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Archäologische Kommission warnt vor geplanter Änderung des Denkmalschutz-Gesetzes

22.07.2026 • Redaktion • 3 Min.Kommentare: 1

Niedersächsische Archäologen warnen vor drastischen Folgen beim Denkmalschutz: Künftig könnten „Stop-and-Go-Baustellen“ zur Regel werden. Eine geplante Gesetzesänderung ruft inzwischen breiteren Protest hervor.

22.07.2026
Redaktion
3 Min.
Geschichte und Politik: Die „Göttinger Sieben“ neben dem Landtag in Hannover (Archiv) | Foto: Schneider

Hannover (red). Die Landesregierung in Hannover plant, das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) zu ändern. Das Ziel ist ein ehrenwertes: Bürokratieabbau ist der Grund für die geplanten Anpassungen. Die Verwaltung soll einfacher, schneller und günstiger handeln können.

Die Archäologische Kommission für Niedersachsen kritisiert die Planungen jedoch scharf: Was zunächst positiv klänge, hätte dramatische Folgen über die Bodendenkmalpflege hinaus: Unkontrollierter Verlust kulturellen Erbes, höhere Baukosten, Verzögerungen und Wegfall von Arbeitsplätzen werden aufgezählt. Dementsprechend werden die Änderungen von der Kommission entschieden abgelehnt.

„Der vollkommen praxisferne Entwurf zerschlägt das gut funktionierende System der niedersächsischen Bodendenkmalpflege und katapultiert unser Bundesland in die Zeit vor der Einführung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes 1979 zurück“, sagt Dr. Jan F. Kegler, Vorsitzender der Archäologischen Kommission für Niedersachsen.

Die Archäologische Kommission für Niedersachsen ist ein eingetragener Verein mit dem Ziel der Förderung der archäologischen Forschung und Bodendenkmalpflege in Niedersachsen. Der ehrenamtliche Berufsverband für Fachwissenschaftler fungiert als Stimme für Archäologen und andere Wissenschaftler und nimmt zu denkmalschutzpolitischen Fragen Stellung. Archäologinnen und Archäologen aus Kommunen, der Universität Göttingen, den niedersächsischen Forschungsinstituten, archäologischen Fachfirmen und Museen gehören dem Verband an.

Seit der Einführung des Denkmalschutzgesetzes schützten, erhielten und erforschten die Kolleginnen und Kollegen sehr erfolgreich das gemeinsame Kulturerbe. Die Landesregierung verkennt völlig, was in der niedersächsischen Archäologie täglich für den Erhalt und die Erforschung des niedersächsischen Kulturerbes geleistet werde, so Kegler.

Erst Baubeginn – und dann grätscht der Denkmalschutz dazwischen?

Die Kritik richtet sich vor allem gegen die geplante Änderung des § 13 im Denkmalschutzgesetz. Dies würde dazu führen, dass eine Genehmigungspflicht nur noch für Erdarbeiten an Kulturdenkmalen gilt, die zuvor in ein entsprechendes Verzeichnis aufgenommen wurden.

Dies werde in der Praxis der archäologischen Denkmalpflege in keiner Weise gerecht, denn in Niedersachsen seien nur knapp 15 Prozent der archäologischen Fundstellen in das Kulturdenkmalverzeichnis eingetragen. Weitere 130.000 Fundstellen wären damit künftig akut gefährdet. Darunter seien auch bedeutende Plätze wie beispielsweise das Römerlage Wilkenburg oder Orte der Varusschlacht. Es wird befürchtet, dass das Gegenteil von Bürokratieabbau eintritt: Das aufwändige Eintragen von Unmengen an schon bekannten Kulturdenkmalen – plus Hunderte jedes Jahr neu entdeckte Fundstellen. Die niedersächsische Denkmalpflege könne dies personell nicht leisten.

Außerdem werde der Unterschied zwischen Bau- und Bodendenkmalen im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Statt wie bisher Konflikte zwischen Bauvorhaben und Archäologie frühzeitig auszuräumen, würden die Auseinandersetzungen in die Zukunft verschoben – und dann womöglich direkt in die Bauphasen fallen. Ein Szenario von „Stop-and-Go“-Baustellen sei zu erwarten, was letztlich sogar Arbeitsplätze in Bauunternehmen gefährde. Auch archäologische Fachfirmen, die jetzt üblicherweise mit den sogenannten Verursachergrabungen beauftragt werden, stünden vor dem Aus. Labore, Vermessungsbüros, Restauratoren und Verlage, die im selben Sektor arbeiteten, wären davon ebenso betroffen.

Wer stellt sicher, dass Entscheider auch Experten sind?

Als problematisch wird auch erachtet, dass die Entscheidungskompetenz, welche archäologischen Fundstellen erhalten werden sollen, nun weitgehend auf die unteren Denkmalschutzbehörden übergehen soll, aber gleichzeitig keine fundierten Kenntnisse oder eine archäologische Ausbildung vorgeschrieben werden. Bislang beschäftigte nur rund ein Drittel der entsprechenden Behörden in Niedersachsen archäologische Fachkräfte oder könne auf Fachkräfte zugreifen.

