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Farnung: Keine Steuererhöhungen durch Anpassung des Grundsteuer-Hebesatzes

25.09.2021 • Redaktion • Aufrufe: 537

FDP-Stadtverband Wunstorf spricht sich gegen Einführung einer Strafsteuer für noch unbebaute Grundstücke aus.

25.09.2021
Redaktion
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Daniel Farnung
Daniel Farnung | Foto: privat

Wunstorf (red). Die FDP in Wunstorf fordert, den Grundsteuer-Hebesatz nur so weit anzupassen, wie es für die Erreichung des derzeitigen Niveaus der Grundsteuer-Einnahmen notwendig ist. „Die Neuregelung der Grundsteuer darf nicht zu Steuererhöhungen führen. Die Bürgerinnen und Bürger werden schon jetzt stark durch Steuern und Abgaben belastet. Die Verwaltung von Wunstorf darf sich in dieser angespannten wirtschaftlichen Situation keine neuen und höheren Einnahmen auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger sichern“, fordert Daniel Farnung.

C-Steuer einführen

Außerdem spricht sich die Wunstorfer FDP deutlich gegen die Einführung der sogenannten Grundsteuer C aus. Diese kann nach dem neuen Grundsteuergesetz der Großen Koalition in Hannover für noch unbebaute Grundstücke eingeführt werden. Farnung erklärt: „Eine Strafsteuer für noch unbebaute Grundstücke belastet vor allem die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Einkommen. Statt zu warten, bis diese ihre Baupläne umsetzen können, werden sie sich möglicherweise zum Verkauf ihrer Grundstücke gezwungen sehen. Am Ende führt das zu einer Konzentration von Bauland in den Händen einiger weniger. Schon jetzt ist es für Menschen mit mittlerem Einkommen kaum noch leistbar, ein eigenes Heim zu kaufen oder gar zu bauen. Diese Sondersteuer verstärkt das Problem nur noch.“

Mit der Reform der Grundsteuer in Niedersachsen kann eine Anpassung der kommunalen Hebesätze erforderlich werden, um Aufkommensneutralität zu wahren. Darüber hinaus können Kommunen mit der Grundsteuer C unbebaute Grundstücke besonders besteuern.
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