuhalten.
    Was Jahrhundertelang rechtens war-Bewirtschaftung durch die Fischer(gibt es jetzt kaum noch)Angler,Vieh und Weidewirtschaft soll langfristig stark eingeschränkt oder gar abgeschafft werden.
    Das alles gehört aber der Allgemeinheit und nicht dem NABU in deren Reihen ich durch deren Kommentare etliche Theoretiker vermute!
    Ich habe nichts gegen verträglichen Naturschutz aber gegen ständiges Bevormunden und jährliche neue Einschränkungen schon.
    Wie gesagt,ich kenne die alten Zeiten noch und wir sind gut mit allem ausgekommen und Überwinterungsvögel gab es da auch schon.
    Nur ei Beispiel:Als die Kormorane(Artfremd,hat es damals hier nie gegeben)ankommen wurden sie viel bejubelt.
    Heute sind sie eine Plage und fischen das Meer leer.
    Ich könnte noch einiges aufführen aber dazu reicht der Platz hier nicht.

  • Thomas Gerberding sagt:

    Warum werden wieder die Angler ausgeschlossen wir wurden nicht einmal gefragt,ein Angler der dort Angelt stört in keinster Weise die Natur wann wird euch endlich bewusst das Angler auch Naturschützer sind und nicht nur Fische entnehmen sondern sehr viel für die Erhaltung der Gewässer tun.Was ich nicht begreifen kann das die Kanu-Fahrer durch das NSG Hagenburger Kanal fahren dürfen was erreicht man damit nur noch mehr Ärger durch diese Maßnahme werden die Angler gezwungen an die wenigen Stellen die vom Ufer aus zu erreichen sind zu Angeln wie zb. die Promenade und das Nordufer in Mardorf.Wir haben bisher in diesen Gebieten die jetzt gesperrt sind Fischereiaufsicht gemacht und dafür gesorgt daß sich die Angler vernünftig Verhalten und das keine Schwarzangler dort ihr Unwesen treiben oder Partys dort gefeiert werden dieses wird zukünftig nicht mehr von uns kontrolliert werden können ich bitte alle Verantwortlichen die Entscheidung zu überdenken die Angelplätze wieder frei zu geben.

  • Georg Braunroth C D U -Butteramt sagt:

    Ich verweise auf meinen Kommentar zu – STEINHUDE ÜBERLAUFEN – einen Artikel davor.Es geht nicht , dass die Natur- und Umweltschützer jetzt auch noch das Gebiet zwischen Lüttjen Deile und Hagenburger Kanal beanspruchen , das Stück wird von Steinhude gebraucht um dem immer größer werdenden Andrang von Kurzurlaubern und Wochenendbesuchern Herr zu werden.Bei aller Liebe zum Tierschutz usw. da bin ich voll dabei , aber nicht wnn es übertrieben wird. Wir brauchen neben dem Tierschutz auch den MENSCHENSCHUTZ .Das gesamte Gebiet rund um das Meer ist Naturschutzgebiet — große Wasserflächen auch schon ind dürfen nicht mehr befahren werden. Die Umweltschützer sagen NAHERHOLUNG und nicht so viel fliegen — die Naturschützer sehen das auch so , aber bitte nicht in Schutzgebieten – die MENSCHEN bleiben am besten zu Hause ,wie sie es während der eineinhalb jährigen Coronazeit gelernt haben – geht doch – da stören sie keine Tiere bei der Brut und keine Zugvögel bei der Durchreise — und den Tieren wird damit ein energiesparenderes Rasten ermöglicht. Ob den Menschen eine Energiebringende Erholung ermöglicht wird da habe ich noch keine Berichte drüber gelesen .
    Wie das Steinhuder Meer mit seinen Randbereichen zu den bedeutendsten Brut- und Rastgebieten Niedersachsens gehört . ist es aber auch einer der bedeutesten ERHOLUNGS – und NAHERHOLUNGSGEBIETE in Niedersachsen .
    Ich habe in den letzten Jahren beim Bürgermeister Eberhardt in der Stadt mit Mee(h)r und beim Stainhuder Bürgermeister Bredthauer immer wieder darauf hingewiesen, dass das Stück bis zum Hagenburg
    er Kanal dem Fremdenverkehr und der Naherholung erhalten werden muss — aber wie es scheint—- ???????
    Der umfang des Meeres beträgt ca. 33000 m oder 33km , für die Naherholung in Steinhude stehen dafür 800 m — 0,8 km zur Verfügung . Gebt den Menschen mehr Rastplätze (Park-und Naherholungsplätze) die zahlen dafür dann auch 10 bis 15 Euro an Park- und Naherholungsbebühren am Tag.

    • Georg Braunroth C D U -Butteramt sagt:

      Übrigens — Mit MENSCHENSCHUTZ sind alle gemeint ,nicht nur Naherholungssuchende , auch Sporttreibende die mit Ihrem Gerenne und Gehampele die Tiere aufregen , Spaziergänger ,die manchmal den vorgeschriebenen Weg verlassen und auch A N G L E R , die mit Ihrem lautlosen Nachtsport den Tieren wahre Angst- ind Panikträume zufügen

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