Wunstorf (red). Was bislang gelebte Praxis war, ist künftig auch rechtlich festgeschrieben: Die Feuerwehr darf in Wunstorf dann ganz grundsätzlich den Verkehr bei öffentlichen Veranstaltungen regeln oder die Polizei bei der Verkehrsregelung unterstützen. Bislang war das eigentlich eine reine Aufgabe der Polizei. Der Stadtrat stimmte am Mittwoch einstimmig für die Regelung.
Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr für ihre üblichen Aufgaben darf dadurch nicht gefährdet werden, und es gibt rechtlich auch keine Pflicht zur Leistung eines solchen Dienstes. Es gehe darum, das Stattfinden von z. B. einem Laternenumzug sicherzustellen, so Jörg Uebelmann (CDU).
Ratsmitglied Marvin Nowak (Grüne), selbst auch Feuerwehrmann, sagte, dass es gut und richtig sei, diese Regelung zu treffen. Er warnte jedoch auch davor, die Aufgaben der Polizei auf das Ehrenamt zu verlagern. Der Feuerwehr die Verkehrsregelung zu ermöglichen sei ein Ausnahmetatbestand, der ein solcher bleiben müsse.
Kommerzielle Veranstaltungen sollen außen vor bleiben, auch Privatfeiern oder geschlossene Veranstaltungen oder solche, die nicht im öffentlichen Raum stattfinden, sondern z. B. auf Firmengelände oder auf Sportplätzen. Auch außerhalb der Stadt kann die Feuerwehr nicht verkehrspolizeilich tätig werden.
Das verstehe ich nicht.
Die Stadt übernimmt eine Aufgabe, die grds. der Polizei obliegt, verzichtet in bestimmten Fällen auf entsprechende Gebühren und das ist dann trotzdem günstig für die Stadt?
Muss ich nochmal nachrechnen.
Die Feuerwehr lebt vom Förderverein und soll jetzt noch den Verkehr regeln !
Ist natürlich eine günstige Sache für die Stadt da die Feuerwehr durch freiwillige betrieben wird