„Mit der Neuregelung verlässt der Staat seine Vorbildfunktion und untergräbt die Akzeptanz des Denkmalschutzes in Gänze.“

Archäologische Kommission für Niedersachsen

Sogar die Vorbildfunktion der Kommunen soll entfallen, Städte und Gemeinden sollen privaten Denkmaleigentümern gleichgestellt werden, wenn wirtschaftliche Gründe angeführt werden. „Dabei sind Land und Kommunen häufig im Besitz von Denkmalen, die keine wirtschaftliche, sondern eine rein kultur- und landeshistorische Bedeutung haben, wie zum Beispiel Brücken, Burgruinen, Stadtmauern, Landwehren, Grabhügelfelder, Großsteingräber. In der Regel lässt sich aus dem Erhalt dieser Denkmale keine Wirtschaftlichkeit ableiten: Sie würden vorschnell dem Verfall oder dem Abriss preisgegeben werden“, heißt es von der Kommission.

Breites Bündnis formiert sich

Gegen die geplanten Änderungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes hat sich ein breites Bündnis gebildet. Es besteht aus niedersächsischen Kommunalarchäologen in Kooperation mit der Archäologischen Kommission für Niedersachsen, den in Niedersachsen tätigen archäologischen Fachfirmen, Vertretern aus Museen, archäologischer Forschung und Lehre sowie ehrenamtlich für die Archäologie Tätigen. Das Bündnis hat mittlerweile auch eine Online-Petition gestartet, der sich bereits über 5.000 Unterzeichner angeschlossen haben. Archäologische Verbände, Vereine und Universitäten im ganzen Bundesgebiet teilen laut Kommission den Protest und schickten bereits Stellungnahmen an die politischen Entscheidungsträger.

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Kommentare


  • Demokrat sagt:

    Bemerkenswert ist zunächst, dass dieser Beitrag kaum einen konkreten Bezug zu Wunstorf besitzt. Er behandelt eine landespolitische Auseinandersetzung um das niedersächsische Denkmalschutzgesetz und gibt im Wesentlichen die Position eines archäologischen Fachverbandes wieder. Gerade deshalb wäre eine kritischere Einordnung sinnvoll gewesen.

    Der eigentliche Kern des Problems liegt nämlich weniger in der Frage, ob Denkmalschutz wichtig ist. Natürlich ist er das. Entscheidend ist vielmehr, wann und wie solche Schutzbelange in ein Bauprojekt einbezogen werden. Die Archäologische Kommission warnt selbst davor, dass Konflikte künftig erst während der Bauphase auftreten und dadurch „Stop-and-Go-Baustellen“ entstehen könnten. Damit beschreibt sie unbeabsichtigt genau das grundlegende Organisationsversagen: Notwendige Prüfungen werden nicht zuverlässig als vorgeschaltete Quality Gates abgearbeitet, sondern treten erst dann auf den Plan, wenn Projekte beschlossen, vergeben oder bereits begonnen worden sind.

    Ein ordentlich gesteuertes Projekt müsste vor Baubeginn verbindlich prüfen, ob archäologische Fundstellen, Denkmale, geschützte Tierarten, Altlasten oder andere bekannte Hindernisse betroffen sind. Dabei kann es immer unvorhersehbare Entdeckungen geben. Wenn aber seit Jahrzehnten dieselben vorhersehbaren Konflikte auftreten, ohne dass der Ablauf grundlegend verbessert wird, reicht die Erklärung „bedauerliche Koordinationsprobleme“ irgendwann nicht mehr aus.

    Man sollte nicht leichtfertig Absicht unterstellen. Es drängt sich jedoch die Frage auf, ob wir es inzwischen mit einer Art institutionalisierter oder inszenierter Inkompetenz zu tun haben: Man startet Projekte ohne vollständige Vorprüfung, lässt Kosten und politische Bindungen entstehen und aktiviert anschließend Schutzvorschriften, die das Vorhaben verzögern, verteuern oder vollständig blockieren. Das Ergebnis ist maximaler Schaden bei minimal klarer Verantwortlichkeit. Jeder Beteiligte kann anschließend behaupten, lediglich seine gesetzliche Aufgabe erfüllt zu haben.

    Das erinnert in seiner Funktionsweise an andere Bereiche. Datenschutz soll Bürger vor missbräuchlicher Datenverarbeitung schützen, wird in der Praxis aber nicht selten als pauschale Begründung benutzt, um Auskünfte und Transparenz zu verweigern. Tier-, Natur- und Denkmalschutz verfolgen ebenfalls legitime Ziele, können jedoch zu politischen Verhinderungsinstrumenten werden, wenn sie selektiv, verspätet und ohne erkennbare Gesamtkoordination eingesetzt werden.

    Die Analogie zur geplanten Obsoleszenz liegt deshalb nahe: Nicht unbedingt, weil jemand offen den Schaden beschließt, sondern weil ein seit Langem bekannter Fehler im System bewusst nicht beseitigt wird. Wer jahrzehntelang denselben vermeidbaren Ablauf produziert, obwohl die Folgen allgemein bekannt sind, muss sich irgendwann fragen lassen, ob das Versagen tatsächlich noch unbeabsichtigt ist.

    Notwendig wäre daher nicht weniger Denkmalschutz, sondern ein belastbares Verfahren: vollständige Vorprüfung, dokumentierte Zuständigkeiten, nachvollziehbare Abwägung und klare Verantwortlichkeit. Schutzgesetze dürfen weder nachträgliche Überraschung noch politischer Joker sein. Sie gehören vor die Projektentscheidung – nicht erst vor den bereits laufenden Bagger.

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